Ortskenntnis rules: Rottweils Oberbürgermeister Ruf wird in diesen Tagen nicht müde, auf die kommunale Kompetenz bezüglich des Straßenverkehrs hinzuweisen. Nein, diesmal geht es nicht um den Verkehrsversuch. Es geht um mehr kommunale Freiheit beim Erlass von Tempolimits.
(Rottweil). Für OB Dr. Christian Ruf ist der Verkehrsversuch nicht das einzige Verkehrsthema, mit dem er sich herumschlägt. So kritisiert er etwa seit Langem, dass die Städte und Gemeinden nur sehr eingeschränkte Kompetenzen im Hinblick auf die Festlegung von Tempolimits innerorts hätten. Dies führe zu den bekannten Flickenteppichen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben, „die überwiegend nicht in unserer Hand liegen“, so Ruf gegenüber der NRWZ. 20, 30, 40, 50, wir wissen, was er meint.
Zugleich aber erreiche ihn der Unmut der Bevölkerung hier vor Ort, obwohl die Zuständigkeit beim Bund liegt. „Ich habe daher Ende August Bundesverkehrsminister Wissing angeschrieben und dafür plädiert, den Kommunen mehr Kompetenzen zu übertragen. Wir haben neben der fachlichen Expertise auch die notwendige Ortskenntnis“, argumentiert der Rottweiler OB. Dies fordere im Übrigen auch ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Kommunen, dem auch die Stadt Rottweil angehört. Aber: „Eine Antwort (vom Verkehrsminister) habe ich bislang noch nicht erhalten.“
Am vergangenen Mittwoch gab Ruf nunmehr dem Landesverkehrsminister mit auf den Weg, dass sich die Städte und Gemeinden eine noch größere Flexibilität bei der Ausweisung von Tempozonen wünschen. „Wir Kommunen haben die Ortskenntnis und können so die beste Lösung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger treffen. Bislang geben uns Bundesgesetze starre Lösungen vor, die vor Ort nur schwer zu vermitteln sind“, wird der Rottweiler OB in einer städtischen Pressemitteilung zitiert. Minister Winfried Hermann habe diese Einschätzung von OB Ruf bestätigt, dass die Kommunen am besten wissen, wo Tempobeschränkungen nötig sind.
Es ist Bewegung in der Sache: Das Bundeskabinett hat jüngst eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Sie will Ländern und Kommunen mehr Spielraum für die Verkehrsplanung geben. Lokale Entscheidungsträger sollen mehr Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30, von Bewohnerparken, von Sonderfahrspuren und zur Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr erhalten. Dabei geht es um Details. So ist ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Abstand von bis zu 300 Meter bereits derzeit möglich, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Nunmehr soll der mögliche Lückenschluss auf 500 Meter verlängert werden.
Auch das Anordnen von Tempo 30 in Bezug auf Schulwege und Spielplätze soll erleichtert werden. „Die Novelle zeigt, dass die Kommunen mit ihren Anliegen auf Bundesebene zumindest ein Stück weit erfolgreich waren“, heißt es auf Nachfrage der NRWZ seitens der Stadt Rottweil.
Aber: Eine bundesweite Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ will deutlich mehr. Sie hat an die 1000 Mitglieder, darunter Rottweil (wenn auch nicht online ausgewiesen, so hat die Stadt ihre Mitgliedschaft bereits 2021, im Gründungsjahr und noch unter Rufs Vorgänger, erklärt). Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten seien den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. „Die Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen“, wie es heißt. Derzeit legt der Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die Initiative sieht Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr „auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“
Die Stadt Rottweil betrachtet die Gesetzesnovelle auf Bundesebene daher eher als einen Etappensieg: „Wir werden da weiter am Ball bleiben müssen. Und: Wie immer gilt abzuwarten, ob wir es mit einer echten Reform oder einem Reförmchen zu tun haben und was am Ende konkret im Gesetz steht. Sprich: Ob uns die Novelle vor Ort wirklich weiterhilft.“ Die StVO-Novelle muss zudem noch im November durch den Bundesrat.
Die Forderung nach mehr Gestaltungsfreiheit besteht also. Was tut Rottweil nun, um diese in Berlin durchzusetzen? „Durch Beteiligung beispielsweise in oben genanntem Netzwerk und durch unsere Mitgliedschaft in den kommunalen Dachverbänden wie Städte- und Gemeindetag, die in Stuttgart und Berlin unsere Interessen vertreten“, hebt die Stadtverwaltung gegenüber der NRWZ hervor. Auch die Fachämter würden über ihre Wege die Rottweiler Anliegen an die jeweiligen Stellen beim Landratsamt oder im Regierungspräsidium kommunizieren. Auf fachlicher Ebene habe sich zudem die Teilnahme an Veranstaltungen rund um das Thema Mobilität als nützlich erwiesen. „Auch der Austausch mit anderen Kreisstädten auf verschiedenen Veranstaltungen ist sehr wertvoll, da Maßnahmen und Vorgehensweisen verglichen und diskutiert werden können. Das Mobilitätsteam der Stadt Rottweil war hierzu in letzter Zeit beispielsweise schon in Kontakt mit Karlsruhe, Freiburg, Rottenburg oder Herrenberg“, heißt es seitens der Verwaltung.
Als Rottweiler Straßenverkehrsbehörde wünsche man sich zunächst einmal grundsätzlich mehr Spielraum beim Festlegen der Tempozonen, „damit unsere Ortskenntnis zum Tragen kommen kann“. Bislang sei die Stadtverwaltung „zu oft an starre gesetzliche Vorgaben gebunden“, antwortet ein Sprecher der Stadtverwaltung der NRWZ. Das führe zu einem „Flickenteppich an Tempolimits, den niemand mehr versteht“.
Und warum nicht gleich Tempo 40 in ganz Rottweil? „Ein flächendeckendes Tempolimit in der gesamten Stadt sei aus unserer Sicht auch nicht sinnvoll, weil dann wiederum zu wenig Flexibilität gegeben ist, um möglichst passgenaue Geschwindigkeiten anzuordnen.“
Ganz konkret gefragt: Welche Straßenzüge wären, bei mehr Gestaltungsfreiheit, als Erste mit Tempo 30 oder 40 belegt? Tagsüber, nachts, ganztags? „Wir können vorab keine hypothetischen Prüfungen anstellen“, so die Stadtverwaltung. Was sinnvoll und möglich ist, hänge davon ab, was der Gesetzgeber künftig an Spielraum dann tatsächlich zulässt und an welche Bedingungen die Tempolimits jeweils geknüpft werden. Und auch dann werde es jeweils im Einzelfall einen Abstimmungsprozess mit Polizei und anderen Behörden geben müssen, um passgenaue Entscheidungen treffen zu können.“