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Landratswahl ist am 23. März

Bewerbung vom 24. Oktober bis 24. November

Die Wahl der neuen Landrätin oder des Landrats findet am Montag, 23. März 2026, statt. Dies beschloss der Kreistag einstimmig.

Kreis Rottweil – Die Amtszeit von Wolf-Rüdiger Michel geht noch bis 30. April 2026. An diesem Tag endet seine dritte und letzte Wahlperiode als Landrat des Kreises Rottweil. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin sollte dann natürlich bereits feststehen.

Der Kreistag hat heute nicht nur den Wahltag bestimmt. Er hat auch einen beschließenden Ausschuss gebildet, dem 15 Personen, hier 13 Männer und zwei Frauen, angehören. Dabei sind je vier von CDU und Freien Wählern, je zwei von AfD, SPD und Grünen/ÖDP sowie einer von der FDP-Fraktion. Dieser Ausschuss muss die ordnungsgemäße Wahl vorbereiten.

Er wird sich am kommenden Montag, 28. Juli, öffentlich zu seiner konstituierenden Sitzung treffen. Dabei ist das älteste Mitglied zunächst Vorsitzender des Ausschusses, also sozusagen der Alterspräsident. Und das ist Emil Sänze, der Fraktionsvorsitzende der AfD. Der Landrat, sonst der Vorsitzende der Ausschüsse, hat hier keinen Sitz, obwohl Michel ja selbst nicht mehr zur Wahl steht. „Die Wahl des Landrats ist ausschließlich Sache des Kreistags“, erklärte Michel.

Der Ausschuss muss einen Vorsitzenden wählen. Und er muss die Ausschreibung beschließen, nicht nur den Text, sondern auch den Tag, an dem sie veröffentlicht werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung im Staatsanzeiger am 24. Oktober erscheinen zu lassen. Abgabeschluss für Bewerbungen ist dann der 24. November. Wählbar sind laut Gesetz „Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 30., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.“

Ein bisschen hat auch die Ministerialbürokratie mitzureden: Der Ausschuss legt dem Innenministerium alle Bewerbungen vor. Gemeinsam sollen dann Ausschuss und Ministerium drei geeignete Bewerber aussuchen, unter denen der Kreistag dann die Wahl hat. Wenn es weniger als drei Bewerbungen gibt, muss die Stelle neu ausgeschrieben werden. Außer wenn der Ausschuss des Kreistags beschließt, dass es keine weiteren Bewerber braucht.

Die Landratswahl wird ausschließlich vom Kreistag vorgenommen, es ist also keine Volkswahl. Hier verfügt keine Fraktion allein über eine Mehrheit. Die Sitzverteilung nach der letzten Wahl: CDU 14, FWV zwölf, AfD sechs, Grüne/ÖDP und SPD je fünf, FDP vier Sitze.

Die Sitzung des Ausschusses ist am Montag ab 14 Uhr im großen Saal des Berufsschulzentrums in Rottweil.




Wolf-Dieter Bojus

... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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