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Plakatierungsregeln gelten für alle – oder?

Städtisches Plakat hängt in Schramberg länger als von der Stadt erlaubt

Am 30. Mai hatte die Stadtverwaltung eine Wanderung um Tennenbronn organisiert. „Gemeinsam unterwegs“, so das Motto. Auf etlichen Plakaten warb (und wirbt) die Stadt für diese Tour mit Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr.

Schramberg. Genehmigt hat die Stadt das Aufhängen ihrer Plakate vom 17. Mai bis 30. Mai, wie auf dem roten Sticker zu lesen ist. Doch in der Berneckstraße, etwa beim Berneckstrand, hängen die Plakate auch an Pfingsten noch.

Foto: him

Wer seine Plakate länger als erlaubt hängen lässt, der begeht laut Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit.

Wir sind gespannt, ob nun der Fachbereich Recht und Sicherheit der Stadt Schramberg ein Knöllchen verpasst – und wie das bei Einnahmen und Ausgaben verbucht wird.




NRWZ-Redaktion Schramberg

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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