Garagenverordnung Baden-Württemberg: verständlich erklärt

Wer in Baden-Württemberg eine Garage plant oder baut, kommt an einem Dokument nicht vorbei: der Garagenverordnung, kurz GaVO BW. Klingt erst mal nach trockenem Beamtendeutsch, ist aber im Grunde der wichtigste Bauplan für Ihr Projekt. Die Verordnung gibt den rechtlichen Rahmen für Planung, Bau und den späteren Betrieb von Garagen und Stellplätzen vor.

Was die Garagenverordnung BW für sie bedeutet

Stellen Sie sich die GaVO BW weniger als starres Regelwerk, sondern vielmehr als eine Art praxiserprobte Anleitung vor. Sie ist Ihr Fahrplan, der sicherstellt, dass die neue Heimat für Ihr Auto nicht nur gut aussieht, sondern vor allem sicher und funktional ist. Von der exakten Breite des Stellplatzes über die richtige Belüftung bis hin zum Brandschutz – jedes Detail ist darauf ausgelegt, Gefahren zu minimieren und Ihnen den Alltag so einfach wie möglich zu machen.

Die Verordnung übersetzt also abstrakte Sicherheitsziele in ganz konkrete, handfeste Vorgaben. Genau deshalb ist sie für jeden Bauherrn und Hauseigentümer im Ländle so entscheidend.

Warum diese Vorschriften unverzichtbar sind

Ohne diese klaren Spielregeln wäre der Garagenbau ein ziemliches Glücksspiel. Ein paar Zentimeter zu wenig Abstand könnten schnell zum handfesten Streit mit dem Nachbarn führen. Mangelhafter Brandschutz wird im Ernstfall zur Katastrophe. Und eine zu knappe Zufahrt macht das tägliche Einparken zur Geduldsprobe.

Die GaVO BW schafft hier eine verlässliche Basis und kümmert sich um die entscheidenden Punkte:

  • Sicherheit: Klare Vorgaben zu Materialien, Fluchtwegen und Belüftung senken das Risiko von Bränden oder Unfällen ganz erheblich.
  • Funktionalität: Festgelegte Mindestmaße für Stellplätze und Fahrgassen sorgen dafür, dass auch moderne, breitere Autos bequem Platz finden.
  • Rechtssicherheit: Wer sich an die GaVO hält, ist auf der sicheren Seite – und schützt sich vor Bußgeldern, teuren Nachbesserungen oder im schlimmsten Fall sogar einer Nutzungsuntersagung.

Sehen Sie die Garagenverordnung also nicht als lästige Hürde, sondern als wertvolles Werkzeug. Sie schafft klare Verhältnisse und bewahrt Sie davor, typische Fehler zu machen. Das spart am Ende nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Nerven.

Sich mit der Garagenverordnung Baden-Württemberg auseinanderzusetzen, ist also der erste und wichtigste Schritt für jedes erfolgreiche Bauvorhaben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt nicht nur Ihren Wünschen entspricht, sondern auch auf einem soliden, rechtssicheren Fundament steht.

Die wichtigsten Vorschriften der GaVO BW im Detail

Theorie ist gut und schön, aber was bedeutet die Garagenverordnung Baden-Württemberg ganz konkret für Ihr Bauvorhaben? Lassen Sie uns die wichtigsten Paragrafen aus dem Beamtendeutsch in die Praxis übersetzen. Sehen wir uns die Vorschriften nicht als trockene Gesetzestexte, sondern als das, was sie sind: die entscheidenden Bausteine für eine Garage, die sicher und alltagstauglich ist.

Eine Tiefgarage mit gekennzeichneten Stellplätzen, Brandschutzausrüstung und einem Bodenhinweis zu Brandschutz.

Jede einzelne Regel hat einen handfesten Grund – von der Breite des Stellplatzes bis zur richtigen Belüftung. Wenn man diese Logik einmal verstanden hat, wird die eigene Planung plötzlich viel einfacher und klarer. Im Folgenden schlüsseln wir die zentralen Anforderungen der GaVO BW für Sie auf.

Stellplatzmaße und Fahrgassen als Grundlage

Die wohl drängendste Frage zuerst: Wie viel Platz braucht ein Auto denn nun offiziell? Hier liefert die GaVO BW klare Mindestmaße. Das sind die absoluten Untergrenzen, damit das Ein- und Ausparken nicht jeden Tag zur Millimeterarbeit und Geduldsprobe wird.

Festgelegt wurden diese Maße bereits in der Urfassung der Garagenverordnung vom Juli 1997, um ein Mindestmaß an Sicherheit und Funktionalität zu garantieren. Ein ganz normaler Einzelstellplatz muss demnach mindestens 5 Meter lang und 2,3 Meter breit sein. Die Fahrgassen, die man zum Rangieren braucht, müssen mindestens 2,75 Meter breit sein. Kommt Gegenverkehr hinzu, sind es sogar 5 Meter. Wer es ganz genau wissen will, kann die detaillierten Anforderungen und technischen Vorgaben der Verordnung nachlesen, um sein Projekt präzise zu planen.

Praxis-Tipp: Moderne Autos, allen voran SUVs, sind oft deutlich breiter als das gesetzliche Mindestmaß. Mein Rat aus Erfahrung: Planen Sie, wenn irgendwie möglich, großzügiger. Peilen Sie eine Breite von 2,50 Metern oder mehr an. Das ist ein riesiger Komfortgewinn und macht Ihre Garage auch in Zukunft noch nutzbar.

Brandschutz – das unsichtbare Sicherheitsnetz

Ein Auto ist voll mit brennbaren Materialien und hat einen Tank voller Kraftstoff – ein gewisses Brandrisiko lässt sich nie ganz ausschließen. Genau deshalb macht die GaVO BW klare Vorgaben, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann und jeder im Notfall sicher ins Freie kommt.

Ein Schlüsselbegriff hierbei sind die sogenannten Rauchabschnitte. Man kann sie sich wie die wasserdichten Schotten auf einem Schiff vorstellen. Im Brandfall verhindern sie, dass Rauch und Feuer sich rasend schnell in der gesamten Garage verteilen.

  • Oberirdische Garagen: Hier darf ein einzelner Rauchabschnitt maximal 5.000 m² umfassen.
  • Unterirdische Garagen: Hier sind die Regeln strenger, die maximale Größe liegt bei 2.500 m².

Zusätzlich müssen diese Abschnitte durch Wände und Decken getrennt sein, die als feuerbeständig gelten (Feuerwiderstandsklasse F 90). Das bedeutet im Klartext: Diese Bauteile halten einem Feuer für mindestens 90 Minuten stand und geben den Menschen wertvolle Zeit zur Flucht.

Belüftung für eine gesunde Luft

Verbrennungsmotoren stoßen giftige Abgase wie Kohlenmonoxid aus. Gerade in geschlossenen Garagen können sich diese Gase schnell in gefährlichen Konzentrationen ansammeln. Deswegen ist eine funktionierende Belüftung laut Garagenverordnung Baden-Württemberg absolute Pflicht.

Die Verordnung gibt hier zwei Wege vor:

  1. Natürliche Belüftung: Das klappt über ausreichend große Öffnungen wie Lüftungsschlitze oder offene Fassadenteile, die für eine ständige Luftzirkulation sorgen. Simpel und effektiv.
  2. Maschinelle Abluftanlagen: Wo eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, müssen Ventilatoren ran. Diese Anlagen müssen kräftig genug sein, um pro Stunde mindestens 12 Kubikmeter Abluft pro Quadratmeter Garagenfläche abzusaugen.

Diese Vorschriften sorgen dafür, dass die Luftqualität immer im grünen Bereich bleibt, und schützen so die Gesundheit aller Nutzer. Ein unsichtbarer, aber lebenswichtiger Teil der Sicherheitsarchitektur Ihrer Garage.

Wann Sie für Ihre Garage eine Baugenehmigung brauchen

Die eine Frage, die wohl jeden Bauherren umtreibt: Brauche ich für meine neue Garage eigentlich eine Baugenehmigung? Die Antwort darauf ist nicht ganz so einfach, denn sie steckt nicht nur in der Garagenverordnung Baden-Württemberg, sondern vor allem in der Landesbauordnung (LBO). Je nachdem, wie geräumig und wo Ihre Garage geplant ist, wartet ein anderes behördliches Verfahren auf Sie.

Stellen Sie es sich ein wenig wie beim Führerschein vor: Ein Fahrrad dürfen Sie einfach so fahren. Für einen kleinen Roller brauchen Sie eine Betriebserlaubnis und für ein ausgewachsenes Auto eben die richtige Fahrerlaubnis. Ganz ähnlich stuft die LBO auch Bauprojekte in verschiedene Kategorien ein – von komplett verfahrensfrei bis hin zum klassischen Bauantrag.

Verfahrensfreie Garagen – die seltene Ausnahme

Unter ganz bestimmten, eng gesteckten Bedingungen können Sie Ihre Garage tatsächlich ohne den ganzen Papierkram mit dem Bauamt errichten. Das klappt aber wirklich nur bei kleineren Projekten, die klare Maße nicht überschreiten.

In der Regel gelten diese Kriterien für ein verfahrensfreies Bauen:

  • Grundfläche: Die mittlere Grundfläche darf höchstens 30 m² betragen.
  • Wandhöhe: Die mittlere Wandhöhe ist auf maximal 3 Meter begrenzt.
  • Standort: Die Garage muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und darf dessen Vorgaben nicht widersprechen.

Aber Achtung: Auch wenn Sie keinen Antrag stellen müssen, ist das kein Freifahrtschein. Sie als Bauherr sind trotzdem voll dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das schließt die Garagenverordnung BW und natürlich auch die Abstandsflächen zum Nachbarn mit ein.

Kenntnisgabeverfahren und der klassische Bauantrag

Wird Ihre Garage umfangreicher als die genannten Grenzwerte, wird es offiziell. Dann führen meist zwei Wege zum Ziel: das Kenntnisgabeverfahren oder der traditionelle Bauantrag.

Das Kenntnisgabeverfahren ist sozusagen die „schlanke“ Version der Baugenehmigung. Es greift, wenn Ihr Grundstück in einem qualifizierten Bebauungsplan liegt und Ihre geplante Garage diesem Plan zu 100 % entspricht. Sie reichen Ihre Unterlagen bei der Gemeinde ein, die dann eine bestimmte Frist hat, um das Vorhaben zu prüfen oder Einspruch zu erheben.

Der Haken an der Sache: Beim Kenntnisgabeverfahren liegt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften bei Ihnen und Ihrem Architekten. Die Baurechtsbehörde wirft keinen detaillierten Blick mehr auf alles.

Der vollständige Bauantrag ist dagegen unumgänglich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder Sie von dessen Vorgaben abweichen wollen oder müssen. Hier nimmt die Baurechtsbehörde Ihr Vorhaben ganz genau unter die Lupe, bevor die Genehmigung erteilt wird. Das dauert zwar länger, gibt Ihnen aber auch die maximale rechtliche Sicherheit.

Immerhin: Dank der Digitalisierung wird die Einreichung solcher Anträge einfacher. Es gibt bereits Initiativen, die einen Weg zur Baugenehmigung per Mausklick ebnen. Egal, welcher Weg für Sie der richtige ist: Gut vorbereitete Unterlagen sind und bleiben der Schlüssel zum Erfolg.

Häufige Planungsfehler und wie sie diese vermeiden

Bei der Garagenplanung kann einiges schiefgehen. Oft sind es Kleinigkeiten, die später richtig teuer werden oder einem den letzten Nerv rauben. Damit Ihnen das erspart bleibt, schauen wir uns mal die typischen Stolpersteine an, über die Bauherren im Dschungel der Garagenverordnung Baden-Württemberg immer wieder fallen. Am besten lernt man ja aus den Fehlern anderer, um das eigene Projekt von Anfang an auf sicheren Boden zu stellen.

Hinter jedem Planungsfehler steckt eine Geschichte – mal ist es der handfeste Streit mit dem Nachbarn, mal der tägliche Frust beim Einparken. Aber keine Sorge: Für jedes Problem gibt es eine Lösung, und die liegt meistens in einer vorausschauenden, sauberen Planung.

Die Sache mit den unterschätzten Abstandsflächen

Einer der häufigsten und ärgerlichsten Fehler ist die Sache mit dem Grenzabstand. Viele Bauherren gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass eine Garage ein Sonderrecht hat und man sie einfach direkt an die Grundstücksgrenze pflastern darf. Das stimmt im Prinzip auch, ist aber an knallharte Bedingungen geknüpft.

Werden diese Vorgaben – etwa die maximale Wandhöhe oder die Gesamtlänge entlang der Grenze – auch nur um wenige Zentimeter überschritten, war’s das mit dem Privileg. Die Konsequenz kann bitter sein: im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung oder ein teurer und zermürbender Rechtsstreit mit dem Nachbarn.

Wie Sie jegliches Risiko ausschließen:

  • Werfen Sie einen genauen Blick in die Landesbauordnung (LBO) zum Thema Grenzgaragen. Jeder Zentimeter zählt.
  • Lassen Sie die exakte Position und Höhe Ihrer Garage von einem Architekten oder Vermessungsingenieur im Lageplan eintragen und prüfen.
  • Reden Sie frühzeitig mit Ihrem Nachbarn. Ein kurzes Gespräch kann oft mehr bewirken als seitenlange Bauanträge und beugt Missverständnissen vor.

Die Abstandsflächen sind kein lästiges Detail, sondern die Grundlage für eine gute Nachbarschaft. Eine falsche Annahme an dieser Stelle kann das ganze Projekt ins Wanken bringen und richtig ins Geld gehen.

Die zu knapp bemessene Zufahrt – ein tägliches Ärgernis

Stellen Sie sich vor: Die Garage ist makellos, entspricht allen Vorschriften – aber die Zufahrt wird zum täglichen Albtraum. Eine zu enge Einfahrt oder ein ungünstiger Winkel, und schon wird jedes Ein- und Ausparken zur Millimeterarbeit. Spätestens mit einem geräumigeren Auto sind Lackschäden und Frust vorprogrammiert.

Der Fehler passiert oft, weil man sich nur auf die Maße der Garage selbst konzentriert, aber den Rangierraum davor komplett vergisst. Die Garagenverordnung Baden-Württemberg regelt zwar die Fahrgassen innerhalb von Garagenanlagen, der Platz davor liegt aber in Ihrer Verantwortung.

Das Ganze spitzt sich zu, wenn die Einfahrt direkt an einer belebten Straße liegt und jedes Rangiermanöver den Verkehr lahmlegt. Um solche Pannen von vornherein auszuschließen, lohnt sich ein zweiter, fachkundiger Blick. Die Unterstützung durch unabhängige Sachverständige für Bauherren kann hier eine wirklich sinnvolle Investition sein, um die Praxistauglichkeit zu prüfen. Ein Profi erkennt sofort, ob die geplante Zufahrt im Alltag funktioniert oder zur Dauerbaustelle für die Nerven wird.


Um das Ganze noch greifbarer zu machen, haben wir die häufigsten Patzer und ihre Lösungen in einer kleinen Übersicht für Sie zusammengefasst.

Typische Planungsfehler und deren Vermeidung

Eine Zusammenfassung der häufigsten Fehler bei der Garagenplanung und konkrete Lösungsansätze, um diese zu umgehen.

Häufiger FehlerMögliche KonsequenzSo vermeiden sie den Fehler.
Grenzabstand ignoriertRechtsstreit mit dem Nachbarn, Bußgelder, im schlimmsten Fall Abrissverfügung.Die Vorgaben der Landesbauordnung exakt prüfen und im Lageplan von einem Fachmann verorten lassen.
Zufahrt zu engTäglicher Park-Stress, Lackschäden am Fahrzeug, Behinderung des öffentlichen Verkehrs.Ausreichend Rangierfläche einplanen und den Wendekreis des eigenen Fahrzeugs berücksichtigen. Praxistest simulieren!
Belüftung vergessenSchimmelbildung, Korrosion am Fahrzeug durch Feuchtigkeit, ungesundes Raumklima.Lüftungsöffnungen (mind. 150 cm²) in gegenüberliegenden Wänden oder Toren einplanen.
Brandschutz missachtetErhöhtes Risiko bei Feuer, Verstoß gegen Bauvorschriften, keine Baugenehmigung.Feuerwiderstandsklassen für Wände und Decken (F30/F90) je nach Gebäudeklasse und Abstand beachten.
Kommunale Satzungen übersehenBauantrag wird abgelehnt, Planungsänderungen sind nötig, was Zeit und Geld kostet.Vor der Planung beim zuständigen Bauamt den Bebauungsplan und lokale Gestaltungssatzungen einsehen.

Betrachten Sie diese Punkte ernsthaft und lassen Sie sie in Ihr Denken einfließen. Eine Stunde mehr Planung am Anfang erspart Ihnen oft Wochen voller Ärger und unvorhergesehener Kosten am Ende.

Moderne Anforderungen an Garagen in BW

Die Zeiten, in denen eine Garage nur ein simpler Abstellplatz für das Auto war, sind längst vorbei. Die Mobilität von heute und morgen – allen voran der Siegeszug der Elektroautos und der Trend zu immer gewaltigeren SUVs – stellt uns vor völlig neuartige Herausforderungen bei der Planung. Eine moderne Garage ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf; sie wird zur privaten Stromtankstelle und muss gleichzeitig mit den Dimensionen unserer Fahrzeuge mitwachsen.

Für Bauherren wirft das natürlich entscheidende Fragen auf: Welche Rolle spielt die Garagenverordnung Baden-Württemberg (GaVO BW) bei der Installation einer Wallbox? Und wie plant man einen Stellplatz so, dass er auch in zehn Jahren noch bequem nutzbar ist?

E-Mobilität und Brandschutz in der Garage

Wer eine Wallbox installiert, macht seine Garage zu einem Teil der elektrischen Infrastruktur des Hauses. Da kommen bei vielen verständlicherweise Bedenken beim Thema Brandschutz auf. Die Sorge ist ja naheliegend: Geht von ladenden E-Autos ein höheres Brandrisiko aus und verlangt die GaVO BW deshalb spezielle Vorkehrungen?

Hier hat die Landesregierung eine klare Haltung. Schon 2020 wurde offiziell festgestellt, dass von E-Fahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur keine außergewöhnliche Brandgefahr ausgeht, die eine Verschärfung der bestehenden Verordnung nötig machen würde. Zwar können Lithium-Ionen-Akkus bei einem Defekt theoretisch Brände auslösen, aber es gibt keine statistische Grundlage, die strengere Regeln rechtfertigen würde. Wer es genau wissen will, findet in dieser Drucksache des Landtags die offizielle Einschätzung.

Ein paar Punkte sollten Sie bei der Planung aber trotzdem im Hinterkopf behalten:

  • Fachgerechte Installation: Die Wallbox muss unbedingt von einer qualifizierten Elektrofachkraft installiert werden. Nur so lassen sich gefährliche Überlastungen des Stromnetzes sicher vermeiden.
  • Abstand zu Brennbarem: Montieren Sie die Wallbox nicht direkt neben leicht entflammbaren Materialien. Auch Wände mit einer Polystyrol-Dämmung sind kein idealer Ort.
  • Gute Zugänglichkeit: Platzieren Sie die Ladestation am besten so, dass sie im Ernstfall für die Feuerwehr ohne Probleme erreichbar ist.

Die gute Nachricht lautet also: Die bestehenden Brandschutzvorschriften der GaVO BW, etwa zu Rauchabzügen und feuerfesten Bauteilen, bieten schon ein hohes Sicherheitsniveau. Der Bedarf an Lademöglichkeiten für E-Autos und E-Bikes wächst rasant, und die Vorschriften stehen diesem Trend nicht im Weg.

Warum breitere Stellplätze eine kluge Investition sind

Die Garagenverordnung Baden-Württemberg schreibt eine Mindestbreite von 2,30 Metern für einen Stellplatz vor. Aber jeder, der schon mal versucht hat, einen modernen SUV oder einen Familienvan in eine so enge Lücke zu bugsieren, weiß: Das ist verdammt knapp.

Die gesetzlichen Mindestmaße stammen aus einer Zeit, in der Autos im Schnitt deutlich schmaler waren. Heute ist eine großzügigere Planung nicht nur ein Komfortgewinn, sondern eine echte Investition in die Zukunftssicherheit Ihrer Immobilie.

Ein breiterer Stellplatz von 2,50 Metern oder mehr macht sich im Alltag sofort bezahlt. Das Ein- und Ausparken wird deutlich entspannter, das Risiko von Parkremplern und hässlichen Dellen sinkt, und der gesamte Nutzungskomfort steigt enorm. Denken Sie daran: Die Garage ist ein Teil Ihres Zuhauses, den Sie täglich nutzen. Ein paar Zentimeter mehr Platz können hier einen riesigen Unterschied für den Alltagsstress machen – und sichern ganz nebenbei auch den Wert Ihrer Immobilie.

Fragen aus der Praxis zur GaVO in Baden-Württemberg

Die Garagenverordnung Baden-Württemberg ist auf dem Papier eindeutig, doch in der Praxis tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Geht es um die exakten Maße, die Pflicht für eine Brandmeldeanlage oder die Auslegung bestimmter Vorschriften – solche Unklarheiten können ein Bauvorhaben schnell ins Stocken bringen.

Damit Sie für Ihr Projekt schnell wieder den Durchblick bekommen, haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengetragen, die Bauherren und Eigentümern in Baden-Württemberg wirklich unter den Nägeln brennen.

Muss ich eine Brandmeldeanlage in meine Garage einbauen?

Diese Frage entscheidet sich allein an der Größe Ihrer Garage. Die gute Nachricht vorweg: Für die typische Einzel- oder Doppelgarage am Eigenheim ist eine Brandmeldeanlage in der Regel kein Thema. Die GaVO BW staffelt die Anforderungen klar nach der Nutzfläche.

Wirklich relevant wird eine automatische Brandmeldeanlage erst, wenn es größer wird:

  • Mittelgaragen (über 100 m² bis 1.000 m²): Hier kann die Baurechtsbehörde eine Anlage verlangen. Das passiert vor allem bei unterirdischen Garagen oder wenn die Rettungswege etwas unübersichtlich sind.
  • Großgaragen (über 1.000 m²): Ab dieser Größenordnung ist eine Brandmeldeanlage, die direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist, fast immer Pflicht.

Für private Bauherren heißt das also in den allermeisten Fällen: Wenn die Vorschriften zu feuerfesten Wänden und Decken eingehalten sind, ist alles im grünen Bereich.

Aber Achtung: Die Landesbauordnung (LBO) hat noch ein Wörtchen mitzureden. Sobald Sie in Ihrer Garage auch einen Aufenthaltsraum einplanen – sei es eine Werkstatt oder ein Hobbyraum –, brauchen Sie dort separate Rauchwarnmelder. Ganz genau wie im Wohnhaus auch.

Sind die Mindestmaße für Stellplätze heute überhaupt noch realistisch?

Ein echter Dauerbrenner in der Diskussion ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 2,30 Metern. Moderne Autos, allen voran SUVs, sind oft deutlich breiter, und viele Bauherren fragen sich zu Recht, ob das wirklich noch passt. Die ehrliche Antwort: Um das Gesetz zu erfüllen, ja. Für den entspannten Alltag eher nein.

Das Thema ist sogar in der Politik angekommen. Obwohl die Vorschrift gilt, gibt es im Landtag Überlegungen, die Mindestbreite an die heutigen Fahrzeuggrößen anzupassen. Auch die Bedürfnisse älterer Fahrer spielen dabei eine Rolle. Experten fordern schon lange eine Verbreiterung auf mindestens 2,50 Meter, um das Ein- und Ausparken deutlich sicherer und komfortabler zu machen. Die Landesregierung hat allerdings bestätigt, dass keine separaten Unfallstatistiken für Tiefgaragen geführt werden, was eine handfeste Analyse schwierig macht. Wer tiefer in die Debatte einsteigen will, findet in den Dokumenten des Landtags Baden-Württemberg mehr dazu.

Und was ist eigentlich mit Carports und offenen Garagen?

Eine der meistgestellten Fragen dreht sich um Carports. Zählen die überhaupt als Garage im Sinne der Verordnung? Die Antwort lautet: Ja, aber sie bekommen entscheidende Erleichterungen. Die GaVO BW definiert eine Garage als einen ganz oder teilweise umschlossenen Raum. Ein Carport fällt da schnell in die Kategorie „offene Garage“, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt.

Eine Garage gilt dann als offen, wenn ihre unverschließbaren Öffnungen direkt ins Freie führen und zusammen mindestens ein Drittel der gesamten Wandfläche ausmachen. Für solche offenen Garagen und Carports fallen viele der strengen Auflagen weg – besonders bei der Belüftung und teilweise beim Brandschutz, weil Rauch und Abgase von selbst abziehen können. Die fundamentalen Regeln zu Abständen und Stellplatzmaßen gelten aber natürlich trotzdem.

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