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Startseite Schramberg

Messerattacke auf Kämmerer: Noch kein Urteil

von Martin Himmelheber (him)
6. Dezember 2019
Lesezeit: 2 Minuten
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Landgericht Rottweil. Foto: him

Landgericht Rottweil. Foto: him

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Im Prozess um den Messerangriff auf Schrambergs damaligen Stadtkämmerer Rudi Huber hat das Landgericht Rottweil noch kein Urteil gefällt. Heute hat erst die Staatsanwältin Kroner ihr Schlussplädoyer gehalten. Der Verteidiger wird nächste Woche plädieren.

Richter Bernd Koch hatte vergangene Woche im Gespräch mit der NRWZ angekündigt, dass am heutigen Freitag das Urteil schon verkündet werden könnte. Nun wird  wahrscheinlich am Donnerstag, 12. Dezember die Urteilsverkündung erfolgen.

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Vor dem Landgericht muss sich derzeit ein 26-jähriger Mann aus Schramberg wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende März im Rathaus mit einem Messer auf den damaligen Schramberger Kämmerer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Tat hatte damals für großes Aufsehen gesorgt. Kurz nach der Tat hatte die Polizei den Tatverdächtigen im Park der Zeiten vorläufig festgenommen.

Vermindert schuldfähig

Schon bald war klar, dass er unter einer seelischen Krankheit leidet. Deshalb hat  er seine Untersuchungshaft auch im Justizkrankenhaus Hohenasperg verbracht. Vorige Woche hat das Gericht entschieden, dass er in die Psychiatrie auf der Reichenau überwiesen wird. Von dort haben ihn Pfleger auch heute ins Gericht in Rottweil gebracht.

Am Morgen hatte das Gericht in nicht öffentlicher Sitzung den psychiatrischen Gutachter zur Persönlichkeit des Angeklagten gehört. Zum Schutz des Angeklagten war bei diesem Teil des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Statsanwaltschaft: Mordmerkmale sind gegeben

In ihrem Plädoyer hat die Staatsanwältin den Vorwurf des versuchten Mordes als erwiesen angesehen. Weil Huber mit dem Angriff nicht habe rechnen können, habe das Mordmerkmal der „Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“ vorgelegen. Auch die verminderte Schuldfähigkeit sei gegeben. Sie hat eine Strafe von neun Jahren Jahren und die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt gefordert.

Nach Paragraf 67 der Strafprozessordnung wird der Verurteilte zunächst in den Maßregelvollzug, sprich die Psychiatrie eingewiesen. Sollte er in der Zeit der Unterbringung gesund werden, wird er die restliche Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Unterbestimmten Umständen kann das Gericht  aber auch den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzen.

Rudi Huber ist wichtig, dass der Angeklagte, wenn er schuldig gesprochen wird, in eine Therapie kommt. Dabei sein für ihn nicht maßgeblich, ob er sieben, neun  oder mehr Jahre bekomme. „Wichtig ist, dass er behandelt wird.“ Die körperlichen und seelischen Schmerzen könne ein Urteil nicht beseitigen.

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