Amtsgericht Oberndorf: Sieben Monate für „F… euch“

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Kurzen Prozess machte eine Amtsrichterin in Oberndorf am Montagnachmittag mit einem Schramberger. Dieser hatte im Dezember 2019 bei einem Einsatz zwei Polizeibeamte beleidigt und tätlich angegriffen. Die Richterin hat einen daraufhin verhängten Strafbefehl bestätigt und einen Widerspruch dagegen verworfen.

Zum Prozess war der Angeklagte gar nicht erst erschienen. Seine Pflichtverteidigerin hatte keine Gelegenheit gehabt, mit ihm zu sprechen, wie sie erklärte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann  vorgehalten, dass er am 21. Dezember 2019 in Schramberg bei einem Polizeieinsatz die Beamten  beleidigt habe: „F…t  euch, Sch….Polizei und P..sser“, habe er den Beamten zugerufen. Er habe sie bespuckt und getreten. Ein Beamter habe eine Schürfwunde am Schienbein davongetragen.

Der Angeklagte sei zur Tatzeit tief in der Nacht betrunken gewesen und habe unter Drogen gestanden. Der Strafbefehl lautete  auf sieben Monate Haft zur Bewährung und 900 Euro Geldleistung. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt.

Nach einer Wartezeit von 15 Minuten stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Antrag, den Einspruch gegen den Strafbefehl abzulehnen. Dem gab die Richterin statt, sodass der Mann nun rechtskräftig verurteilt ist.

Das interessiert diese Woche



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Kurzen Prozess machte eine Amtsrichterin in Oberndorf am Montagnachmittag mit einem Schramberger. Dieser hatte im Dezember 2019 bei einem Einsatz zwei Polizeibeamte beleidigt und tätlich angegriffen. Die Richterin hat einen daraufhin verhängten Strafbefehl bestätigt und einen Widerspruch dagegen verworfen.

Zum Prozess war der Angeklagte gar nicht erst erschienen. Seine Pflichtverteidigerin hatte keine Gelegenheit gehabt, mit ihm zu sprechen, wie sie erklärte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann  vorgehalten, dass er am 21. Dezember 2019 in Schramberg bei einem Polizeieinsatz die Beamten  beleidigt habe: „F…t  euch, Sch….Polizei und P..sser“, habe er den Beamten zugerufen. Er habe sie bespuckt und getreten. Ein Beamter habe eine Schürfwunde am Schienbein davongetragen.

Der Angeklagte sei zur Tatzeit tief in der Nacht betrunken gewesen und habe unter Drogen gestanden. Der Strafbefehl lautete  auf sieben Monate Haft zur Bewährung und 900 Euro Geldleistung. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.