Rottweil: Cem-Özdemir-Plakat mit ‚Einschussloch‘ verunstaltet – Polizei ermittelt wegen Straftat

Ein Wahlplakat von Cem Özdemir ist in Rottweil auf drastische Weise beschädigt worden. Die Polizei spricht von einem Fall „außerhalb der Norm“ und prüft Sachbeschädigung sowie weitere Straftatbestände.

Özdemir mit "Einschussloch": Wahlkampfplakat der Grünen in Rottweil. Foto: Peter Arnegger
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Rottweil. In Rottweil ist im laufenden Landtagswahlkampf ein Plakat des grünen Spitzenpolitikers Cem Özdemir in ungewöhnlich drastischer Weise verunstaltet worden. Auf der Stirn des früheren Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft und Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten prangt ein schwarzer Punkt, der wie ein Einschussloch wirkt. Der Vorfall reiht sich ein in den regelmäßigen Vandalismus an Wahlplakaten, geht nach Einschätzung der Polizei aber über das Übliche hinaus.

Das Polizeipräsidium Konstanz spricht auf Anfrage von einem „Fall außerhalb der Norm“. Bislang liegt dort zwar keine Anzeige vor, dennoch werden die Ermittler tätig, sobald sie Kenntnis von dem beschädigten Plakat haben und dessen Standort kennen. Hintergrund ist das Legalitätsprinzip, nach dem die Polizei Straftaten nicht nach Belieben verfolgen darf oder kann, sondern grundsätzlich handeln muss – unabhängig davon, ob jemand Anzeige erstattet oder nicht. Zuständig wären zunächst die örtlichen Polizeireviere; sollte sich ein politisch motivierter Hintergrund konkretisieren, könnte der Staatsschutz der Kriminalpolizei übernehmen.

Juristisch kommt nach Einschätzung der Polizei der Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Wahlplakate sind Eigentum der Parteien; wer sie so übermalt oder verändert, dass sie nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden können, begeht eine strafbare Sachbeschädigung. Darauf stehen Geldstrafe oder im Extremfall Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Je nach Motiv und Gestaltung könnte außerdem der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB im Raum stehen. Auch hier drohen je nach Konstellation Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ob dies im konkreten Fall erfüllt ist, müssten Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gerichte prüfen.

Sonja Rajsp, frühere Landtagskandidatin der Grünen im Wahlkreis Rottweil und aktiv bei den Kreisgrünen, spricht von einem „gruseligen“ Fall und kündigt an, dass der Vorfall angezeigt werde. Insgesamt verzeichnen die Grünen im Kreis nach ihren Worten bislang weniger zerstörte Plakate als noch im Bundestagswahlkampf.

Dazu erklärt der Grünen-Kreisverband Rottweil: „Auch in diesem Wahlkampf haben wir als Bündnis 90/Die Grünen mit Sachbeschädigungen an unserer Wahlwerbung zu kämpfen“, so Thomas Busch vom Kreisvorstand. Beschädigungen, die dem Verband gemeldet werden, bringt man zur Anzeige. „Erfreulicherweise beobachten wir aber, dass die Angriffe auf unsere Wahlplakate im Vergleich zum Bundestagswahlkampf 2025 deutlich abgenommen haben“, bestätigt Busch. Man wolle das als Zeichen dafür werten, dass Kandidat Özdemir „ein integrativer und für viele Menschen tragbarer Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten ist“, wertet Busch dies als Zeichen dafür, dass „Umfragen der vergangenen Monate zeigen, dass sich ein großer Teil der Befragten Cem Özdemir als Ministerpräsidenten wünscht – Manuel Hagel (CDU) wird deutlich seltener genannt.“

Auch der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg ordnet den Vandalismus ein. Nach Auskunft der Leiterin Kommunikation und stellvertretenden Landesgeschäftsführerin Theresa King ist der Eindruck, dass die Zahl der Beschädigungen im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 und insbesondere zur Kommunalwahl 2024 „mindestens nicht weiter angestiegen, möglicherweise sogar rückläufig“ ist. Belastbare Zahlen habe man in der Landesgeschäftsstelle allerdings nicht, da Kreis- und Ortsverbände einzelne Vorfälle meist nicht systematisch nach oben melden. Üblicherweise würden beschädigte Plakate zur Anzeige gebracht und anschließend ersetzt.

Zugleich zeigt ein weiterer Vorfall, wie sehr der aktuelle Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg von Aggression begleitet wird: Bei einem Wahlkampftermin Özdemirs in Metzingen kam es zu einem Zwischenfall. Nach bisherigen Informationen wurde dabei Sachschaden verursacht; ob Personen konkret gefährdet waren und welcher strafrechtliche Tatbestand im Raum steht – etwa Brandstiftung oder politisch motivierte Gewaltdelikte – ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Auch hier greift das Legalitätsprinzip: Sobald die Polizei Kenntnis von einem möglichen Verbrechen erlangt, muss sie den Sachverhalt aufnehmen und verfolgen, gegebenenfalls unter Federführung des Staatsschutzes. Mit einer Einschränkung: Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt wird, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse.

Vandalismus an Wahlplakaten begleitet nahezu jeden Wahlkampf. Parteien aller Richtungen berichten regelmäßig von beschmierten, zerrissenen oder entfernten Plakaten. Der Rottweiler Fall sticht jedoch durch die konkrete Anmutung eines „Einschusslochs“ im Gesicht des Özdemirs hervor – und bewegt sich damit nicht nur rechtlich, sondern auch politisch an einer Grenze, die der demokratische Streit der Meinungen nicht überschreiten sollte.

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