Dienstag, 16. April 2024

Aldi: Strafzettelärger in der Bahnhofstraße

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Schramberg. Weil er einmal die höchstzulässige Parkzeit um 16 Minuten und ein weiteres Mal um 39 Minuten überzogen hatte, soll ein Aldi-Kunde aus Schramberg jeweils 25 Euro Strafe zahlen. Dagegen wehrt sich der Kunde. Doch Aldi gibt nicht nach, bietet stattdessen „aus Kulanz“ einen Gutschein über 13 Euro an. Was steckt dahinter?

Auf dem Aldi-Parkplatz an der Bahnhofstraße gilt tatsächlich die Höchstparkdauer von einer Stunde. Überwachen lässt der Discounter diese Parkzeiten von einem externen Dienstleistungs-Unternehmen, der nexobility GmbH aus Stuttgart.

Der Überwachungskamera entgeht nichts. Foto: him

Fernüberwachung per Kamera

Das Unternehmen überwacht im Auftrag von Aldi automatisch alle Autos, die ein- und ausfahren. Eine Kamera nimmt alle Kennzeichen auf, speichert sie und prüft, ob die Parkzeiten überschritten sind. Wenn ja, folgen eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt nach dem Halter und der Brief mit der Vertragsstrafe.

Zwischen dem Überwachungsunternehmen und dem Parkplatzbesitzer wird vertraglich die Parkzeit vereinbart. Laut Homepage bietet nexobility den kompletten Service an, von der Beratung bis zur Installation der Überwachungskamera und dem Aufstellen der erforderlichen Hinweisschilder. das Verfahren ist inzwischen üblich und rechtlich zulässig.

Hier stehen die Vertragsbedingungen. Wer liest die schon? Foto: him

 

Vertragsverhältnisse unklar: Wer kassiert was?

Anfragen der NRWZ vom vergangenen Mittwoch bei Nexobility/betterpark und Aldi blieben bis heute unbeantwortet. Wir wollten erfahren, wie die Vertragsverhältnisse sind, wer die Einnahmen aus den Vertragsstrafen kassiert und weshalb es nicht möglich ist, dass ein Marktleiter die Parkzeiten verändert.

Diese Fragen konnte logischerweise auch ein ADAC-Fachmann der NRWZ nicht beantworten, „da man keinen Einblick in die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Grundstücksberechtigtem und Parkraumbewirtschaftung hat.“ In solchen Verträgen stünde eben, welche Parkzeiten gelten und wie eine mögliche Aufteilung der Vertragsstrafe erfolgt.

Grundsätzlich zahle der Falschparker an den Bewirtschafter, so der ADAC-Sprecher. Wie viel dieser dann an den Grundstücksberechtigten abführe, hänge sicher von dessen Marktmacht ab. Schlösse der Dienstleister einen Vertrag mit einer Supermarktkette mit vielen Filialen ab, führe das eher dazu, „dass sich die Kette einen Anteil an den Vertragsstrafen sichern kann, als wenn der (Einzel-) Getränkemarkt um die Ecke das versuchen würde“.

Ob und wie die Kosten aufgeteilt werden, hänge wohl stark vom Vertragspartner des Parkraumbewirtschafters ab, so der ADAC-Sprecher.

Kunde muss zahlen

Und der Aldi-Kunde? Ihm sei schon klar, dass er die Strafe zahlen müsse, sagt er der NRWZ. Allerdings sieht er einen Widerspruch darin, dass Aldi ihm dennoch einen Gutschein anbietet. Ebenfalls mag er nicht verstehen, weshalb der Discounter die Parkzeit nicht, wie vom Marktleiter vor Ort gewünscht, auf anderthalb Stunden erhöhe. Seine Vermutung: „Hier verdient Aldi noch recht gut mit.“

(Sollten sich betterpark und Aldi noch melden, werden wir deren Stellungnahmen hier ergänzen.)

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

7 Kommentare

7 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen