Gewässerverunreinigung im Kirchenbach vor Gericht

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„Ich mag nicht die Großen laufen lassen und die Kleinen hängen.“ Mit dieser Begründung hat Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer am Mittwochvormittag ein Strafverfahren wegen „fahrlässiger Gewässerverunreinigung“ gegen einen bisher unbescholtenen Maler gegen eine Geldbuße von 500 Euro eingestellt.

Angeklagt war ein 57-Jähriger, der in einem regionalen Malerbetrieb beschäftigt ist. Am 27. Juli 2018 habe er an der St. Maria Kirche in Schramberg nach Malerarbeiten Farbpinsel ausgewaschen und das Waschwasser in einen Gully geleitet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Und das obwohl seine Firma eine Vorschrift habe, wonach die Pinsel in der Firma auf einer speziellen Anlage ausgewaschen werden müssen.

Hier hatten die beiden Maler das Pinselwaschwasser weggeschüttet. Archiv-Foto: him

Richter Heuer hatte nach einer Einlassung des Verteidigers im Vorfeld des Verfahrens weitere Ermittlungen anstellen lassen. Es hieß nämlich, es könnte auch an einer anderen Baustelle Farbe in die Kanalisation gelangt sein. Doch der Angeklagte räumte gleich ein, sein Kollege und er hätten die Pinsel ausgewaschen, er sei dann zum Auto gegangen um andere Pinsel zu holen und in der Zeit habe der Kollege  „die drei oder vier Liter“  in den Gully gekippt.

„Niemand hat uns gesagt, dass wir da kein Wasser rein leeren dürfen.“ Das lerne man doch wohl in der Ausbildung, dass Farbe nicht in die Kanalisation gehöre, meinte Heuer. Sie hätten nicht gewusst, dass der Kanal direkt in die Schiltach münde, beteuerte der Angeklagte. Er arbeite nun schon fast 29 Jahre bei der Firma und es sei nie etwas passiert. Seit dem Vorfall entsorgten sie das Farbwasser in der Firma.

Kanal am Burgweg: Keine Farbreste zu erkennen.

Der Umweltbeauftragte der Stadt Schramberg Karl Pröbstle berichtete als Zeuge, dass man den Burgweg nach einem möglichen Verursacher abgesucht habe. Es habe zwar eine weitere Baustelle gegeben, aber beim Blick in die Kanalschächte fanden sich keine Farbspuren. Anders bei der St. Mariakirche. Da seien die Farbspuren an einem Gully gut zu sehen.  Weil es keine Anzeichen für ein Fischsterben gab, habe man nur Wasserproben genommen. „Das Ergebnis ist mir nicht bekannt.“ Weil laut Auskunft der Firma die Farbe schwach wassergefährdend war, habe die Stadt die Kanäle reinigen lassen. Kosten: etwa 600 Euro.

Ein Polizeioberkommissar bestätigte Pröbstles Aussagen und  berichtete von einem Versuch mit grün gefärbtem Wasser: „Da war der Fall klar.“ Die Farbe stammte von der St. Maria Renovierung. Auf der Baustelle habe er niemanden mehr angetroffen, bei der Firma einige Tage später die Namen der für die Baustelle Verantwortlichen erfahren.

Anschließend übernahmen Spezialisten vom Polizeipräsidium Tuttlingen die Ermittlungen – mit eher mäßigem Erfolg. Ein Datenblatt zur verwendeten Farbe forderte der Beamte an. Ob die Farbe, die die Firma angab, auch wirklich die Farbe war, die in die Schiltach gelangt war, habe er nicht geprüft, sagte der Sachbearbeiter als Zeuge.

Vom Meister habe er auch die Namen der beiden Maler auf der Baustelle erfahren. „Die Staatsanwaltschaft hat das nicht gefordert.“ Halb im Scherz meint der Verteidiger: „Es hätte ja auch Milch sein können.“

Im Zeugenstand versichert der Meister, „schon lange“ gelte die Anweisung, dass Pinsel im Lager des Unternehmens ausgewaschen werden müssten. „Die Mitarbeiter wissen es und sind angewiesen, es so zu tun.“  Die beiden Mitarbeiter hätten ihm berichtet, sie hätten „die Pinsel ausgewaschen und da rein gekippt“.

Wir haben das immer so gemacht

Schließlich kommt der Kollege, Malerkäppi auf dem Kopf. „Man hat Sie von der Baustelle geholt“, begrüßt ihn Richter Heuer, „aber hier setzen Sie die Mütze ab.“  Der 32-Jährige berichtet: „Wir haben paar Pinsel ausgewaschen und sechs bis sieben Liter da rein geleert.“ Es war Freitagmittag, und die beiden wollten Feierabend machen. „Wir haben das immer so gemacht“, erzählt er freimütig, „wir haben das Wasser in die Kanalisation oder in die Baugrube gekippt. Wir fahren selten raus ins Lager.“

Er habe keine Anweisung bekommen, dass die Pinsel nur im Lager gewaschen werden dürften. Seit dem Vorfall sei das anders. Jetzt sei auch die Waschanlage neu gerichtet.

Die Kleinen sollen es nicht allein ausbaden

Heuer schlägt dem Staatsanwalt und dem Verteidiger vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße vorläufig einzustellen. Dass die Maler das Pinselwaschwasser wegschütten, sei im Betrieb allgemein bekannt gewesen: „Es spart der Firma Geld – und jetzt sollen die beiden das ausbaden.“ Er sei sicher, dem Angeklagten werde das nie mehr passieren, er sei ein anständiger Arbeiter.

Die Beteiligten stimmen zu, und der Staatsanwalt stellt noch fest, das Wegschütten des Pinselwaschwassers „war geduldet bis ganz oben“. Heuer ergänzt mit Blick zum Staatsanwalt: Auf den 32-Jährigen Kollegen werde nun wohl ebenfalls etwas zukommen, aber „auch auf die höher in der Firma Angesiedelten.“   

Das interessiert diese Woche



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„Ich mag nicht die Großen laufen lassen und die Kleinen hängen.“ Mit dieser Begründung hat Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer am Mittwochvormittag ein Strafverfahren wegen „fahrlässiger Gewässerverunreinigung“ gegen einen bisher unbescholtenen Maler gegen eine Geldbuße von 500 Euro eingestellt.

Angeklagt war ein 57-Jähriger, der in einem regionalen Malerbetrieb beschäftigt ist. Am 27. Juli 2018 habe er an der St. Maria Kirche in Schramberg nach Malerarbeiten Farbpinsel ausgewaschen und das Waschwasser in einen Gully geleitet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Und das obwohl seine Firma eine Vorschrift habe, wonach die Pinsel in der Firma auf einer speziellen Anlage ausgewaschen werden müssen.

Hier hatten die beiden Maler das Pinselwaschwasser weggeschüttet. Archiv-Foto: him

Richter Heuer hatte nach einer Einlassung des Verteidigers im Vorfeld des Verfahrens weitere Ermittlungen anstellen lassen. Es hieß nämlich, es könnte auch an einer anderen Baustelle Farbe in die Kanalisation gelangt sein. Doch der Angeklagte räumte gleich ein, sein Kollege und er hätten die Pinsel ausgewaschen, er sei dann zum Auto gegangen um andere Pinsel zu holen und in der Zeit habe der Kollege  „die drei oder vier Liter“  in den Gully gekippt.

„Niemand hat uns gesagt, dass wir da kein Wasser rein leeren dürfen.“ Das lerne man doch wohl in der Ausbildung, dass Farbe nicht in die Kanalisation gehöre, meinte Heuer. Sie hätten nicht gewusst, dass der Kanal direkt in die Schiltach münde, beteuerte der Angeklagte. Er arbeite nun schon fast 29 Jahre bei der Firma und es sei nie etwas passiert. Seit dem Vorfall entsorgten sie das Farbwasser in der Firma.

Kanal am Burgweg: Keine Farbreste zu erkennen.

Der Umweltbeauftragte der Stadt Schramberg Karl Pröbstle berichtete als Zeuge, dass man den Burgweg nach einem möglichen Verursacher abgesucht habe. Es habe zwar eine weitere Baustelle gegeben, aber beim Blick in die Kanalschächte fanden sich keine Farbspuren. Anders bei der St. Mariakirche. Da seien die Farbspuren an einem Gully gut zu sehen.  Weil es keine Anzeichen für ein Fischsterben gab, habe man nur Wasserproben genommen. „Das Ergebnis ist mir nicht bekannt.“ Weil laut Auskunft der Firma die Farbe schwach wassergefährdend war, habe die Stadt die Kanäle reinigen lassen. Kosten: etwa 600 Euro.

Ein Polizeioberkommissar bestätigte Pröbstles Aussagen und  berichtete von einem Versuch mit grün gefärbtem Wasser: „Da war der Fall klar.“ Die Farbe stammte von der St. Maria Renovierung. Auf der Baustelle habe er niemanden mehr angetroffen, bei der Firma einige Tage später die Namen der für die Baustelle Verantwortlichen erfahren.

Anschließend übernahmen Spezialisten vom Polizeipräsidium Tuttlingen die Ermittlungen – mit eher mäßigem Erfolg. Ein Datenblatt zur verwendeten Farbe forderte der Beamte an. Ob die Farbe, die die Firma angab, auch wirklich die Farbe war, die in die Schiltach gelangt war, habe er nicht geprüft, sagte der Sachbearbeiter als Zeuge.

Vom Meister habe er auch die Namen der beiden Maler auf der Baustelle erfahren. „Die Staatsanwaltschaft hat das nicht gefordert.“ Halb im Scherz meint der Verteidiger: „Es hätte ja auch Milch sein können.“

Im Zeugenstand versichert der Meister, „schon lange“ gelte die Anweisung, dass Pinsel im Lager des Unternehmens ausgewaschen werden müssten. „Die Mitarbeiter wissen es und sind angewiesen, es so zu tun.“  Die beiden Mitarbeiter hätten ihm berichtet, sie hätten „die Pinsel ausgewaschen und da rein gekippt“.

Wir haben das immer so gemacht

Schließlich kommt der Kollege, Malerkäppi auf dem Kopf. „Man hat Sie von der Baustelle geholt“, begrüßt ihn Richter Heuer, „aber hier setzen Sie die Mütze ab.“  Der 32-Jährige berichtet: „Wir haben paar Pinsel ausgewaschen und sechs bis sieben Liter da rein geleert.“ Es war Freitagmittag, und die beiden wollten Feierabend machen. „Wir haben das immer so gemacht“, erzählt er freimütig, „wir haben das Wasser in die Kanalisation oder in die Baugrube gekippt. Wir fahren selten raus ins Lager.“

Er habe keine Anweisung bekommen, dass die Pinsel nur im Lager gewaschen werden dürften. Seit dem Vorfall sei das anders. Jetzt sei auch die Waschanlage neu gerichtet.

Die Kleinen sollen es nicht allein ausbaden

Heuer schlägt dem Staatsanwalt und dem Verteidiger vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße vorläufig einzustellen. Dass die Maler das Pinselwaschwasser wegschütten, sei im Betrieb allgemein bekannt gewesen: „Es spart der Firma Geld – und jetzt sollen die beiden das ausbaden.“ Er sei sicher, dem Angeklagten werde das nie mehr passieren, er sei ein anständiger Arbeiter.

Die Beteiligten stimmen zu, und der Staatsanwalt stellt noch fest, das Wegschütten des Pinselwaschwassers „war geduldet bis ganz oben“. Heuer ergänzt mit Blick zum Staatsanwalt: Auf den 32-Jährigen Kollegen werde nun wohl ebenfalls etwas zukommen, aber „auch auf die höher in der Firma Angesiedelten.“   

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.