Kretschmanns Absage von Fastnachtsumzügen: Narrenzunft Rottweil kalt erwischt

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Überrascht zeigt sich die Narrenzunft Rottweil von der heute bekannt gewordenen Absicht von Ministerpräsident Kretschmann, Fastnachtsumzüge verbieten zu wollen. Erst gestern habe man mit einem hochrangigen Vertreter des Sozialministeriums Baden-Württemberg über das Thema diskutiert – und nichts über die etwaige Absage erfahren, so ein Sprecher der Zunft auf Nachfrage der NRWZ.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Das Land kehrt – aufgrund eines Gerichtsurteils – zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. Zwar verlaufe Omikron im Schnitt milder als Delta, es sei aber gleichzeitig viel ansteckender. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich, so Kretschmann zu Beginn seiner Ausführungen im Rahmen einer sogenannten Regierungsinformation.

„Einerseits sehen wir eine teilweise Entkopplung des Infektionsgeschehens von schweren Verläufen und Todesfällen. Andererseits wissen wir: Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems wird in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet“, machte Kretschmann deutlich. „Zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren kann. Zum anderen durch die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können.“

Kretschmann zudem daran, dass auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont blieben. „Und deshalb ist es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen“, so Kretschmanns Fazit der aktuellen Lage. Dem tendenziell milderen Verlauf von Omikron stehe das Risiko durch die sehr hohen Infektionszahlen gegenüber.

Baden-Württemberg will nun in diesem Sinne die Corona-Verordnung anpassen, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehre das Land zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gelte dann die Alarmstufe I.

Kretschmann kündigte außerdem an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Coronaregeln gewährleisten“, begründete der Ministerpräsident diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Kalt erwischt davon zeigte sich am Mittwochabend die Rottweiler Narrenzunft, in der Zeit vor Corona Veranstalterin dreier großer Narrensprünge in der historischen Innenstadt mit vielen tausend Besuchern. „Wie wir der Presse heute entnehmen mussten, möchte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg die im Freien stattfindenden Fasnetsumzüge im Jahr 2022 verbieten“, fasst Prof. Frank Huber, für die Öffentlichkeitsarbeit der Zunft zuständig, zusammen. Gleichzeitig aber wolle Kretschmann die Coronaregeln für Veranstaltungen und Partys lockern.

„Von dieser Mitteilung wurden wir überrascht“, so Huber. „Überrascht deshalb, weil diese Absage gestern in einer Online-Schaltung, an der wir mit anderen ausgewählten Fastnachtsvereinen und dem Amtschef im Ministerium für Soziales, Prof. Dr. Uwe Lahl, teilnahmen, darüber nicht informiert wurden.“

Die Rottweiler Narrenzunft will daher erst den Wortlaut der am 28. Januar in Kraft tretenden Verordnung sowie die sich daraus ergebenden Reaktionen abwarten. Huber: „Eine offizielle Absage der Narrensprünge ziehen wir im Moment bisher nicht in Betracht.“

Das interessiert diese Woche



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Überrascht zeigt sich die Narrenzunft Rottweil von der heute bekannt gewordenen Absicht von Ministerpräsident Kretschmann, Fastnachtsumzüge verbieten zu wollen. Erst gestern habe man mit einem hochrangigen Vertreter des Sozialministeriums Baden-Württemberg über das Thema diskutiert – und nichts über die etwaige Absage erfahren, so ein Sprecher der Zunft auf Nachfrage der NRWZ.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Das Land kehrt – aufgrund eines Gerichtsurteils – zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an. Zwar verlaufe Omikron im Schnitt milder als Delta, es sei aber gleichzeitig viel ansteckender. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich, so Kretschmann zu Beginn seiner Ausführungen im Rahmen einer sogenannten Regierungsinformation.

„Einerseits sehen wir eine teilweise Entkopplung des Infektionsgeschehens von schweren Verläufen und Todesfällen. Andererseits wissen wir: Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems wird in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet“, machte Kretschmann deutlich. „Zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren kann. Zum anderen durch die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können.“

Kretschmann zudem daran, dass auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont blieben. „Und deshalb ist es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen“, so Kretschmanns Fazit der aktuellen Lage. Dem tendenziell milderen Verlauf von Omikron stehe das Risiko durch die sehr hohen Infektionszahlen gegenüber.

Baden-Württemberg will nun in diesem Sinne die Corona-Verordnung anpassen, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehre das Land zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gelte dann die Alarmstufe I.

Kretschmann kündigte außerdem an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Coronaregeln gewährleisten“, begründete der Ministerpräsident diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Kalt erwischt davon zeigte sich am Mittwochabend die Rottweiler Narrenzunft, in der Zeit vor Corona Veranstalterin dreier großer Narrensprünge in der historischen Innenstadt mit vielen tausend Besuchern. „Wie wir der Presse heute entnehmen mussten, möchte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg die im Freien stattfindenden Fasnetsumzüge im Jahr 2022 verbieten“, fasst Prof. Frank Huber, für die Öffentlichkeitsarbeit der Zunft zuständig, zusammen. Gleichzeitig aber wolle Kretschmann die Coronaregeln für Veranstaltungen und Partys lockern.

„Von dieser Mitteilung wurden wir überrascht“, so Huber. „Überrascht deshalb, weil diese Absage gestern in einer Online-Schaltung, an der wir mit anderen ausgewählten Fastnachtsvereinen und dem Amtschef im Ministerium für Soziales, Prof. Dr. Uwe Lahl, teilnahmen, darüber nicht informiert wurden.“

Die Rottweiler Narrenzunft will daher erst den Wortlaut der am 28. Januar in Kraft tretenden Verordnung sowie die sich daraus ergebenden Reaktionen abwarten. Huber: „Eine offizielle Absage der Narrensprünge ziehen wir im Moment bisher nicht in Betracht.“

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