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Corona-Verordnung: Polizei kontrolliert Autos

von Peter Arnegger (gg)
26. März 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Mit Kontrollen etwa auch an der B 14 hat die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz die Einhaltung der landesweiten Corona-Verordnung kontrolliert. Nicht mehr als zwei Menschen im öffentlichen Raum – das gilt auch fürs Auto. Die Zahl der Verstöße: gering, wofür die Polizei sich ausdrücklich bedankt. Zudem gehe die Zahl der sonst anliegenden Einsätze zurück. Was zu steigen droht: Einsätze wegen häuslicher Gewalt.

In den vergangenen beiden Tagen konnten die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Konstanz mit den zugehörigen Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis bei ihren Kontrollen und Überprüfungen zur Einhaltung der Corona-Verordnung durchweg positive Bilanz ziehen. Das meldete ein Polizeisprecher am frühen Donenrstagabend. So hätten im Zeitraum von Mittwochmorgen bis Donnerstagmorgen in den genannten Landkreisen lediglich noch neun Verstöße gegen die einschränkenden Vorgaben der Verordnung zur Anzeige gebracht werden müssen.

Diese Verstöße seien fast allesamt bei Fahrzeugkontrollen entdeckt worden, so der Polizeisprecher auf Nachfrage der NRWZ. Eine dieser Kontrollen hatte am Donnerstagmorgen auf der B 14 zwischen Rottweil und Spaichingen stattgefunden. Verstöße – das bedeutet, dass etwa mehr als zwei Menschen in einem Auto gesessen hätten, die nicht zu ein und demselben Haushalt gehören. Das Auto gehört auch zum öffentlichen Raum.

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„Manche junge Leute kommen da auf Ideen: Wenn sie sich nicht mehr auf einem Platz in der Stadt treffen dürfen, dann treffen sie sich eben im Auto. Zum chillen.“ So beschreibt der Polizist etwa, was seine Kollegen draußen derzeit erleben. In Spaichingen sei unlängst so eine Gruppe aufgeflogen.

Dafür, dass aber so wenige Uneinsichtige draußen unterwegs seien, dafür „erneut einen herzlichen Dank Ihrer Polizei des Präsidiums Konstanz, an all die Menschen – an Sie – die uns mit ihrem vernünftigen Verhalten unterstützen“, sagt der Polizeisprecher. Er fügt an: „Wir alle wissen durchaus, dass dies nicht einfach ist.“

Dadurch, dass weniger Verkehr herrsche, dass es am Abend auch keine Auseinandersetzung zwischen Betrunkenen in einer Kneipe geben könne, dadurch sei die Zahl der Einsätze zurück gegangen, so der Polizeisprecher auf Nachfrage der NRWZ weiter. „Deshalb überhaupt können wir die Kontrollen gewährleisten“, ergänzt er.

Klar, die Menschen sind zuhause, da passiert draußen weniger. Dadurch passiert dann aber eben drinnen mehr. Die Jugendämter hätten bereits personell aufgestockt, erfuhr die NRWZ. „Und im Nachgang werden dann auch auf uns, auf die Polizei vermehrt Einsätze zukommen“, so der Präsidiumssprecher. Einsätze wegen häuslicher Gewalt. Weihnachten und Ostern, das seien sonst ihre Hochzeiten. Derzeit sei es aber noch ruhig – „das schöne Wetter macht es ja möglich, dass man sich auch mal aus dem Weg geht“, sagt er. Man stelle sich aber nur mal vor, wenn es jetzt einige Tage regne.

Neben dem Appell, sich weiterhin an die Vorgaben und Regeln der Verordnung zu halten – hat die Polizei noch die ein oder andere Bitte, mit der die Menschen die Polizei, aber auch Rettungsdienste, die Feuerwehr und andere Helfer unterstützen können.

„Natürlich ist Ihre Polizei sowie Rettungsdienste und Feuerwehr insbesondere in Notfällen jederzeit und dies rund um die Uhr für Sie da – unter den Notrufnummern 110 für die Polizei und 112 für ärztliche Notfälle oder einen notwendigen Feuerwehreinsatz“, der Sprecher weiter. Deshalb sei es aber wichtig, diese Notrufnummern auch nur für Notfälle freizuhalten und nicht etwa als „Corona-Hotline“ zu nutzen.

„Bitte verwenden Sie andere Informationsquellen für Ihre sicher vielen und dringlichen Fragen rund um die Corona-Verordnung“, ergänzt er. „Hier stehen Ihnen verschiedene Hotlines und auch das Internetportal der Landesregierung zur Verfügung:„

  • Insbesondere für Fragen von Privatpersonen zu der Verordnung finden Sie unter dem Internet-Link der Landesregierung https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/ in einer sogenannten FAQ-Liste (Frequently Asked Questions-Liste = Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen) hilfreiche Antworten. Ansonsten können Sie sich natürlich auch über die normale Telefonnummer an die für Sie zuständige Polizeidienststelle wenden.
  • Halten Sie sich und andere – so auch die Polizei und all die anderen Helfer – seien es die Rettungsdienste, Beschäftigte in den Lebensmittelgeschäften oder auch die vielen anderen, die uns alle unterstützen, gerne und soweit es geht, durch etwas mehr Abstand gesund. Weiterhin vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis!
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Rottweiler Adler
28. März 2020 22:01

Es geht halt immer um die Definition.
Nicht um die Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen ….
Und Gesetze und Verordnungen benötigen die Definitionen. Die Polizei ist übrigens nicht immer der gute Ratgeber. Siehe das Abgreifen der Krankendaten …. Datenschutz ade? Lt. Polizei alles OK …. letztendlich muss das ein Gericht bestätigen.

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Rottweiler Adler
28. März 2020 16:55

Ist der private PKW Innenraum öffentlicher Raum?

0
Peter Arnegger (gg)
Autor
Antwort auf  Rottweiler Adler
28. März 2020 17:00

Sie bewegen sich mit dem PKW im öffentlichen Raum. Insofern: ja. Der Polizeisprecher hat diese Frage explizit bejaht.

0
Rottweiler Adler
Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
28. März 2020 19:42

Ist demnach eine Frau die sich in der Öffentlichkeit bewegt eine öffentliche Frau? Die Definition öffentliche Raum gibt das von der Polizei nicht wieder ….

0
Peter Arnegger (gg)
Autor
Antwort auf  Rottweiler Adler
28. März 2020 19:45

Der Beamte sagte nicht, daß Auto sei öffentlicher Raum. Es bewege sich im öffentlichen Raum und damit auch seine Insassen. Dasselbe gilt auch für die Dame.

0
Rottweiler Adler
Antwort auf  Peter Arnegger (gg)
28. März 2020 21:36

Jetzt muss ich aber schmunzeln und lachen. Jede Wohnung ist demnach im öffentlichem Rsum weil rund herum Öffentlichkeit ist …….

0
Peter Arnegger (gg)
Autor
Antwort auf  Rottweiler Adler
28. März 2020 21:49

Also, wenn ich Sie, wenn wir Sie hier zum Schmunzeln und Lachen haben bringen können – dann haben wir doch schon was erreicht. Gar nicht so unwichtig in diesen Tagen: zu schmunzeln und zu lachen.

In Bezug auf die Verordnung liegen Sie halt nicht ganz richtig, da es ja gerade darum geht, zuhause zu bleiben. Nicht den öffentlichen Raum zu betreten. Aber egal.

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