Gegen die geplanten Windkraftanlagen im Feurenmoos regt sich weiterer Widerstand. Nun auch aus den Anliegerkommunen Eschbronn und Hardt. Dabei geht es unter anderem um die Löschwasserversorgung. Die Stadtwerke Tübingen verweisen auf den unabhängigen Brandsachverständigen. Auch in Schramberg soll das Thema noch auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses des Gemeinderats. Bedeutung hat die Stellungnahme allerdings keine mehr. Die Verwaltung hatte die Frist verbummelt.
- Ausschuss diskutiert nächste Woche
- Löschwasserversorgung in Eschbronn und Hardt thematisiert
- Brandschutzvorkehrungen treffen
- Was sagen die Stadtwerke Tübingen dazu?
- „Brandeintrittswahrscheinlichkeit minimiert“
- Flügel fallen auf die Aufstellfläche
- swt weisen Kritik am Brandschutzkonzept zurück
- Vorbeugender Brandschutz wichtig
- Löschwasser an den Anlagen nicht üblich
- Schramberg: Ausschuss berät nächste Woche
Eschbronn/Hardt/Schramberg. Unter Anfragen meldete sich im Ausschuss für Umwelt und Technik Stadtrat Jürgen Reuter (Aktive Bürger) zu Wort. In Eschbronn und Hardt sei über eine Stellungnahme zu den geplanten Windrädern diskutiert worden, nicht jedoch in Schramberg, monierte er. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erwiderte, die Verwaltung sei mit dem Landratsamt wegen einer Fristverlängerung im Kontakt. Auch sie wolle eine Stellungnahme im Gremium abstimmen.
Ausschuss diskutiert nächste Woche
Dass es bisher in Schramberg noch nicht auf der Tagesordnung stand, habe mit anderen Sitzungsläufen zu tun, mutmaßte Eisenlohr. Es werde in der Sitzungsrunde nach der Fasnet behandelt, sagte sie zu. Inzwischen steht das Thema auf der Tagesordnung für den Verwaltungsausschuss am 5. Februar.
Löschwasserversorgung in Eschbronn und Hardt thematisiert
In Eschbronn und Hardt hatten die Bürgermeister Franz Moser und Michael Moosmann das Thema Löschwasserversorgung im Brandfall auf den Rats-Tisch gebracht. Wie der „Schwarzwälder Bote“ (SB) berichtet, kritisierte Moser, dass, wenn bei einem Bauprojekt im Außenbereich die Gemeinde nicht ausreichend Löschwasser bereitstelle, der Bauantrag nicht genehmigt werde.
Im Brandschutzkonzept der Stadtwerke Tübingen (swt) seien keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen, weil durch die Windräder kein erhöhtes Brandrisiko entstehe. Da werde „mit zweierlei Maß gemessen“, so Moser. Die Pflicht, für Löschwasser an den Anlagen zu sorgen, könne man aber nicht auf die Gemeinde abwälzen.
Der Eschbronner Rat beschloss einstimmig, dass die swt spätestens bis zur Inbetriebnahme eine Einsatzplanung vorlegen müssen. Die Kosten müssten die swt und oder die Grundeigentümer übernehmen. Darüber soll die Verwaltung mit den swt und dem Landratsamt verhandeln. Erst danach werde der Gemeinderat über die Baugenehmigung entscheiden, meldet der SB.
Brandschutzvorkehrungen treffen
Auch in Hardt sprach Bürgermeister Moosmann von einem erhöhten Brandrisiko wegen der fünf geplanten Anlagen. Er sagte laut SB, dass bei einem Brand in der Gondel brennende Teile in einem Umkreis von 500 Metern niedergehen und den Wald entzünden könnten.
Eine Löschwasserversorgung werde im vorliegenden Brandschutzgutachten für die Anlagen im Feurenmoos „als nicht erforderlich angesehen“. Auch Hardt verlangt, dass entsprechende Brandschutzvorkehrungen auf Kosten des Investors oder Grundstückseigentümers getroffen werden.
Was sagen die Stadtwerke Tübingen dazu?
In einer ausführlichen Stellungnahme zu kritischen Fragen von Windkraftgegnern haben die Stadtwerke Tübingen vor knapp einem Jahr auch die Brandgefahren und wie man ihnen begegnet, thematisiert. Diese Stellungnahme ist vollständig hier nachzulesen.
Hier eine Zusammenfassung:
„Brandeintrittswahrscheinlichkeit minimiert“
Die swt argumentieren, es würden „zahlreiche Maßnahmen getroffen, die die Brandeintrittswahrscheinlichkeit, die Brand- und Rauchausbreitung und den Personen- und Sachschaden auf ein Minimum reduzieren“. Dazu gehören unter anderem die Vermeidung von Zündquellen und ein Blitzschutzsystem. Auch hätten die Anlagen kein Getriebe, das sich erhitzen könnte.
Die Hersteller verwendeten schwer entflammbare Materialien. Sensoren in der Anlage beobachteten mögliche Zündquellen. Rauchschalter überwachten und stoppten die Anlage, sobald sie eine gefährliche Störung erkennen.
Flügel fallen auf die Aufstellfläche
Die Stadtwerke führen weiter aus, dass ein Brand am Fuß der Anlage direkt gelöscht werden kann, wenn die Anlage spannungsfrei geschaltet sei.
Sollte es in der Gondel brennen, könnten Flammen auf die Flügel übergreifen. Doch dann stünde die Anlage bereits still. Die Rotorblätter würden an der Anlage aufgrund ihres Gewichts abknicken und auf der Aufstellfläche rund um die Anlage zu Boden fallen. Löschen könne die Feuerwehr einen solchen Brand in der Gondel nicht. Sie könne den Gefahrenbereich aber weiträumig absperren und die Gondel und herabfallende Teile „kontrolliert abbrennen lassen“.
swt weisen Kritik am Brandschutzkonzept zurück
Auf eine aktuelle Anfrage der NRWZ erklärt Ann-Katrin Melinz von den Stadtwerken, bei den im Feurenmoos geplanten Anlagen handle es sich um „hochmoderne, intensiv überwachte Windenergieanlagen ohne Getriebe, die aufgrund ihrer Bauweise mit deutlich geringeren Mengen an Schmierstoffen auskommen und damit weniger potenzielle Gefahrenquellen aufweisen“.
Sie weist außerdem darauf hin, dass das Brandschutzkonzept nicht von den swt, „sondern von einem unabhängigen Brandschutzsachverständigen erarbeitet und durch das Landratsamt genehmigt“ werde.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Brandschutzkonzept Teil der Genehmigungsunterlagen sei. „Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bislang noch nicht erteilt.“ Kann es auch noch nicht, denn derzeit sind ja noch die beteiligten Kommunen dabei, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Vorbeugender Brandschutz wichtig
Weil moderne Windkraftanlagen über zahleiche Einrichtungen zum vorbeugenden Brandschutz ausgerüstet seien, könne im Brandfall die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert werden, und ein Ausbreiten des Feuers verhindern. “Insgesamt stellen die Windkraftanlagen kein erhöhtes Brandrisiko für den geplanten Aufstellort dar“, so die Sprecherin der swt.
Aus brandschutztechnischer Sicht sei die bestehende Löschwasserversorgung im Waldgebiet daher ausreichend. Das Löschwasser diene dem abwehrenden Brandschutz.
Löschwasser an den Anlagen nicht üblich
Die Forderungen aus Eschbronn und Hardt nach eine Löschwasserversorgung bei den Windrädern erschienen den swt als „nicht üblich“. Man stütze sich dabei auf die Aussagen des Brandsachverständigen, der ebenfalls die Löschwasserversorgung nicht vorgesehen habe.
Wenn sich aber durch eine Versorgung „tatsächliche Mehrwerte“ ergäben, sei man zu Gesprächen bereit. Allerdings müssten solche Lösungen „im Kontext der Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes“ bewertet werden.
Schließlich versichert Melinz: „Die swt haben den Gemeinden zugesichert, ein standortbezogenes Konzept zum abwehrenden Brandschutz zu erstellen, in dem der Ablauf im Brandfall verbindlich festgelegt wird.“
Schramberg: Ausschuss berät nächste Woche
In einer Mail an Oberbürgermeisterin Eisenlohr kritisiert Stadtrat Jürgen Reuter, dass diese die Gutachten zu Schattenwurf, Lärm und Brandschutz bisher nicht an die Schramberger Gemeinderäte weitergeleitet habe. Stattdessen habe sie eine Fristverlängerung beim Landratsamt bis zur übernächsten Gemeinderatssitzung am 5. März beantragt.
Unterdessen hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass das Thema Feurenmoos-Stellungnahme in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Februar behandelt wird. Wegen des Fristversäumnisses, werde die Stellungnahme aber nicht mehr in das verfahren einfließen, so das Landratsamt. es sei denn Schramberg brächte wesentlich neue Aspekte ins Spiel.



