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    Mexiko-Verfahren: Revisionen beantragt

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    OBERNDORF/STUTTGART – Die Urteile  im Verfahren zu den illegalen Waffenexporten der Firma Heckler und Koch nach Mexiko werden vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Nach Angaben des Landgerichts Stuttgart haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Ex-Mitarbeiter und die Firma als Nebenbeteiligte selbst Revision beantragt. Das hat das Landgericht Stuttgart auf Nachfrage der NRWZ mitgeteilt.

    Vor einer Woche hatte das Landgericht einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monate verurteilt. Außerdem sollen 3,7 Millionen Euro von dem Oberndorfer Waffenhersteller eingezogen werden.

    Laut Landgerichtsurteil hatte das Unternehmen zwischen 2006 und 2009 mehr als 4500 G 36-Gewehre nach Mexiko in vier Unruheprovinzen geliefert. Die Verurteilten sollen sich die Genehmigungen dazu erschlichen haben.

    Zu den Revisionsgründen konnte der Sprecher des Landgerichts noch nichts erläutern: „Die Revisionsbegründung folgt grundsätzlich erst nach Abfassung der Urteilsgründe. Sie erfolge innerhalb einer Frist voneinem Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Laut Landgerichtsurteil hatte das Unternehmen zwischen 2006 und 2009 mehr als 4500 G 36-Gewehre nach Mexiko in vier Unruheprovinzen geliefert. Die Verurteilten sollen sich die Genehmigungen dazu erschlichen haben.

    Zu den Revisionsgründen konnte der Sprecher des Landgerichts noch nichts erläutern: „Die Revisionsbegründung folgt grundsätzlich erst nach Abfassung der Urteilsgründe. Sie erfolge innerhalb einer Frist voneinem Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung.

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