Freitag, 29. März 2024

Coronavirus: Schramberg sagt alle Veranstaltungen ab

Das interessiert gerade

Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Nach einer Sitzung eines Verwaltungsstabs zum neuartigen Coronavirus hat die Stadt Schramberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Dazu gab es am Nachmittag ein Pressegespräch, über das wir noch ausführlich berichten.

In einer Pressemitteilung informiert die Stadt über den Inhalt der Verfügung:

„Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sagt die Stadt Schramberg alle städtischen Veranstaltungen bis einschließlich zum 19. April ab. Ausgenommen sind der Wochenmarkt, da dieser unter freiem Himmel stattfindet und der Versorgung mit Lebensmitteln dient, sowie die Sitzungen kommunalpolitischer Gremien.

Entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) geht es derzeit darum, die Zahl der Neuinfektionen möglichst niedrig zu halten, um die Mehrzahl der Corona-Neuinfektionen in die von der Influenza-Grippe weniger belastete wärmere Jahreszeit zu verschieben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für Menschen mit schwereren Corona-Verläufen ausreichend Kapazität im Gesundheitssystem zur Verfügung steht.

„Es geht jetzt darum, zielgerichtet die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und gleichzeitig Besonnenheit und Ruhe zu bewahren. Die Stadt Schramberg hat einen Verwaltungsstab eingerichtet und arbeitet genau daran,“ sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Sie hat heute eine Allgemeinverfügung unterschrieben, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt und zunächst bis zum 19. April 24 Uhr befristet ist.

Die Kerninhalte der Allgemeinverfügung sind:

  1. Die Stadt Schramberg sagt ihre Veranstaltungen und Versammlungen mit Ausnahme des Wochenmarktes bis 19. April 2020 ab. Kommunalpolitische Gremien tagen weiterhin.
  2. Im gesamten Gebiet der Stadt Schramberg sind private Veranstaltungen und Versammlungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen bis 19. April 2020 untersagt. Den Empfehlungen des RKI ist zu folgen.
  • Der Veranstaltungsort muss dem Infektionsrisiko entsprechend belüftet werden können.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenetikette aufgeklärt werden.
  • Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsstörungen und anderes) sind auszuschließen.
  • Es erfolgt ein Eingangsscreening auf die Risikoexposition.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden ist zu verzichten.
  1. Die Freitagsgebete in Moscheen und anderen Versammlungsräumen werden untersagt, da diese meist auf engem Raum mit vielen Personen stattfinden. .
  2. Für Gottesdienste und Beerdigungen gelten die Regeln für private Veranstaltungen.
  3. Trauungen werden im oben genannten Zeitraum grundsätzliche nur noch im Trauzimmer in Schramberg (Rathaus, Hauptstraße 25) durchgeführt. Zulässig sind nur kleine Trauungen mit Teilnehmern von bis zu acht Personen. Das Foyer steht derzeit für solche Veranstaltungen nicht zur Verfügung
  4. Beerdigungen sind bis zu 100 Personen zulässig

Ausnahmen sind auf Antrag bei der Stadtverwaltung möglich.

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung bleiben alle Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Über die Allgemeinverfügung hinaus, schließt sich die Stadt den Empfehlungen des Robert Koch Institutes an und appelliert an die Eigenverantwortung der Personen.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken

Mehr auf NRWZ.de

Neu auf NRWZ.de