Grundsteuer berechnen Baden-Württemberg – verständlich erklärt

So berechnen Sie die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg: Sie nehmen die Fläche Ihres Grundstücks und multiplizieren sie mit dem amtlichen Bodenrichtwert. Das Ergebnis ist der neue Grundsteuerwert – und damit die zentrale Größe, um die sich ab 2025 alles dreht. Komplexe Berechnungen zum Wert Ihres Hauses? Fallen damit komplett weg.

Autor / Quelle: Redaktion/pm
Lesezeit 27 Min.

Die Grundsteuerreform ist in Baden-Württemberg ein echter Paradigmenwechsel. Während die meisten anderen Bundesländer weiterhin den Gebäudewert in ihre Kalkulation einbeziehen, hat sich der Südwesten für ein reines Bodenwertmodell entschieden. Das macht die Sache deutlich einfacher und soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Anlass für die bundesweite Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Richter kippten die alte Methode, die auf völlig veralteten Einheitswerten von 1964 basierte, weil sie zu untragbaren Ungerechtigkeiten führte.

Mit dem 1. Januar 2025 tritt nun das neue Gesetz in Kraft. Es basiert auf einem modifizierten Bodenwertmodell, das sich einzig und allein auf den Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche stützt. Das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Ländern, wo Gebäude weiterhin eine Rolle spielen. Mehr zu den Hintergründen der Reform können Sie etwa auf der Webseite der Stadt Biberach nachlesen.

Die zwei entscheidenden Faktoren des Modells

Im Grunde stehen nur zwei simple Kennzahlen im Mittelpunkt, die aber das komplette Fundament für Ihre künftige Grundsteuer bilden.

  • Die Grundstücksfläche: Das ist ganz einfach die Größe Ihres Grundstücks in Quadratmetern, so wie sie im Grundbuch steht.
  • Der Bodenrichtwert: Dieser Wert gibt an, wie viel ein Quadratmeter Boden in Ihrer Lage im Durchschnitt wert ist. Er wird von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt und regelmäßig veröffentlicht.

Die Logik dahinter ist klar: Je größer Ihr Grundstück und je besser die Lage (was sich in einem hohen Bodenrichtwert zeigt), desto höher fällt auch der Grundsteuerwert aus. Ob darauf eine alte Villa, ein moderner Neubau oder eine Wiese ist, spielt keine Rolle mehr.

Warum der Wert Ihres Hauses plötzlich egal ist

Diese komplette Abkehr vom Gebäudewert ist die größte Neuerung. Zustand, Alter, Ausstattung oder die Wohnfläche Ihres Hauses sind für die Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 schlicht irrelevant. Das heißt in der Praxis: Zwei Nachbarn mit exakt gleich großen Grundstücken haben auch den gleichen Grundsteuerwert – selbst wenn bei dem einen eine Luxusvilla und bei dem anderen ein sanierungsbedürftiger Bungalow steht.

Das Ziel ist, die Besteuerung auf das zu konzentrieren, was wirklich knapp ist: den Boden. Die Reform soll Investitionen in Neubau und Modernisierung belohnen, statt sie, wie früher, durch eine höhere Steuer quasi zu bestrafen.

Dieser Fokus auf den Bodenwert hat natürlich auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise, wobei es hier große Unterschiede zwischen Stadt und Land geben kann. Die Vereinfachung macht das ganze System aber auch transparenter. Sie müssen keine komplizierten Angaben mehr zu Baujahr oder Wohnfläche machen, was den bürokratischen Aufwand für jeden Eigentümer spürbar senkt. Am Ende zählt nur noch der Wert des Bodens, auf dem Ihr Eigentum steht.

Die Grundsteuer Schritt für Schritt selbst berechnen

Jetzt wird’s praktisch. Die Berechnung der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg folgt einer klaren Formel. Auf den ersten Blick wirkt sie ganz einfach, doch jeder der drei Bausteine hat seine Tücken.

Die zentrale Formel, die Sie sich merken müssen, lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Um herauszufinden, was Sie ab 2025 zahlen müssen, gehen wir diese drei Faktoren jetzt gemeinsam durch.

So ermitteln Sie Ihren Grundsteuerwert.

Alles beginnt mit dem Grundsteuerwert. Er bildet das Fundament der gesamten Berechnung und spiegelt den reinen Wert Ihres Bodens wider. Die Berechnung selbst ist eine simple Multiplikation:

Grundstücksfläche (in m²) × Bodenrichtwert (€/m²) = Grundsteuerwert (€)

Die Grundstücksfläche ist schnell gefunden – ein Blick in den Grundbuchauszug oder Ihren Kaufvertrag genügt. Das ist der einfachste Teil der ganzen Angelegenheit.

Spannender wird es beim Bodenrichtwert. Das ist die entscheidende Größe, die Sie von offizieller Seite brauchen. Er gibt an, wie viel ein Quadratmeter unbebauter Boden in Ihrer direkten Nachbarschaft im Durchschnitt wert ist. Für die Neuberechnung wurde dieser Wert auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt.

Mein Tipp aus der Praxis: Verlassen Sie sich bloß nicht auf alte Bescheide oder irgendwelche Schätzungen aus dem Internet. Der einzig gültige Wert ist der amtliche Bodenrichtwert. Den können Sie im Online-Portal BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) für Ihre Adresse kostenlos und exakt abrufen.

Machen wir es an einem konkreten Beispiel fest: Ihr Einfamilienhaus steht auf einem 500 m² großen Grundstück. Der Bodenrichtwert in Ihrer Gemeinde liegt bei 400 €/m².

Die Rechnung ist kinderleicht: 500 m² × 400 €/m² = 200.000 € Grundsteuerwert.

Diesen Wert merken wir uns, denn er ist die Basis für alles, was jetzt kommt.

Die korrekte Steuermesszahl anwenden

Jetzt kommt die Steuermesszahl ins Spiel. Das ist ein gesetzlich festgeschriebener Promillesatz, der mit dem Grundsteuerwert multipliziert wird. Das Ergebnis nennt sich dann Grundsteuermessbetrag.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Steuermesszahlen, die im Ländle je nach Nutzung zur Anwendung kommen.

Übersicht der Steuermesszahlen in Baden-Württemberg

Diese Tabelle zeigt die unterschiedlichen Steuermesszahlen, die je nach Art und Nutzung des Grundstücks in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen.

GrundstücksartSteuermesszahlAnmerkung
Überwiegend zu Wohnzwecken genutzt0,91 ‰ (Promille)Gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.
Sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)1,3 ‰ (Promille)Der allgemeine Satz für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen (z. B. Gewerbe).
Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)0,9 ‰ (Promille)Gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Für die meisten privaten Eigentümer ist also die reduzierte Messzahl relevant. Dieser Abschlag von 30 % (0,91 ‰ statt 1,3 ‰) ist ein bewusster Vorteil für Wohnimmobilien. Kritiker wie der Eigentümerverband Haus & Grund warnen jedoch, dass dies nicht überall zu einer Entlastung führt. Ein Blick ins Grundsteuerranking 2025 zeigt, dass sich die Beträge in manchen Städten für vergleichbare Häuser trotzdem fast verdoppelt haben.

Um den Grundsteuermessbetrag auszurechnen, nehmen wir also unseren Grundsteuerwert und die passende Messzahl:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Zurück zu unserem Beispiel mit dem Einfamilienhaus, das ja klar der Wohnnutzung dient:

200.000 € × 0,91 ‰ (also mal 0,00091) = 182 € Grundsteuermessbetrag

Dieser Betrag ist sozusagen die Zwischensumme. Das Finanzamt teilt Ihnen diesen Wert in einem eigenen Bescheid mit. Auf diese Zahl wendet Ihre Gemeinde im letzten Schritt ihren individuellen Hebesatz an.

Den finalen Hebesatz Ihrer Gemeinde berücksichtigen

Der letzte und entscheidende Faktor ist der Hebesatz Ihrer Kommune. Jede Stadt und jede Gemeinde in Baden-Württemberg legt diesen Prozentsatz selbst fest – und kann ihn theoretisch jedes Jahr anpassen. Das ist das Werkzeug, mit dem die Kommunen ihre Einnahmen steuern. Die Unterschiede können dabei gewaltig sein.

Die finale Rechnung für Ihre jährliche Grundsteuer sieht also so aus:

(Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (%) = jährliche Grundsteuer

Den aktuellen Hebesatz für Ihren Wohnort finden Sie meist ganz einfach auf der offiziellen Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Ein kurzer Anruf bei der Verwaltung tut es im Zweifel auch.

Nehmen wir an, die Gemeinde in unserem Beispiel hat einen Hebesatz von 420 % beschlossen. Die letzte Rechenoperation lautet dann:

182 € × 420 % (also mal 4,20) = 764,40 €

Herzlichen Glückwunsch! Das ist die voraussichtliche jährliche Grundsteuer, die für Ihr Haus ab 2025 fällig wird.

Der Hebesatz Ihrer Gemeinde: das Zünglein an der Waage

Bis hierhin haben wir uns mit dem Grundsteuerwert und dem daraus abgeleiteten Grundsteuermessbetrag beschäftigt. Doch die spannendste Variable in der ganzen Gleichung ist der kommunale Hebesatz. Er ist der Joker, den jede Stadt und Gemeinde selbst in der Hand hat, und entscheidet am Ende darüber, wie hoch Ihre Rechnung ausfällt.

Dieser Prozentsatz wird ganz einfach mit dem vom Finanzamt berechneten Grundsteuermessbetrag multipliziert. Aber die Wirkung ist enorm. Zwei absolut identische Grundstücke in Nachbargemeinden können so zu völlig unterschiedlichen Steuerzahlungen führen – nur weil die Hebesätze verschieden sind.

Warum das Ganze? Das Prinzip der Aufkommensneutralität

Mit der Grundsteuerreform verfolgte die Politik ein klares Ziel: die sogenannte Aufkommensneutralität. Das klingt kompliziert, meint aber nur, dass eine Gemeinde nach der Reform unterm Strich nicht mehr Geld einnehmen soll als vorher. Es ging also nie darum, die Steuern für alle zu erhöhen, sondern die Last gerechter zu verteilen.

Damit das funktioniert, mussten fast alle Kommunen ihre Hebesätze für 2025 neu justieren. Weil das neue Bodenwertmodell die Messbeträge ordentlich durcheinandergewirbelt hat, war eine Anpassung unvermeidlich. Für viele Eigentümer mag das eine Erleichterung sein, für andere bedeutet es aber eine spürbare Mehrbelastung.

Ein Flickenteppich an Hebesätzen in Baden-Württemberg

Und wie die Gemeinden diese Anpassung vorgenommen haben, ist beeindruckend. Eine offizielle Erhebung zeigt: Im ersten Quartal 2025 haben rund 96 Prozent aller 1.101 Kommunen im Ländle ihre Hebesätze geändert. Davon haben 740 Gemeinden (67,2 Prozent) den Satz gesenkt, während 289 (26,2 Prozent) ihn erhöhten – und das teilweise um Hunderte von Prozentpunkten. Mehr zu dieser umfassenden Neujustierung finden Sie bei Statistik-BW.

Dieses Zahlenwerk macht eines deutlich: Die Grundsteuerreform ist keine pauschale Ent- oder Belastung. Die Auswirkungen sind für jeden Einzelnen höchst individuell und hängen massiv vom Wohnort ab.

Manche Gemeinden halten ihre Hebesätze bewusst niedrig, um für Bürger und Unternehmen attraktiv zu bleiben. Andere sahen sich gezwungen, kräftig an der Schraube zu drehen, um ihre Finanzen im Gleichgewicht zu halten.

Ein Blick auf die Extreme: von moderat bis schwindelerregend.

Um zu verstehen, was das in der Praxis bedeutet, schauen wir uns ein paar reale Beispiele aus Baden-Württemberg an. Die Spanne ist, gelinde gesagt, gewaltig:

  • Creglingen (Main-Tauber-Kreis): Die Stadt sorgte für Schlagzeilen, als sie ihren Hebesatz für die Grundsteuer B auf schwindelerregende 1.350 % festlegte.
  • Niederstetten (Main-Tauber-Kreis): Nicht weniger drastisch war die Erhöhung hier, mit einem neuen Satz von 1.300 %.
  • Biberach an der Riß: Als positives Gegenbeispiel hat Biberach den Hebesatz von 480 % auf 355 % gesenkt und agiert damit deutlich unter den Empfehlungen des Landes.
  • Stuttgart: Die Landeshauptstadt hatte zunächst einen Hebesatz von 810 % ins Auge gefasst, eine kräftige Steigerung gegenüber den bisherigen 520 %. Nach öffentlichen Protesten wurde dieser Wert jedoch neu verhandelt.

Diese Beispiele zeigen, wie entscheidend Ihr Wohnort ist, wenn Sie Ihre Grundsteuer berechnen. Verlassen Sie sich also nicht nur auf den Grundsteuerwert. Erst der finale Hebesatz Ihrer Gemeinde, den Sie auf dem Steuerbescheid finden, schafft Klarheit über Ihre tatsächliche Belastung.

Die Kosten für Wohneigentum setzen sich aus vielen Posten zusammen. Man sollte immer im Blick haben, wie der Fiskus beim Eigenheimkauf mitverdient und welche weiteren Abgaben anfallen. Die Grundsteuer ist dabei ein wiederkehrender Faktor, der die laufenden Kosten maßgeblich prägt.

Rechenbeispiele aus der Praxis: So sieht’s konkret aus.

Theorie ist gut und schön, aber erst in der Praxis wird die Sache wirklich greifbar. Nachdem wir uns die einzelnen Bausteine – Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz – angeschaut haben, wird es Zeit für den Praxistest. Denn die abstrakte Formel erwacht erst zum Leben, wenn wir sie auf echte Immobilien anwenden. Erst dann wird klar, was die Grundsteuerreform für den Einzelnen wirklich bedeutet.

Lassen Sie uns das Ganze mal für vier typische Szenarien durchspielen, wie sie für viele Eigentümer in Baden-Württemberg relevant sind. So können Sie die Logik dahinter besser nachvollziehen und bekommen ein Gefühl dafür, wie sich das neue Bodenwertmodell auf unterschiedliche Immobilien auswirkt.

Fall 1: Das Einfamilienhaus im Grünen

Stellen wir uns eine Familie vor, die ein Einfamilienhaus in einer ländlichen Gemeinde im Schwarzwald besitzt. Das Grundstück ist mit 800 m² schön groß, dafür ist der Bodenrichtwert aber vergleichsweise moderat.

  • Grundstücksfläche: 800 m²
  • Bodenrichtwert: 150 €/m²
  • Fiktiver Hebesatz der Gemeinde: 380 %

Als Erstes ermitteln wir den Grundsteuerwert. Das ist eine simple Multiplikation:

800 m² × 150 €/m² = 120.000 € Grundsteuerwert

Weil es sich um ein reines Wohngebäude handelt, greift die reduzierte Steuermesszahl von 0,91 ‰.

120.000 € × 0,00091 = 109,20 € Grundsteuermessbetrag

Im letzten Schritt kommt der Hebesatz der Gemeinde ins Spiel, um die finale Steuerlast zu ermitteln.

109,20 € × 3,80 (entspricht 380 %) = 414,96 € jährliche Grundsteuer

Für dieses Haus auf dem Land fällt die neue Grundsteuer also recht überschaubar aus. Der niedrige Bodenrichtwert fängt die Wirkung des großen Grundstücks gut ab.

Fall 2: Die Eigentumswohnung in Stuttgart

Jetzt springen wir in die Großstadt und schauen uns eine Eigentumswohnung in einer begehrten Stuttgarter Lage an. Hier ist das Bild genau umgekehrt: Der Grundstücksanteil ist klein, der Bodenrichtwert dafür schwindelerregend hoch.

  • Anteilige Grundstücksfläche: 60 m² (aus dem Miteigentumsanteil berechnet)
  • Bodenrichtwert: 1.800 €/m²
  • Fiktiver Hebesatz der Stadt: 650 %

Schon die Berechnung des Grundsteuerwerts zeigt, wie stark der Bodenrichtwert hier durchschlägt.

60 m² × 1.800 €/m² = 108.000 € Grundsteuerwert

Auch hier gilt zum Glück die ermäßigte Steuermesszahl für Wohnimmobilien.

108.000 € × 0,00091 = 98,28 € Grundsteuermessbetrag

Jetzt wird das Ganze mit dem deutlich höheren Hebesatz der Großstadt multipliziert.

98,28 € × 6,50 (entspricht 650 %) = 638,82 € jährliche Grundsteuer

Das ist ein entscheidender Punkt: Obwohl der Grundstücksanteil der Wohnung winzig ist, sorgt der extrem hohe Bodenrichtwert in der Stadt für eine höhere Grundsteuer als beim großen Einfamilienhaus auf dem Land. Genau das ist die Kernlogik des baden-württembergischen Modells.

Falls Sie sich verschiedene Immobilientypen visuell ansehen möchten, um eine bessere Vorstellung zu bekommen, können die Immobilien-Demos von sh-eng.de ganz hilfreich sein.

Fall 3: Das unbebaute Grundstück im Speckgürtel

Ein ebenfalls häufiger Fall: unbebaute, aber baureife Grundstücke, die als Wertanlage gehalten werden. Nehmen wir mal ein solches Grundstück in einer Gemeinde im Umland von Karlsruhe.

  • Grundstücksfläche: 550 m²
  • Bodenrichtwert: 450 €/m²
  • Fiktiver Hebesatz der Gemeinde: 450 %

Der Grundsteuerwert ist schnell berechnet.

550 m² × 450 €/m² = 247.500 € Grundsteuerwert

Und jetzt kommt der Knackpunkt: Da das Grundstück nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird (es ist ja unbebaut), greift die volle Steuermesszahl von 1,3 ‰. Der 30-prozentige Abschlag für Wohnraum entfällt hier komplett.

247.500 € × 0,0013 = 321,75 € Grundsteuermessbetrag

Im letzten Schritt wird wieder der Hebesatz der Gemeinde angewendet.

321,75 € × 4,50 (entspricht 450 %) = 1.447,88 € jährliche Grundsteuer

Das Ergebnis ist eindeutig: Das Halten von unbebautem Bauland kann durch die Reform spürbar teurer werden.

Fall 4: Das Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage

Zum Abschluss schauen wir uns noch ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in einer mittelgroßen Stadt wie Freiburg an.

  • Grundstücksfläche: 700 m²
  • Bodenrichtwert: 950 €/m²
  • Fiktiver Hebesatz der Stadt: 520 %

Zuerst ermitteln wir wieder den Grundsteuerwert, der hier aufgrund der guten Lage und der Grundstücksgröße schon recht hoch ausfällt.

700 m² × 950 €/m² = 665.000 € Grundsteuerwert

Da das Gebäude komplett zu Wohnzwecken vermietet ist, profitieren wir wieder von der ermäßigten Steuermesszahl von 0,91 ‰.

665.000 € × 0,00091 = 605,15 € Grundsteuermessbetrag

Zuletzt kommt der Hebesatz der Stadt Freiburg zum Einsatz, um die Steuerlast für den Eigentümer zu berechnen.

605,15 € × 5,20 (entspricht 520 %) = 3.146,78 € jährliche Grundsteuer

Diese Summe muss der Eigentümer aufbringen. In der Praxis wird die Grundsteuer aber meist über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt, was dort zu einer spürbaren Erhöhung führen kann.

Wichtige Bescheide und wie Sie häufige Fehlerquellen vermeiden

Die reine Berechnung der Grundsteuer ist, ehrlich gesagt, nur die halbe Miete. Mindestens genauso wichtig ist es, den ganzen bürokratischen Apparat dahinter zu verstehen. Denn nachdem Sie Ihre Erklärung abgegeben haben, flattert nicht nur ein Brief ins Haus, sondern gleich drei. Diese Schreiben richtig zu deuten und vor allem auf Fehler zu prüfen, ist absolut entscheidend, damit Sie am Ende nicht draufzahlen.

In dem ganzen Prozess lauern nämlich ein paar typische Fallstricke, die von der simplen Dateneingabe bis zur finalen Prüfung der Bescheide reichen. Wenn Sie aber die Abläufe und die häufigsten Stolpersteine kennen, kommen Sie da sicher durch. So stellen Sie am Ende sicher, dass Ihre Grundsteuer in Baden-Württemberg auch wirklich fair und korrekt berechnet wird.

Die drei wichtigen Bescheide – was Sie wirklich wissen müssen

Sobald Ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist, wird eine mehrstufige Maschinerie in Gang gesetzt. Am Ende dieses Prozesses halten Sie drei offizielle Dokumente in den Händen. Es ist wirklich wichtig, den Zweck von jedem einzelnen Bescheid zu kennen.

  1. Der Grundsteuerwertbescheid: Dieses Schreiben kommt direkt vom Finanzamt. Darin steht der festgestellte Grundsteuerwert – also das Ergebnis aus Ihrer Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert. Werfen Sie hier sofort einen genauen Blick auf die zugrunde liegenden Daten. Passen die Grundstücksgröße und der angesetzte Bodenrichtwert?
  2. Der Grundsteuermessbescheid: Kurz darauf folgt, ebenfalls vom Finanzamt, der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Dieser Wert ergibt sich schlicht aus dem Grundsteuerwert, multipliziert mit der gesetzlichen Steuermesszahl. Auch hier gilt wieder: Kontrollieren, ob die Werte mit Ihren eigenen Berechnungen übereinstimmen.
  3. Der Grundsteuerbescheid: Das ist quasi das Finale, der letzte Akt. Dieses Dokument schickt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde zu. Darin steht die endgültige jährliche Grundsteuer, die Sie ab 2025 zahlen müssen. Dieser Betrag ist das Ergebnis aus dem Grundsteuermessbetrag, multipliziert mit dem Hebesatz Ihrer Kommune.

Ganz wichtig: Gegen die ersten beiden Bescheide vom Finanzamt können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. Ein Einspruch gegen den finalen Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist später kaum noch möglich, außer es wurde zum Beispiel der Hebesatz falsch angewendet. Die eigentliche Basis für Ihre Steuer wird in den ersten beiden Bescheiden zementiert.

Häufige Fehlerquellen aus der Praxis

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich bestimmte Fehler immer und immer wieder einschleichen. Achten Sie deshalb besonders auf diese Punkte, dann sparen Sie sich spätere Korrekturen und langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt.

  • Falsche Grundstücksfläche angegeben
    Ein kleiner Zahlendreher oder eine veraltete Angabe aus einem alten Dokument – das passiert schneller, als man denkt. Überprüfen Sie die Quadratmeterzahl Ihres Grundstücks ganz penibel mit einem aktuellen Grundbuchauszug. Schon ein paar Quadratmeter Abweichung können die Berechnung spürbar verändern.
  • Veralteten Bodenrichtwert genutzt
    Für die Neuberechnung zählt einzig und allein der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022. Irgendwelche Werte aus früheren Jahren oder aktuelle Schätzungen sind tabu und führen zu einem falschen Grundsteuerwert. Nutzen Sie zur Überprüfung immer das offizielle Portal BORIS-BW.
  • Ermäßigung für Wohnnutzung übersehen
    Grundstücke, die hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden, bekommen einen dicken Rabatt: Die Steuermesszahl wird um 30 % reduziert (also 0,91 ‰ statt 1,3 ‰). Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Ermäßigung in Ihrem Grundsteuermessbescheid auch wirklich berücksichtigt wurde. Das betrifft Einfamilienhäuser genauso wie Eigentumswohnungen oder vermietete Mehrfamilienhäuser.

Mein wichtigster Hinweis an Sie: Die Einspruchsfrist von einem Monat ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Verpassen Sie die, wird der Bescheid rechtskräftig – selbst wenn er noch so fehlerhaft ist. Handeln Sie also sofort, wenn Ihnen irgendetwas komisch vorkommt.

Eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente ist Ihr bester Schutz vor finanziellen Nachteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerlast auf einer korrekten und fairen Grundlage beruht.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg

Das neue Bodenwertmodell sorgt bei vielen Eigentümern für Kopfzerbrechen. Das ist verständlich. Wir haben die wichtigsten Fragen aus der Praxis für Sie gesammelt und geben klare Antworten, damit Sie den Überblick behalten, wenn Sie Ihre Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnen müssen.

Warum spielt mein Gebäude bei der neuen Grundsteuer plötzlich keine Rolle mehr?

Ganz einfach: Baden-Württemberg hat sich bewusst für ein reines Bodenwertmodell entschieden. Das klingt erstmal komisch, hat aber einen simplen Grund: Die Berechnung sollte radikal vereinfacht werden. Die Steuer konzentriert sich jetzt nur noch auf das, was wirklich knapp und wertvoll ist – der Grund und Boden selbst.

Für Sie als Eigentümer heißt das, dass der Zustand, das Alter oder die Art Ihres Hauses für die Steuerberechnung komplett irrelevant sind. Was zählt, sind nur noch die Grundstücksfläche und der offizielle Bodenrichtwert. Dahinter steckt auch die Idee, Investitionen in Bau und Sanierung zu fördern, anstatt sie – wie früher – durch eine potenziell höhere Steuer abzustrafen.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Grundsteuererklärung verpasst habe?

Wer die Frist versäumt, bekommt Post vom Finanzamt. In der Regel wird die Behörde die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Grundstück dann einfach schätzen. Und seien wir ehrlich: Eine solche Schätzung fällt selten zugunsten des Eigentümers aus und führt oft zu einer höheren Steuerlast.

Obendrauf kann das Finanzamt noch einen Verspätungszuschlag festsetzen. Mein Rat: Auch wenn die Frist abgelaufen ist, nehmen Sie sofort Kontakt zum Finanzamt auf und reichen Sie die Erklärung so schnell wie möglich nach.

Ein Versäumnis kann schnell teuer werden. Proaktiv auf die Behörde zuzugehen, ist immer der beste Weg, um finanzielle Nachteile zu minimieren oder sie vielleicht sogar ganz zu vermeiden.

Wo finde ich den offiziellen Bodenrichtwert für mein Grundstück?

Hier gibt es nur eine richtige Adresse. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf alte Unterlagen oder irgendwelche Schätzungen aus dem Internet. Der einzig gültige Wert für die Berechnung Ihrer Grundsteuer kommt aus einer offiziellen Quelle.

Die korrekten Daten finden Sie im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem, kurz BORIS-BW. In diesem Online-Portal können Sie den amtlichen Wert für Ihre Adresse kostenlos abfragen. Wichtig ist dabei: Maßgeblich für die Neuberechnung ist der Stichtag 01.01.2022.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Das kommt ganz darauf an, wie Sie Ihre Immobilie nutzen. Hier muss man klar unterscheiden:

  • Sie wohnen selbst drin? Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst nutzen, gilt die Grundsteuer als private Lebenshaltungskosten. Sie können sie nicht von der Einkommensteuer absetzen.
  • Sie vermieten die Immobilie? Dann sieht die Sache anders aus. Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten der Vermietung. Sie können den gezahlten Betrag in der Anlage V Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.
  • Sie nutzen das Grundstück gewerblich? Bei betrieblich genutzten Grundstücken ist die Grundsteuer eine ganz normale Betriebsausgabe und damit vollständig abzugsfähig.

Wie wehre ich mich gegen einen falschen Bescheid?

Wenn Sie glauben, dass Ihr Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, müssen Sie schnell sein. Ab dem Datum des Poststempels haben Sie genau einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Das ist eine knallharte Ausschlussfrist – verpassen Sie sie, wird der Bescheid endgültig gültig.

Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen. Begründen Sie genau, was Ihrer Meinung nach nicht stimmt, zum Beispiel eine falsche Grundstücksfläche oder ein unkorrekter Bodenrichtwert. Eine allgemeine Debatte über die Gerechtigkeit der Grundsteuer an sich ist dabei selten erfolgreich, wie auch Medienberichte zeigen.

In komplexeren Fällen kann ein Steuerberater helfen, den Überblick zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Auch wenn es in diesem Artikel primär um Marketing geht, beleuchtet er die wichtige Rolle dieser Experten: SEO für Steuerberater: ein praxisorientierter Leitfaden für lokale Sichtbarkeit.

    Abonnieren
    Benachrichtigen bei
    guest
    0 Kommentare
    Neueste
    Älteste Meistbewertet
    Inline-Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    0
    Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentieren Sie.x