Der Aufschrei war groß, als eine höchstrichterliche Entscheidung vor einigen Jahren den Waldbesitzern die Verantwortung für die Sicherheit von Ruhebänken im Wald aufgedrückt hat. Private Waldbesitzer bauten zum Leidwesen der Wanderer ihre Bänke ab. Kommunen versuchten mit großem Aufwand, die Sicherheit ihrer Bänke zu gewährleisten. Nun hat der Landesgesetzgeber, sprich der Landtag, die Posse beendet.
Schramberg. Im seit dem 1. Januar gültigen Landeswaldgesetz steht, wer den Wald betritt, tue dies auf eigene Gefahr. Und wer auf einer Bank sich niederlässt oder eine Infotafel betrachtet, ebenso. Es folgt noch ein bisschen Juristendeutsch, jedenfalls, die Waldbesitzer sind aus dem Schneider.

Bänke bleiben im Wald
Im Ausschuss für Umwelt und Technik hat der Abteilungsleiter Tiefbau Konrad Ginter am Donnerstagabend die frohe Kunde bekannt gemacht. „Wir brauchen die Bänke also nicht mehr abbauen.“ Auch das aufwändige Programm, alle etwa 200 Bänke im städtischen Wald aufzunehmen, wird entfallen.

Wie berichtet, hatte die Stadt geplant, sämtliche Bänke im städtischen Wald aufzunehmen und die Bäume im Umkreis von 30 Metern auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Grundlage war ein höchstrichterliches Urteil, wonach Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haften. Bänke, Schranken und Steinbrüche aber sind künstlich, also nicht waldtypisch, war der Umkehrschluss. Durch die Änderung des Landeswaldgesetzes ist das nun alles nicht mehr nötig.



