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Aldi: Strafzettelärger in der Bahnhofstraße

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Schramberg. Weil er einmal die höchstzulässige Parkzeit um 16 Minuten und ein weiteres Mal um 39 Minuten überzogen hatte, soll ein Aldi-Kunde aus Schramberg jeweils 25 Euro Strafe zahlen. Dagegen wehrt sich der Kunde. Doch Aldi gibt nicht nach, bietet stattdessen „aus Kulanz“ einen Gutschein über 13 Euro an. Was steckt dahinter?

Auf dem Aldi-Parkplatz an der Bahnhofstraße gilt tatsächlich die Höchstparkdauer von einer Stunde. Überwachen lässt der Discounter diese Parkzeiten von einem externen Dienstleistungs-Unternehmen, der nexobility GmbH aus Stuttgart.

Der Überwachungskamera entgeht nichts. Foto: him

Fernüberwachung per Kamera

Das Unternehmen überwacht im Auftrag von Aldi automatisch alle Autos, die ein- und ausfahren. Eine Kamera nimmt alle Kennzeichen auf, speichert sie und prüft, ob die Parkzeiten überschritten sind. Wenn ja, folgen eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt nach dem Halter und der Brief mit der Vertragsstrafe.

Zwischen dem Überwachungsunternehmen und dem Parkplatzbesitzer wird vertraglich die Parkzeit vereinbart. Laut Homepage bietet nexobility den kompletten Service an, von der Beratung bis zur Installation der Überwachungskamera und dem Aufstellen der erforderlichen Hinweisschilder. das Verfahren ist inzwischen üblich und rechtlich zulässig.

Hier stehen die Vertragsbedingungen. Wer liest die schon? Foto: him

 

Vertragsverhältnisse unklar: Wer kassiert was?

Anfragen der NRWZ vom vergangenen Mittwoch bei Nexobility/betterpark und Aldi blieben bis heute unbeantwortet. Wir wollten erfahren, wie die Vertragsverhältnisse sind, wer die Einnahmen aus den Vertragsstrafen kassiert und weshalb es nicht möglich ist, dass ein Marktleiter die Parkzeiten verändert.

Diese Fragen konnte logischerweise auch ein ADAC-Fachmann der NRWZ nicht beantworten, „da man keinen Einblick in die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Grundstücksberechtigtem und Parkraumbewirtschaftung hat.“ In solchen Verträgen stünde eben, welche Parkzeiten gelten und wie eine mögliche Aufteilung der Vertragsstrafe erfolgt.

Grundsätzlich zahle der Falschparker an den Bewirtschafter, so der ADAC-Sprecher. Wie viel dieser dann an den Grundstücksberechtigten abführe, hänge sicher von dessen Marktmacht ab. Schlösse der Dienstleister einen Vertrag mit einer Supermarktkette mit vielen Filialen ab, führe das eher dazu, „dass sich die Kette einen Anteil an den Vertragsstrafen sichern kann, als wenn der (Einzel-) Getränkemarkt um die Ecke das versuchen würde“.

Ob und wie die Kosten aufgeteilt werden, hänge wohl stark vom Vertragspartner des Parkraumbewirtschafters ab, so der ADAC-Sprecher.

Kunde muss zahlen

Und der Aldi-Kunde? Ihm sei schon klar, dass er die Strafe zahlen müsse, sagt er der NRWZ. Allerdings sieht er einen Widerspruch darin, dass Aldi ihm dennoch einen Gutschein anbietet. Ebenfalls mag er nicht verstehen, weshalb der Discounter die Parkzeit nicht, wie vom Marktleiter vor Ort gewünscht, auf anderthalb Stunden erhöhe. Seine Vermutung: „Hier verdient Aldi noch recht gut mit.“

(Sollten sich betterpark und Aldi noch melden, werden wir deren Stellungnahmen hier ergänzen.)

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

7 Kommentare

  1. Aha, Kameraüberwachung, irgendein Security Fritze mit Inkasso Eintreiber bis vor Schufa oder gleich vor Gericht und wenn einem die Karre zerkratzt wird, hat Keiner was gesehen. Ich hab weder Zeit noch Lust mich mit dem Kleinschriftparagrafenschild an der Einfahrt, noch mit eurem Dienstleister auseinanderzusetzen, gibt ja noch Einzelhändler, die das eigentliche Problem um das es geht, weniger martialisch in den Griff bekommen.

  2. Unser Aldi im Rhein Main Gebiet hat keinerlei Vorteile der Parkraumbewirtschaftung. Die Einnahmen gehen zu 100% an den Bewirtschafter, der die Schilder, die Kameras bzw Personal beschäftigt. Wird hier nicht anders sein und ja, Aldi Süd schickt verärgerten Kunden einfach mal so einen Gutschein. Egal ob im Recht oder nicht.

  3. Man muss dort wissen, wem welche Parkplätze „gehören“.
    Es kann m.E nur um die Plätze auf dem eigentlichen ALDI-Areal gehen. Die weiteren Parkplätze, an der Poststelle vorbei nach hinten, gehören nicht zu ALDI. Dort kann man zeitlich unbegrenzt parken, ebenso beim Bettengeschäft.

    Nach der Ausfahrt, weiter hinten auf dem Hof, sind wieder Parkplätze, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.

    Man könnte das alles etwas deutlicher kennzeichnen, aber die Zweckentfremdung von Parkplätzen bei Märkten ist generell ein Problem. Habe letzte Woche in Zimmern auch einen Parkplatz gesucht bei LIDL. Alles belegt, eventuell auch von Kunden des Textildiscounters gegenüber, der relativ wenige Plätze hat. Bin dann woanders hin und ein paar Hundert Meter gelaufen, soll ja gesund sein. Aber in dem Markt waren gar nicht so viel Leute ……

    Wieso ALDI einen Gutschein anbietet ist mir schleierhaft. Schlechtes Gewissen, oder was? Entweder, ich ziehe eine Maßnahme durch und stehe dazu, oder ich lasse es ganz bleiben!

  4. 25€ ist abzocke. Wenn es nur darum ginge Langparker zu bestrafen, würden doch auch 5€ reichen. Da verdient wer gutes Geld……
    Aber ich sag mal so, es gibt ja mehr als nur eine Einfahrt für den Parkplatz. Vielleicht hilft das ja;-)

  5. Und an welcher Stelle erklärt Himmelheber, was er und der angebliche Aldi-Kunde (Kassenzettel ging verloren, stimmts?) länger als 60min im Aldi-Markt tun?
    Kein normaler Mensch braucht mehr als 60min für einen Einkauf in einem Aldi(!). Die vorgenannten Personen benutzen den Aldi-Parkplatz also zweckentfremdet und damit widerrechtlich. Strafe vollauf berechtigt und das beste Beispiel für die Notwendigkeit der Kameras.

    • Der Kunde hat einen Kassenzettel tatsächlich vorgelegt, den anderen hatte er nicht mehr. Dass er die Strafzettel bezahlen muss, ist ihm klar – steht so im Artikel. Es ging vielmehr darum,weshalb die Zeit nicht auf anderthalb Stunden verlängert wird, wie es auch der Marktleiter gerne hätte. Ich wollte versuchen zu erläutern, wie das Parkraumüberwachungssystem funktioniert. Dass der Kunde die Strafe zahlen muss,ist unstrittig.Apropos „normale Menschen“: Auf unserer Facebookseite hat sich übrigens eine Betreuerin von behinderten Menschen gemeldet. Sollten Sie lesen. Martin Himmelheber

      • Ah, der Alibikauf. Wieso er dafür länger als 60min in einem Laden mit 3 Gängen und ohne jedwede Bedientheke o.ä. braucht kann er sicher auch schlüssig erklären.

        Jaja, auf die Gute hatte ich schon gewartet. Die hat sich schon mehrmals echauffiert. 20min fürs Aussteigen, wieder 20min fürs Einsteigen blabla und dann verplappert sie sich doch, dass sie woanders gemütlich spazieren waren. Uuuuupsi. Also haben wir wieder die widerrechtliche Nutzung und Strafzettel sind auch hier klar berechtigt.

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