Die Corona-Pandemie mit den Lockdowns und zusätzlichen Hygieneanforderungen hat den Bürgerbusvereinen finanzielle Einbußen beschert. Auch in Schramberg sind im vergangenen Jahr die Fahrgastzahlen und die Einnahmen stark zurückgegangen. Statt der erhofften 8000 bis 9000 Fahrgäste beförderte der Bürgerbus nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Matthias Kohlhase nur 4000 im vergangenen Jahr.
Nun hat das Landesverkehrsministerium angekündigt, Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg könnten künftig auf ein vereinfachtes und erweitertes Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg zurückgreifen.
Hierzu habe das Ministerium heute ein überarbeitetes Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV“ veröffentlicht. Neben den einfacheren Antrags- und Abwicklungsverfahren könnten die Antragsteller in diesem Jahr auch eine einmalige Sonderhilfe beantragen. „In den letzten Jahren sind an vielen Orten im Land Bürgerbusverkehre und andere bürgerschaftlich getragene Verkehrsangebote entstanden. Mit Kreativität und örtlichen Ressourcen ergänzen sie das lokale Nahverkehrsangebot und tragen zugleich zum sozialen Zusammenhalt vor Ort bei“, so Verkehrsminister Winfried Hermann (Die Grünen) in einer Pressemitteilung.
Härtefallregelung soll Corona-bedingte Ausfälle auffangen
Die bürgerschaftlichen Verkehrsangebote im Land nähmen auch während der Corona-Pandemie weiter zu, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Über alle Angebotsformen hinweg seien inzwischen mehr als 250 Gemeinschaftsverkehre in Baden-Württemberg unterwegs. Die Pandemie habe aber auch hier ihre Spuren hinterlassen. Viele Betreiber von Bürgerbussen, Bürgerrufautos und Fahrdiensten hätten aufgrund des Pandemiegeschehens den Betrieb vorübergehend eingestellt oder angepasst. Dadurch fielen Fahrgeldeinahmen und andere Einkommensquellen weg.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg habe diese Entwicklung beobachtet und deshalb die Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehrsangeboten im ÖPNV überabeitet. Betreiber von solchen Verkehren können einen einmaligen Härtefallausgleich in Höhe von zusätzlich bis zu 2000 Euro beantragen.
Verwaltungs-Pauschale ohne Einzelnachweise
Außerdem werde es einfacher, die Verwaltungskostenpauschale zu beantragen. Die soll als Pauschale in Höhe von 1500 Euro ausbezahlt werden, ohne Kostenkalkulation und Einzelnachweis. „Das Antrags- und Abwicklungsverfahren wird damit für alle Beteiligten erheblich vereinfacht“, freut sich Verkehrsminister Hermann.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Förderprogramm findet man auf der Internetseite des Verkehrsministeriums (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme) und der Nahverkehrsgesellschaft BW (https://www.buergerbus-bw.de/beratung-und-foerderung/).