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Norma-Überfall bringt drei Jahre Jugendstrafe – oder strenge Therapie

Landgericht: „Rabatt“ für frühes Geständnis und Reue

Verhandelt wurde im Landgericht Rottweil. Foto: wede
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Drei Jahre Jugendstrafe. Dies hat die Große Jugendkammer des Rottweiler Landgerichts gegen den 18-Jährigen verhängt, der im Dezember die Norma-Filiale am Kriegsdamm beraubt hat.

Rottweil – Das Gericht ordnete dabei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn die dortigen Therapien Erfolg haben, kann im Anschluss die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer bei der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte erschien in Fußfesseln und grüßte immer wieder Bekannte oder Verwandte im Zuschauerbereich. Darunter waren auch seine Mutter und sein Vater. Beide waren als Zeugen geladen, beriefen sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Bis dahin durften sie aber nicht in den Gerichtssaal.

Wie in „Aktenzeichen XY“

Die Zuschauer, zumindest die im vorderen Bereich, konnten während der Verhandlung die Aufzeichnung der Tat anschauen. Eine Überwachungskamera war auf den Kassenbereich des Discounters gerichtet. Das aus einem Berufsrichter, einer Richterin einer Schöffin und einem Schöffen bestehende Gericht nahm diese Aufzeichnung in Augenschein. Es war zu sehen, dass der junge Täter ohne Maskierung mit einem kleinen Einkauf an die Kasse ging, mit dem Angestellten sprach und dann seine Pistole zog. Der Angestellte öffnete die Schublade der Kasse, der Täter nahm Geldscheine heraus. Rund 2400 Euro hat er so erbeutet.

Der Angestellte, als Zeuge geladen, zeigte sich recht cool nach dem Schock: Er kassierte, nachdem der Täter verschwunden war, die weiteren Kunden ab, löste parallel den Alarm aus. „Ich habe befürchtet, dass er schießt, wenn er das Geld nicht kriegt“, sagte er dem Gericht. Eine Kundin gab an, nach dem Überfall sei der 18-jährige Angestellte bleich gewesen und habe gezittert. Doch Nachwirkungen habe er keine, sagte dieser auf Frage.

Geld geht für Heroin drauf

Beim Angeklagten hielt das Geld nicht lange, ebenso wenig die Freiheit: Wie er dem Gericht berichtete, gab er den größten Teil des Geldes für Schulden aus, die er beim Kauf von Drogen angehäuft hatte. Für den Rest bezog er Heroin. Seinen Job bei einem Discounter, nicht dem Norma, hatte er am Tag des Überfalls angetreten. Am Tag nach dem Überfall kam er dort mit zweieinhalb Stunden Verspätung an. „Er war ganz freundlich, aber auch immer müde“, gab die Filialleiterin an. Am dritten Tag erschien er pünktlich, aber nur wenig später musste er wieder gehen – er war festgenommen, die Polizei hatte ihn gefunden. Ein Kollege, so berichtete die ermittelnde Oberkommissarin, habe den jungen Mann anhand der Aufzeichnung der Überwachungskamera erkannt.

Der Überfall war übrigens der zweite Anlauf: Zunächst, eine Stunde zuvor, war er auf dem Weg in die Filiale. Doch dort traf er seinen Vater, und so verschob er den Raub.

„Schule des Lebens“ hilft

Viel Raum gab Richter Münzer dem kurzen aber bewegten Leben des Angeklagten – „kein sehr leichtes Leben“. Mutter früh alleinerziehend, Vater „keine Stütze“. Probleme in der Schule. ADHS. Mit 13 oder 14 zum ersten Mal Cannabis genommen. Dann in der „Schule des Lebens“, der Rottweiler Außenstelle die diakonischen Jugendhilfe Mutpol, den Hauptschulabschluss geschafft. Und dann kamen zum Hasch auch noch Heroin und Kokain sowie Alkohol in sein Leben. „So früh, das ist selten. Es hat schlimme Auswirkungen für junge Menschen und ein so junges Gehirn“, sagte Münzer in seiner Urteilsverkündung. Lebensüberdruss. So schlimm, dass er selbst die Polizei rief, um ihn ins psychiatrische Krankenhaus einzuliefern. Doch dort wollte er dann doch keine Therapie machen. Sein Drogenkonsum stieg im letzten halben Jahr vor der Tat. Nach einem Streit mit der Mutter seines Kindes.

Allein, so waren sich Richter und der psychiatrische Sachverständige mit Verteidiger Rasmus Reinhardt einig, allein wird er es nicht schaffen, von den Drogen wegzukommen. Doch wie dann? Das war der wohl entscheidende Punkt in der Verhandlung. Offen diskutierte Richter Münzer mit dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft, was für den Angeklagten am besten wäre. Erst eine Jugendstrafe zur „Nachreife“ mit überwiegend Gleichaltrigen und der Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen, und dann eine Drogen-Therapie? Oder doch gleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, wo die Mit-Patienten meist älter sind als er?

In ihrem Plädoyer beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, neben einer Jugendstrafe von 39 Monaten, Letzteres. Anwalt Reinhardt hatte sich auch zuvor schon für diese Möglichkeit ausgesprochen.

Das Urteil

Das Gericht schloss sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. In seiner Urteilsbegründung begründete Münzer, warum es um unteren Bereich des Strafrahmens geblieben war (sechs Monate bis zehn Jahre). Der Angeklagte habe gleich bei seiner ersten Vernehmung durch den Haftrichter ein volles Geständnis abgelegt. Er habe sich entschuldigt und Reue gezeigt. Beim Überfall sei er „dilettantisch“ vorgegangen. Er warnte aber auch den Angeklagten: Er müsse bei der Therapie mitwirken – „ein Abbruch geht sehr schnell!“ Sonst winke die Haft. Am Ende sagte Münzer: „Machen Sie das beste draus!

Autor / Quelle:Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.
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