Fellfreund richtet Schaden an? Warum Tierhalter jetzt ihre Haftpflicht prüfen sollten

AXA-Expertin erklärt, wann die private Haftpflicht reicht – und warum Hundehalter in fast allen Bundesländern eine eigene Police brauchen.

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Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag folgt dem Servicegedanken und wurde von uns redaktionell gesichtet. Dennoch kann er werbliche Aussagen enthalten.

Ob Katze, Hund oder Pferd: Haustiere können schnell hohe Schäden verursachen – vom zerbissenen Kabel bis zum schweren Verkehrsunfall. Wie Tierhalter sich vor finanziellen Risiken schützen und worauf besonders bei Reisen ins Ausland zu achten ist, erläutert die Versicherung AXA.

Wenn der Hund den Wasserhahn aufdreht

Die Katze frisst den teuren Koi-Karpfen des Nachbarn, das Kaninchen knabbert das Stromkabel an oder der Hund sorgt in der Mietwohnung für einen Wasserschaden – was zunächst nach einer Anekdote klingt, kann schnell teuer werden. Für solche Fälle empfiehlt die Versicherung AXA eine passende Haftpflichtabsicherung für Tierhalter.

Denn grundsätzlich gilt: Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht. Dabei kann es nicht nur um kleinere Sachschäden gehen, sondern auch um hohe Summen bei Personen- oder Folgeschäden.

„Kleinere Tiere wie Hamster oder Kaninchen sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung abgesichert“, erklärt Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei AXA. Anders sieht es bei Hunden und Pferden aus: Hier benötigen Halter eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Haftpflicht für Hunde: In fast allen Bundesländern Pflicht

In nahezu allen Bundesländern – mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern – besteht für Hundehalter eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Je nach Hunderasse und Landesrecht gelten unterschiedliche Vorgaben.

Auch für Pferdehalter ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht sinnvoll, selbst wenn sie nicht überall gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn gerade Pferde können bei Unfällen erhebliche Sach- und Personenschäden verursachen.

Ein Beispiel: Rennt ein Hund plötzlich auf die Straße und löst einen Autounfall aus, können schnell hohe Kosten entstehen – von Fahrzeugschäden bis zu Behandlungskosten, Verdienstausfall oder langfristigen Folgekosten bei Verletzten. Solche Summen können in die Hunderttausende Euro gehen.

Laut AXA übernimmt eine Tierhalterhaftpflicht berechtigte Schadenersatzansprüche. Gleichzeitig prüft sie unberechtigte Forderungen und wehrt diese im Zweifel auch vor Gericht ab. Die Kosten eines Rechtsstreits trägt in diesem Fall ebenfalls die Versicherung. Für Hunde gibt es entsprechende Policen laut AXA bereits ab vier Euro im Monat. Welpen und Fohlen sind häufig mitversichert.

🐾 Wenn Tiere teuer werden: Diese Schäden können Halter ruinieren

🐕 Hund löst Verkehrsunfall aus

Ein Hund reißt sich los, läuft auf die Straße – ein Autofahrer weicht aus, es kommt zum Crash.

Mögliche Kosten:
• Fahrzeugschäden: 10.000–30.000 €
• Behandlungskosten & Schmerzensgeld: 20.000–100.000 €
• Verdienstausfall & Folgeschäden: schnell fünfstellige Beträge
Gesamtrisiko: 50.000 bis über 200.000 Euro

🐎 Pferd tritt aus – Person schwer verletzt

Beim Ausritt oder auf der Koppel verletzt ein Pferd eine andere Person.

Mögliche Kosten:
• Krankenhaus & Reha: 15.000–80.000 €
• Schmerzensgeld: 5.000–50.000 €
• Dauerhafte Folgekosten (z. B. Umbauten, Erwerbsausfall): sechsstelliger Bereich möglich
Gesamtrisiko: mehrere hunderttausend Euro

🐱 Katze oder Kleintier beschädigt Eigentum

Eine Katze zerstört Möbel, ein Kaninchen knabbert ein Stromkabel an.

Mögliche Kosten:
• Sachschäden: 1.000–10.000 €
➡ Kleintiere sind meist über die private Haftpflicht abgesichert (je nach Vertrag)

⚖ Rechtlicher Hintergrund

Nach § 833 BGB haften Tierhalter in Deutschland grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die ihr Tier verursacht (Gefährdungshaftung).

Während Kleintiere oft über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, brauchen Hunde- und Pferdehalter in der Regel eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

„Eine Tierhalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht.“
– Tram Fafenrot, Haftpflicht-Expertin bei AXA

Urlaub mit Hund: Versicherungsschutz im Ausland prüfen

Wer mit seinem Hund ins Ausland reist, sollte vorab prüfen, welche Vorschriften im Reiseland gelten. In manchen Ländern kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sogar verpflichtend sein. Auch Regelungen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln in Italien – sind zu beachten.

Checkliste für Reisen mit Hund

Vor der Abreise empfiehlt AXA, folgende Punkte zu klären:

  • Ist im Reiseland eine Tierhalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
  • Gilt die eigene Versicherung auch im Ausland?
  • Versicherungsnachweis (möglichst mehrsprachig) mitführen
  • Gültigen EU-Heimtierausweis dabeihaben
  • Impfstatus prüfen, insbesondere Tollwut
  • Eventuelle Quarantäne- oder Sonderregelungen beachten
  • Vorschriften zu Leinen- oder Maulkorbpflicht klären
  • Regeln für Strände, Naturschutzgebiete oder bestimmte Hunderassen prüfen
  • Ist der Hund in der Unterkunft erlaubt?
  • Transportvorschriften für Auto, Bahn oder Flugzeug beachten

Fazit: Versicherungsschutz schützt vor finanziellen Risiken

Ein Haustier bringt Freude – aber auch Verantwortung. Während Kleintiere meist über die private Haftpflicht abgesichert sind, benötigen Hunde- und Pferdehalter in der Regel eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. Angesichts möglicher hoher Schadenersatzforderungen kann sie im Ernstfall vor erheblichen finanziellen Belastungen schützen.

Hinweis: Dieser Text ist aus Inhalten von NRWZ.de sowie mithilfe externer Quellen, ggf. unterstützt von künstlicher Intelligenz, verfasst worden.
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