Ein oder mehrere Unbekannte haben in der Nacht auf Mittwoch in Rottweil Böller gezündet. Die Polizei war vor Ort, traf aber niemanden mehr an.
Die Knalle schreckten Menschen aus dem Schlaf, wird der NRWZ berichtet. Gegen 0.10 Uhr ging es los, waren die Knallgeräusche am Nägelesgraben hörbar. Zwei Leute hätten sich dadurch gestört gefühlt und sich an die Polizei gewandt, berichtet auf Nachfrage ein Sprecher des Präsidiums Konstanz. Eine Streife sei dann auch rasch vor Ort gewesen und habe auf dem Parkplatz am Kriegsdamm mehrere abgebrannte Böller gefunden – aber niemanden mehr, der diese gezündet hat. Der Fall ist damit für die Beamten erledigt.
Für die mutmaßlichen Spitzbuben war der veranstaltete Lärm sicherlich ein Spaß. Aber: Raketen abfeuern und Böller zünden ist in Deutschland außerhalb von Silvester und Neujahr grundsätzlich verboten. Man benötigt eigentlich eine behördliche Genehmigung dazu. Diese werden erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen, etwa für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Jubiläen, erteilt und sollten frühzeitig beantragt werden. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen. das gilt auch für sonstige Lärmbelästigungen wie durch laute Musik.
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sagt dazu:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Die Stadt Rottweil äußert sich ganz allgemein zum Problem durch Lärm. „Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab“, heißt es in einer Stellungnahme des Ordnungsamts. Der Rat der Behörde: „Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.
Wer durch solche Gespräche aber keinen Kompromiss erreicht und sich weiter unzumutbar in seiner oder ihrer Ruhe gestört fühlt, kann sich in akuten Fällen an die Polizei (Tel. 110) wenden oder die zuständige Behörde verständigen. Das wäre die Gemeinde als Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt).
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