300 Baulücken in ganz Rottweil – Stadt will den Eigentümern mehr Geld abknöpfen

Die Stadt Rottweil steht vor der Einführung einer dritten Grundsteuer, der mit der Ordnungsziffer C. Diese soll einen sogenannten „gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke“ bilden. Im Klartext: Baureife, unbebaute Grundstücke sollen jetzt deutlich mehr Steuer kosten, um die Besitzer zum Bauen zu drängen.
Der Gemeinderat soll kommende Woche darüber beraten. Geht es nach dem Willen der Stadtverwaltung, die sparen und mehr Geld als bisher eintreiben muss, beschließt das Gremium dann eine neue Satzung über die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Hebesatzsatzung Grundsteuer C) mit Wirkung zum 01.01.2026. Der Hebesatz für diese Grundsteuer C soll 550 v.H. betragen. Aktuell liegt der Wert bei 440.
Knapp über 300 dieser Grundstücke hat die Stadtverwaltung ausgemacht, verteilt auf das ganze Stadtgebiet. Bei einer Erhebung Ende Oktober stieß sie auf 158 Baulücken in der Kernstadt, 26 in Zepfenhan, 29 in Neukirch, 19 in Neufra, 36 in Hausen, 31 in Göllsdorf und 7 in Feckenhausen. Die Stadt rechnet vor: „Bei einem Hebesatz von 440 v.H. bei der Grundsteuer B haben diese Grundstücke ein zu veranlagendes Grundsteueraufkommen von 279.300 Euro. Bei Einführung der Grundsteuer C mit einem
Hebesatz von 550 v.H. beträgt das Grundsteueraufkommen 349.200 Euro. Dies würde zu einem
Mehrertrag von 69.900 Euro führen.“
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass die betroffenen Grundstücke aufgrund ihrer Lage und Form bebaubar sind. Außerdem müssen sogenannte städtebauliche Gründe vorliegen. Diese können unter anderem die Nachverdichtung, Stärkung der Innenentwicklung oder erhöhter Wohnraumbedarf sein, so die Verwaltung. Die betroffenen Grundstücke seien durch die Kommune zu bestimmen, in einer Karte
auszuweisen und jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres durch Allgemeinverfügung bekannt zu
machen. Kehrseite der Medaille: „Die jährliche Datenerhebung für die Allgemeinverfügung erfordert abteilungsübergreifend einen hohen Personalaufwand.“
Die Zielsetzungen, laut Stadt: die Mobilisierung von Bauland, die Stärkung der kommunalen Planungshoheit, Instrument zur aktiven Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, die Vermeidung weiterer Flächenversiegelung und die nachhaltige Nutzung vorhandener Infrastruktur. Außerdem soll Innenentwicklung vor Außenentwicklung gehen. Und: Die Stadt möchte auch gegen Spekulation vorgehen, eine Eindämmung der Vorratshaltung unbebauter Baugrundstücke mit der Absicht der Wertsteigerung erreichen.