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Startseite Schramberg

Coronavirus: Schramberger Einzelhandel schließt

von Martin Himmelheber (him)
18. März 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Die Fußgängerzone leert sich. Foto: him

Die Fußgängerzone leert sich. Foto: him

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Nach dem jüngsten Erlass der Landesregierung schließen ein Gutteil der Schramberger Einzelhandelsgeschäfte ihre Türen. „Die neue Verordnung wird unser Leben weiter einschränken“, so Susanne Gorgs-Mager, die Sprecherin der Stadt bei einem Pressegespräch am späten Vormittag.

Das Land habe um Mitternacht die neue Verordnung in Kraft gesetzt und setze damit die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um, so Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Geöffnet blieben demnach nur Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre,  Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Hofläden und Raiffeisenmärkte.

 

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1. Viele Hinweise am Mittwoch vormittag an den Ladentüren, manches wird schon wieder überholt sein.

2.

3.

Zugelassen sind auch Lieferdienste. Wenn also jemand ein Buch in der Buchlese ordert, dann kann man es ihm nach Hause bringen. Dasselbe gilt natürlich auch für Pizza, Schnitzel oder Falaffel.

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Was alles nicht mehr geht

Untersagt seien ab sofort sämtliche Versammlungen von mehr als drei Personen. Geschlossen werden auch alle Spiel-, Bolz- und Sportplätze: „Sie dürfen im Park der Zeiten spazieren gehen, nicht aber die Spielgeräte benutzen“, so Eisenlohr. Man könne nicht alles kontrollieren und vertraue auch auf die Vernunft der Menschen.

Neu sei auch, dass Hotels und Ferienwohnungen nicht mehr für touristische Zwecke genutzt werden dürfen. Gastgeber müssten ihre Gäste nach Hause schicken, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen hier seien. Der Gemeindevollzugsdienst – verstärkt mit Freiwilligen aus der Verwaltung – sei unterwegs und kläre auf. Auch Ayline Schirling, für Tourismus zuständig im Rathaus sei im ständigen Kontakt mit den Gastgebern.

Neue Regeln für Gaststätten – nicht immer klar

Bei Gaststätten sei die Regel weggefallen, dass die Wirte die Namen der Kunden aufschreiben müssen. Dafür dürften Schank- und Speise-Gaststätten nur von 6 bis 18 Uhr öffnen und müssten die Abstandsregeln einhalten.

In der neuen Anordnung gebe es noch „Unebenheiten“, sagt OB Eisenlohr. Beispiel: Obwohl in der Verordnung der Landesregierung Eisdielen ausdrücklich zu den zu schließenden Einrichtungen zählen, sieht die Stadt Schramberg das anders. Nach dem Gaststättengesetz seien Eisdielen, die das Eis selbst herstellen und portionieren, Speisegaststätten und als solche zu behandeln. Ähnliches gelte für Schankgaststätten und Bars: Die einen sind noch erlaubt, Bars aber nicht.

OB Dorothee Eisenlohr. Fotos: him

Schramberg verfahre derzeit nach der großzügigeren Auslegung. Das Rino hat zwar offen, verkauft sein Eis aber nur „über die Straße“. Das neue „Punto gelato“ am Narrenbrunnen hat bereits vor zwei Tagen die Türen verschlossen. Das gehe aber nicht auf eine Anordnung der Stadt zurück, versichert Eisenlohr.

Hilfetelefon geschaltet: Schramberg 29 583

Unterdessen hat die Stadt ein Hilfetelefon im JUKS eingerichtet. Motto „Schramberg hilft“. Wer Besorgungen nicht selbst erledigen kann, einen Fahrtdienst zum Arzt oder Apotheke braucht, kann dort anrufen. „Wir werden für sie einkaufen“, verspricht Eisenlohr.

Das „Schramberg-hilft“-Telefon soll aber auch für Menschen da sein, „die Gesprächsbedarf haben, denen alles grad zu viel wird, die verunsichert sind“, erläutert Eisenlohr. Die Nummer lautet 07422 – 29 583. Besetzt ist das Telefon von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.  Mehr dazu hier.

Was die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe, Einzelhändler und Selbständigen angeht, kann die Stadt selbst nicht viel machen, so Eisenlohr. Wirtschaftsförderer Manfred Jungbeck sei aber beauftragt, zusammen zu stellen, welche Hilfsangebote von anderer Seite es schon gibt.

Kinderbetreuung läuft

Bei der Kinderbetreuung habe die Landesregierung die Vorgaben für die Notbetreuung etwas gelockert.  Wer einen „zwingenden Grund“ habe, dass er die Betreuung für sein Kind braucht, kann sie erhalten, auch wenn nur ein Elternteil zu der Gruppe der systemrelevanten Berufe gehöre. Die derzeit wenigen Kindergartenkinder, die eine Betreuung erhalten, werden  in ihren Stammkindergärten betreut, nicht mehr zentral im Eckenhof-Kindergarten.

Eisenlohr bitten die Bevölkerung weiter um Verständnis für die drastischen Einschränkungen. Sie warnt zugleich vor „fake news“ und Gerüchten, die immer wieder in Umlauf seien. „Eine gute Informationsquelle ist die Corona-Info-Seite des Landes Baden-Württemberg.

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