Garagenordnung Baden Württemberg verständlich erklärt

Ihr praxisnaher Leitfaden zur Garagenordnung Baden-Württemberg. Verstehen Sie Rechtsgrundlagen, Nutzungsregeln und wie Sie Konflikte vermeiden.

Autor / Quelle: Redaktion/pm
Lesezeit 25 Min.

Eine Garagenordnung in Baden‑Württemberg ist so viel mehr als nur ein Stück Papier. Eine Garagenordnung in Baden‑Württemberg ist so viel mehr als nur ein Stück Papier. Stellen Sie sie sich lieber als eine Art Fairplay-Regelwerk für das Zusammenleben in der Tiefgarage oder auf dem Gemeinschaftsparkplatz vor. Sie nimmt die oft sperrigen Vorschriften aus den Gesetzen und übersetzt sie in klare, verständliche Anweisungen für den Alltag. Genau das ist es, was die typischen Zankereien um Parkplätze, Gerümpel und die allgemeine Sicherheit von vornherein unterbindet.

Warum eine Garagenordnung in Baden-Württemberg unverzichtbar ist

Mal ehrlich, wer kennt das nicht? Der eine Nachbar parkt chronisch auf der Linie, der andere nutzt seinen Stellplatz als Möbellager und wenn der erste Schnee fällt, fühlt sich plötzlich niemand mehr für die Einfahrt zuständig. Solche Situationen bieten die perfekte Grundlage für handfesten Ärger. Eine klug aufgesetzte Garagenordnung für Baden-Württemberg ist hier der optimale Streitschlichter – sie schafft für alle verbindliche und nachvollziehbare Spielregeln.

Natürlich geben die Landesbauordnung (LBO) und die Garagenverordnung (GaVO) den groben Rahmen vor. Aber diese Gesetze sind oft sehr allgemein gehalten. Die Garagenordnung füllt die Lücken und kümmert sich um die kleinen, aber wichtigen Details des täglichen Miteinanders.

Vom Paragrafen zur praktischen Lösung

LBO und GaVO kümmern sich um die harten Fakten: Wie breit muss ein Stellplatz mindestens sein? Welche Brandschutzvorkehrungen sind Pflicht? Eine gute Garagenordnung knüpft genau da an und macht daraus gelebte Praxis.

Ein einfaches Beispiel:

  • Gesetzliche Vorgabe (GaVO): Rettungs- und Zufahrtswege müssen stets frei gehalten werden.
  • Regelung in der Garagenordnung: Familie Maier übernimmt den Winterdienst vor dem Tor in den geraden Wochen, Familie Huber in den ungeraden.

Hier wird ein abstrakter Grundsatz in eine klare, umsetzbare Aufgabe verwandelt. Jeder weiß, woran er ist.

Man kann eine gute Garagenordnung auch als einen gemeinsamen Vertrag ansehen. Sie schafft nicht nur Ordnung und Sicherheit, sondern schützt am Ende auch den Wert der gesamten Immobilie. Denn wo klare Verhältnisse herrschen, gibt es weniger Reibereien und weniger Verschleiß.

Die drei Grundpfeiler einer funktionierenden Ordnung

Im Kern stützt sich jede wirksame Garagenordnung auf drei Säulen, die das Fundament für ein reibungsloses Miteinander bilden:

  1. Sicherheit geht vor: eindeutige Regeln zum Brandschutz, zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und zur Freihaltung von Fluchtwegen.
  2. Faire Nutzung für alle: Klare Zuweisung der Parkflächen und ein Riegel gegen die Zweckentfremdung des Stellplatzes als private Werkstatt oder Abstellkammer.
  3. Ordnung und Sauberkeit: feste Zuständigkeiten für die Reinigung, die Wartung der Technik (z. B. das Garagentor) und den Winterdienst.

Wenn diese drei Bereiche sauber geregelt sind, wird die Garagenordnung zu dem, was sie sein soll: ein unkompliziertes Werkzeug für ein sicheres und stressfreies Miteinander.

Die rechtlichen Grundlagen der Garagennutzung verstehen

Eine Garage in Baden-Württemberg ist weit mehr als nur vier Wände und ein Dach. Sie ist ein Bauwerk, das klaren gesetzlichen Spielregeln folgen muss. Genau diese Regeln sind das Fundament, auf dem jede gute Garagenordnung für Baden-Württemberg steht. Sie geben vor, was rechtlich ein Muss ist und wo man als Eigentümergemeinschaft oder Betreiber noch selbst gestalten kann.

Die beiden wichtigsten Regelwerke, um die man nicht herumkommt, sind die Landesbauordnung (LBO) und die darauf aufbauende Garagenverordnung (GaVO). Man kann sich die LBO wie das große Regelbuch für alle Bauten vorstellen. Die GaVO ist dann das spezielle Kapitel, das sich nur um Garagen und Stellplätze dreht – sozusagen die Fibel für alles, was mit dem Parken zu tun hat. Diese Vorschriften kümmern sich um die ganz wesentlichen Dinge, die für Sicherheit und Ordnung sorgen.

Mindestanforderungen laut LBO und GaVO

An diesen gesetzlichen Vorgaben führt kein Weg vorbei, sie sind nicht verhandelbar. Jeder, der eine Garage baut oder betreibt, muss sie einhalten. Sie bilden das Sicherheitsnetz, das verhindert, dass aus einer praktischen Parkmöglichkeit eine Gefahrenquelle wird.

Worum geht es da im Kern?

  • Sicherheit und Brandschutz: Hier wird ganz klar geregelt, wie Fluchtwege auszusehen haben, welche Materialien verbaut werden dürfen und wie groß ein Brandabschnitt maximal sein darf.
  • Belüftung: Es muss immer sichergestellt sein, dass Autoabgase zuverlässig nach draußen gelangen. Das ist kein Luxus, sondern purer Gesundheitsschutz.
  • Zufahrten und Fahrgassen: Die Verordnung macht genaue Vorgaben zur Breite von Wegen und zu Kurvenradien, damit jeder auch mit einem etwas größeren Auto sicher ein- und ausparken kann.

Diese Vorschriften sind quasi das Skelett, das Ihre individuelle Garagenordnung dann mit Fleisch füllen muss. Und sie sind der Grund, warum zum Beispiel die Lagerung von Benzinkanistern oder anderen leicht brennbaren Stoffen in der Regel tabu ist. Wenn Sie tiefer in dieses Thema einsteigen wollen, finden Sie in unserem Ratgeber weitere Tipps, wie Sie sich sicher im Vorschriften-Dschungel bewegen.

Der Dauerbrenner Stellplatzbreite

Ein Thema, das immer wieder für Zündstoff sorgt und direkt aus den gesetzlichen Vorgaben entspringt, ist die Mindestbreite von Parkplätzen. Wir alle kennen es: Die Autos werden gefühlt jedes Jahr ein Stückchen breiter, aber die alten Garagen wachsen leider nicht mit.

In Baden-Württemberg schreibt die GaVO eine Mindestbreite von 2,30 Metern für einen ganz normalen Stellplatz vor. Für Menschen mit Behinderung sind es zum Glück großzügigere 3,50 Meter, damit der Ein- und Ausstieg barrierefrei klappt.

Diese 2,30 Meter sind für moderne SUVs oder Familienvans oft eine echte Millimeterarbeit und führen im Alltag ständig zu Schrammen, Beulen und Diskussionen unter Nachbarn. Diese Lücke zwischen Vorschrift und Realität hat es sogar schon in den Landtag geschafft. Dort wurde in einer parlamentarischen Anfrage diskutiert, ob man die Mindestbreite nicht auf 2,50 Meter anheben sollte, um den heutigen Fahrzeugen gerecht zu werden. Interessanterweise kam dabei auch heraus, dass es keine eigenen Statistiken zu Unfällen in Tiefgaragen gibt, was eine Entscheidung allein auf Basis von Daten schwierig macht.

Wer sich für die politischen Hintergründe interessiert, kann die Details in der originalen Landtagsdrucksache nachlesen. Dieses Wissen um die Mindestmaße ist Gold wert, denn es zeigt, wo eine durchdachte Garagenordnung ansetzen kann – etwa indem man breitere Stellplätze geschickt an Familien oder Besitzer größerer Autos vergibt, um den täglichen Parkfrust von vornherein zu minimieren.

Was in Ihrer Garagenordnung auf keinen Fall fehlen darf

Eine gute Garagenordnung in Baden-Württemberg ist wie ein solides Fundament für ein Haus: Man sieht sie nicht immer, aber sie verhindert, dass bei der kleinsten Erschütterung alles ins Wanken gerät. Fehlen klare Regeln oder sind sie schwammig formuliert, ist der nächste Streit quasi schon vorprogrammiert. Deshalb ist es entscheidend, die zentralen Punkte von Anfang an sauber und verständlich abzudecken.

Man kann sich die Garagenordnung auch als das gemeinsame „Grundgesetz“ für die Garage vorstellen. Jeder, der sie nutzt, muss auf den ersten Blick verstehen, was geht und was eben nicht. Das fängt bei den Basics an und hört bei den Verantwortlichkeiten im Alltag auf.

Kernpunkte für eine wasserdichte Regelung

Damit Sie nicht den Überblick verlieren und am Ende wichtige Details fehlen, hat es sich bewährt, die Ordnung in klare Themenblöcke zu gliedern. Diese Struktur hilft nicht nur Ihnen bei der Erstellung, sondern auch allen Nutzern im Alltag.

In der Praxis haben sich vor allem diese vier Bereiche bewährt:

  • Nutzung und Verkehr: Wer darf überhaupt parken und wo? Fahren wir hier im Schritttempo? Sind die Plätze fest zugewiesen oder frei wählbar?
  • Ordnung und Sauberkeit: Wer schwingt den Besen in den Fahrgassen? Und wer kümmert sich um Schnee und Eis vor dem Tor?
  • Sicherheit und Brandschutz: Was darf ich hier lagern und was nicht? Sind die Fluchtwege allen bekannt und – ganz wichtig – immer frei?
  • Verhalten im Schadensfall: Was tun, wenn es kracht oder das Tor streikt? Wen muss ich informieren?

Wenn Sie diese Punkte sauber durchgehen, haben Sie eine robuste Basis, die die meisten Konflikte von vornherein entschärft.

Der Klassiker: die Garage als Rumpelkammer

Einer der häufigsten Zankäpfel ist und bleibt die Zweckentfremdung von Stellplätzen. Das Auto passt gerade noch so rein, weil sich daneben Reifenstapel, alte Schränke, Fahrräder und die halbe Werkstatt breitmachen. Genau hier zieht die Garagenverordnung (GaVO) aus gutem Grund eine klare Linie – nämlich aus Brandschutzgründen.

In eine Garage gehört in erster Linie ein Auto. Alles, was leicht brennbar ist – wie Benzinkanister (über winzige Mengen hinaus) oder gar Gasflaschen –, hat hier absolut nichts verloren. Ihre Garagenordnung sollte diese gesetzliche Vorgabe nicht nur wiederholen, sondern für jeden unmissverständlich formulieren.

Das Problem ist sogar in der Landespolitik angekommen. In einer Landtagsanfrage wurde die Frage gestellt, wie viele der rund 2,5 Millionen Garagen an Wohnhäusern in Baden-Württemberg zweckentfremdet werden. Die ehrliche Antwort der Landesregierung: Man weiß es nicht genau, weil es keine Daten gibt. Das macht es natürlich schwer, gezielt gegenzusteuern. Mehr zu dieser politischen Debatte rund um die Garagennutzung können Sie hier nachlesen.

Übersicht der Regelungsbereiche in einer Garagenordnung

Diese Tabelle fasst die wichtigsten Inhalte einer Garagenordnung zusammen und gibt Beispiele für konkrete Regelungen.

RegelungsbereichBeispielformulierungRechtlicher Hintergrund
Nutzungsregeln„Auf dem Stellplatz darf neben einem Kraftfahrzeug ausschließlich Kfz-Zubehör (z. B. ein Satz Reifen) gelagert werden.“Garagenverordnung (GaVO), Brandschutz
Verkehrsregeln„Im gesamten Garagen- und Zufahrtsbereich gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h).“Allgemeine Verkehrssicherungspflicht
Ordnung„Jeder Nutzer ist für die Sauberkeit seines Stellplatzes verantwortlich. Ausgelaufene Flüssigkeiten sind unverzüglich zu entfernen.“Eigentümerpflichten, WEG-Recht
Sicherheit„Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen in diesen Bereichen ist strengstens untersagt.“Landesbauordnung (LBO), Brandschutzvorschriften
Haftung„Bei schuldhafter Beschädigung des Gemeinschaftseigentums (z. B. Garagentor) haftet der Verursacher.“§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht)

Diese Beispiele zeigen, wie Sie mit einfachen und klaren Formulierungen für Rechtssicherheit sorgen und späteren Diskussionen den Wind aus den Segeln nehmen.

Auf die Formulierung kommt es an.

Um gar nicht erst Raum für Interpretationen zu lassen, sollten Ihre Regeln so klar und einfach wie möglich sein. Statt juristischer Prosa sind kurze, knackige Handlungsanweisungen gefragt.

Hier ein paar griffige Beispiele, die sich bewährt haben:

  1. Zur Lagerung: „Neben dem Auto darf auf dem Stellplatz nur Zubehör wie ein Satz Reifen lagern. Betriebsstoffe wie Benzin oder Öl sind tabu.“
  2. Zum Tempo: „In der gesamten Garage wird im Schritttempo gefahren (max. 5 km/h).“
  3. Zur Sauberkeit: „Jeder hält seinen eigenen Platz sauber. Ölflecken oder anderer Schmutz müssen sofort weg.“

Solche präzisen Ansagen versteht jeder. Das macht es am Ende auch viel leichter, jemanden auf einen Verstoß anzusprechen und die Regeln durchzusetzen.

Brandschutz und E-Mobilität in der Garage meistern

Zwei Themen bestimmen die moderne Garagennutzung heute mehr als alles andere: der altbekannte Brandschutz und die aufkommende Elektromobilität. Beide Bereiche brauchen klare Spielregeln in Ihrer Garagenordnung für Baden-Württemberg, damit die Sicherheit für alle Bewohner gewährleistet ist.

Die Grundlagen des Brandschutzes sind dabei oft einfacher als gedacht und folgen einer klaren Logik: Eine Garage ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge, keine Lagerhalle für alles, was brennen kann. Diese simple Regel hat aber weitreichende Konsequenzen für den Alltag. Sie bedeutet schlichtweg, dass leicht entzündliche Materialien hier nichts verloren haben. Eine gute Garagenordnung sollte daher unmissverständlich festhalten, was verboten ist, um von vornherein Klarheit zu schaffen.

Was in der Garage tabu ist

Die Garagenverordnung (GaVO) setzt hier zum Glück klare Grenzen. Ein kleiner Vorrat an Betriebsstoffen fürs Auto ist natürlich in Ordnung, aber größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase sind ein absolutes No-Go. Eine gute Hausordnung formuliert das ganz konkret aus:

  • Benzinkanister: Ein kleiner Reservekanister in einem zugelassenen, dichten Behälter wird meist toleriert. Die Lagerung größerer Kraftstoffmengen ist aber strikt untersagt.
  • Gasflaschen: Ob Propan oder Butan für den Grill – diese Gasflaschen stellen eine erhebliche Gefahr dar und dürfen niemals in geschlossenen Garagen gelagert werden.
  • Lacke und Lösungsmittel: Auch Farb- und Lackdosen oder Verdünner gehören wegen ihrer entzündlichen Dämpfe nicht in die Garage.

Elektromobilität sicher gestalten

Mit immer mehr Elektroautos auf den Straßen rückt das Thema Laden in den Fokus. Die sicherste und beste Lösung ist die Installation einer Wallbox. Klar ist aber auch: So eine Ladeeinrichtung stellt neue Anforderungen an die Hauselektrik, die unbedingt von einer qualifizierten Elektrofachkraft geprüft werden muss.

Die Sorge vor Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus ist zwar oft zu hören, doch Studien zeigen, dass das Brandrisiko von E-Autos nicht höher ist als das von Verbrennern. Trotzdem muss die Installation professionell erfolgen und man sollte vorausschauend planen, wie man E-Autos und E-Bikes mit Lademöglichkeiten ausstatten kann.

Ein entscheidender Punkt: Eine Wallbox ist eine fest installierte elektrische Anlage. Das bedeutet, sie unterliegt regelmäßigen Prüfpflichten, um den sicheren Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Garagenverordnung mit Blick auf die Elektromobilität bereits unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Momentan wird keine Notwendigkeit für eine Verschärfung gesehen. Die Begründung ist, dass die Brandgefahr zwar anders, aber eben nicht grundsätzlich größer sei als bei Verbrennern.

Ihre Garagenordnung kann trotzdem sinnvolle Regeln aufstellen, zum Beispiel eine Meldepflicht für neue Ladeeinrichtungen oder den Nachweis einer fachgerechten Installation. So behält die Gemeinschaft den Überblick und sorgt für ein Plus an Sicherheit für alle.

So kommt die Garagenordnung rechtssicher in Ihre WEG.

Ein guter Entwurf für eine Garagenordnung ist eine feine Sache, aber er ist erst mal nur ein Stück Papier. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss so ein Regelwerk einen ganz offiziellen Weg gehen, damit es für alle verbindlich wird. Einfach einen Zettel an die Wand hängen? Das reicht bei Weitem nicht. Am Ende braucht es einen handfesten Beschluss der Gemeinschaft.

Stellen Sie sich das Ganze wie eine kleine Gesetzgebung für Ihr Haus vor. Jede neue Regel muss demokratisch legitimiert sein, nur dann hat sie auch Bestand. Dreh- und Angelpunkt für alles ist und bleibt die Eigentümerversammlung.

Der Weg zum gültigen Beschluss

Damit Ihre Garagenordnung in Baden‑Württemberg nicht nur gut gemeint, sondern auch rechtlich wasserdicht ist, müssen Sie ein paar formale Schritte einhalten. Wer hier sauber arbeitet, erspart sich später böse Überraschungen und Anfechtungen. Meistens ist es der WEG-Verwalter, der den Hut aufhat und dafür sorgt, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Im Grunde läuft es immer nach diesem Schema ab:

  1. Entwurf schmieden: Eine kleine Arbeitsgruppe, oft der Verwaltungsbeirat, setzt sich hin und formuliert einen Vorschlag. Wichtig ist, dass dieser auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten ist und sich an der LBO und GaVO orientiert.
  2. Antrag stellen: Der fertige Entwurf wird als offizieller Antrag an die Verwaltung geschickt. Die muss ihn dann auf die Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung setzen – dazu ist sie verpflichtet.
  3. Einladung an alle: Jeder Eigentümer bekommt rechtzeitig eine Einladung zur Versammlung. In der Tagesordnung muss der Punkt klar benannt sein, zum Beispiel „Beschlussfassung über die Einführung einer Garagenordnung“.
  4. Diskutieren und abstimmen: In der Versammlung wird der Entwurf dann vorgestellt, besprochen und zur Abstimmung gestellt.
  5. Protokollieren und verkünden: Der Beschluss muss ganz genau im Protokoll der Versammlung landen. Sobald alle Eigentümer dieses Protokoll erhalten haben, ist der Beschluss offiziell verkündet und damit gültig.

Welche Mehrheit braucht man dafür?

Das ist die Gretchenfrage, und sie ist entscheidend. Je nachdem, was Sie regeln wollen, sind die Hürden unterschiedlich hoch. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist da ziemlich genau.

Für die allermeisten Punkte einer Garagenordnung – also alles, was den ganz normalen Gebrauch regelt, wie Schrittgeschwindigkeit oder Sauberkeit – reicht eine einfache Mehrheit. Das heißt, mehr Ja- als Nein-Stimmen der anwesenden Eigentümer genügen.

Aber Achtung, jetzt wird es knifflig: Sobald eine Regelung die Bausubstanz betrifft oder die Rechte einzelner Eigentümer stark einschränkt, wird es komplizierter. Dann kann eine qualifizierte Mehrheit oder sogar die Zustimmung aller Betroffenen nötig sein.

Und wie bindet man die Mieter ein?

Ein Beschluss der WEG gilt erst einmal nur für die Eigentümer. Damit die Garagenordnung auch für die Mieter verbindlich ist, muss der vermietende Eigentümer aktiv werden. Am einfachsten ist es, die Garagenordnung direkt als Anlage in den Mietvertrag aufzunehmen.

Bei laufenden Mietverhältnissen ist das nicht ganz so leicht. Hier kann der Vermieter die Garagenordnung als eine Art Konkretisierung der bestehenden Hausordnung einführen. Das klappt aber nur, solange die Regeln für den Mieter zumutbar sind und ihm keine komplett neuen Pflichten aufbürden. Nur wenn dieser Schritt gemacht wird, ist sichergestellt, dass sich wirklich alle Nutzer der Garage an die gleichen Spielregeln halten – egal, ob Eigentümer oder Mieter.

Regeln durchsetzen, wenn gegen die Ordnung verstoßen wird

Flussdiagramm eines rechtlichen Prozesses: Gespräch, gefolgt von einer Abmahnung und endend mit einer Klage.

Hand aufs Herz: Die beste Garagenordnung in Baden-Württemberg nützt herzlich wenig, wenn niemand darauf achtet, dass sie auch eingehalten wird. Wenn Regeln ignoriert werden, ist ein kühler Kopf gefragt. Wer direkt mit der juristischen Keule schwingt, macht aus einer Mücke schnell einen Elefanten.

Oft steckt hinter einem Verstoß gar keine böse Absicht, sondern schlicht Gedankenlosigkeit oder ein Missverständnis. Der erste und wichtigste Schritt ist deshalb immer das persönliche Gespräch. Ein freundlicher Hinweis von Angesicht zu Angesicht wirkt oft Wunder und klärt die meisten kleineren Probleme, bevor sie überhaupt zu richtigen Konflikten werden.

Sollte das Gespräch aber ins Leere laufen, ist es Zeit, eine Stufe weiterzugehen. Dann kommt die schriftliche Abmahnung ins Spiel, die am besten vom Verwalter oder Vermieter formuliert wird. Sie ist das unmissverständliche Signal, dass jetzt Schluss mit lustig ist.

Das Eskalationsmodell in der Praxis

Ein klares, stufenweises Vorgehen hat sich hier absolut bewährt. Es sorgt für Fairness und gibt dem Störenfried die Chance, sein Verhalten zu ändern, bevor die Sache wirklich ernst wird.

  1. Das persönliche Gespräch: Suchen Sie den Dialog. Klären Sie ganz ruhig und sachlich, was das Problem ist. Manchmal ist dem Verursacher der Regelbruch nicht einmal bewusst.
  2. Die schriftliche Abmahnung: Wenn Reden nichts hilft, muss etwas Schriftliches her. In diesem Brief werden der Verstoß und die geforderte Verhaltensänderung ganz klar benannt. Wichtig: Setzen Sie eine Frist!
  3. Die Unterlassungsklage: Das ist wirklich die letzte Patrone im Magazin. Der Gang zum Gericht ist nur bei wiederholten und schweren Verstößen sinnvoll, die die Gemeinschaft massiv stören oder sogar gefährden.

Egal, welchen Schritt Sie gehen: Sichern Sie Beweise! Machen Sie Fotos von Falschparkern oder Gerümpel, notieren Sie Datum und Uhrzeit und sprechen Sie mit möglichen Zeugen. Im Ernstfall sind diese Dokumente Gold wert.

Ein goldener Grundsatz lautet: Immer die Verhältnismäßigkeit wahren. Wegen eines falsch abgestellten Schuhkartons zieht niemand vor Gericht. Oft ist der Weg über einen Mediator oder Sachverständigen der deutlich klügere und vor allem günstigere, wie Experten immer wieder betonen. Wer sich dafür interessiert, warum man manchmal lieber zum Sachverständigen gehen sollte, als vor Gericht zu ziehen, findet dazu gute Ratgeber.

Grenzen der Sanktionen

Was viele nicht wissen: Die Möglichkeiten, Verstöße zu bestrafen, sind ziemlich eng gesteckt. Einfach mal so Geldbußen oder Strafgebühren in die Garagenordnung zu schreiben, ist rechtlich meist unwirksam.

Einem Mieter den Stellplatz zu kündigen, funktioniert nur bei wirklich gravierenden und wiederholten Vertragsbrüchen – und auch dann nur nach einer vorherigen Abmahnung. Bei Eigentümern, denen der Platz als Sondereigentum gehört, ist ein Entzug quasi unmöglich. Ziel sollte daher immer sein, den korrekten Zustand wiederherzustellen, nicht, den anderen zu bestrafen.

Praktische Fragen aus dem Garagen-Alltag

Zum Abschluss wollen wir noch ein paar Fragen klären, die im Alltag immer wieder auftauchen. Hier gibt’s schnelle und praxisnahe Antworten auf typische Unsicherheiten rund um die Garagenordnung in Baden-Württemberg.

Wohin mit den Winterreifen? Dürfen die in die Garage?

Ja, das ist normalerweise kein Problem. Ein Satz Reifen für das Auto, das auch in der Garage steht, zählt als Zubehör. Aus Sicht des Brandschutzes ist das unbedenklich. Um aber von vornherein Klarheit zu schaffen, sollte Ihre Garagenordnung das am besten auch so festhalten. Wichtig ist nur, dass die Reifen sicher gelagert werden und keine Rettungswege zustellen.

Kann mir die Eigentümergemeinschaft eine Wallbox verbieten?

Nein, das geht grundsätzlich nicht mehr. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat jeder Eigentümer quasi ein Recht darauf, eine Lademöglichkeit für sein E-Auto zu installieren. Die Gemeinschaft darf aber ein Wörtchen mitreden, wenn es um die Umsetzung geht – also zum Beispiel bei der Wahl des Elektrikers oder wo genau die Kabel verlegt werden. So wird sichergestellt, dass alles ordentlich und sicher abläuft.

Ein pauschales „Nein“ ist also vom Tisch. Die Diskussion in der Eigentümerversammlung dreht sich heute nicht mehr um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“ der Installation.

Gilt in unserer Tiefgarage eigentlich die Straßenverkehrsordnung (StVO)?

Das ist eine klassische „Kommt-darauf-an“-Frage. Auf einem Privatgrundstück, das nicht für jeden frei zugänglich ist, greift die StVO nicht automatisch. Trotzdem hat sich bei den Gerichten eine klare Linie durchgesetzt: Man muss gegenseitig Rücksicht nehmen.

Deshalb wird in fast jeder Garagenordnung auf Nummer sicher gegangen:

  • Es wird eine klare Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt, meist Schrittgeschwindigkeit.
  • Um Unfälle zu vermeiden, wird oft die Regel „rechts vor links“ vereinbart.

Damit schafft man klare Verhältnisse und sorgt für Sicherheit, auch wenn die StVO formell nicht gilt.

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