Messerattacke vor Gericht

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SCHRAMBERG – Am Freitag beginnt die juristische Aufarbeitung des Messerangriffs auf den Schramberger Stadtkämmerer. Am 20. März hatte laut Anklage ein heute 26-Jähriger im Rathaus den Kämmerer mit einem Messer schwer verletzt. Kurz nach der Tat hatte die Polizei den Mann im Park der Zeiten festgenommen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Rottweil muss er sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die 1. Schwurgerichtskammer verhandelt ab Freitag, 22. November, 9 Uhr im Landgericht Rottweil. Laut Anklageschrift „wurde die Tat möglicherweise im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen, denn der Angeklagte leidet an einer anhaltenden wahnhaften Störung“, so der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Geiger.

Der Angeklagte befindet sich seit 21. März in Untersuchungshaft, seit 25. Juni im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Rathaus in Schramberg einen dort tätigen Mitarbeiter mit einem Butterfly-Messer angegriffen und lebensbedrohlich verletzt zu haben, wobei er den Tod des Bediensteten in Kauf genommen habe. Weil Butterfly-Messer verboten sind, muss er sich auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Der schwer verletzte Kämmerer überlebte die Attacke dank des besonnenen Einsatzes von Ersthelfern und einer Notoperation.

Für den Prozess hat das Gericht drei Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Fortsetzungstermine sind am 25. November, am 6., 12. und 16. Dezember.

Das interessiert diese Woche



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SCHRAMBERG – Am Freitag beginnt die juristische Aufarbeitung des Messerangriffs auf den Schramberger Stadtkämmerer. Am 20. März hatte laut Anklage ein heute 26-Jähriger im Rathaus den Kämmerer mit einem Messer schwer verletzt. Kurz nach der Tat hatte die Polizei den Mann im Park der Zeiten festgenommen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Rottweil muss er sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die 1. Schwurgerichtskammer verhandelt ab Freitag, 22. November, 9 Uhr im Landgericht Rottweil. Laut Anklageschrift „wurde die Tat möglicherweise im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen, denn der Angeklagte leidet an einer anhaltenden wahnhaften Störung“, so der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Geiger.

Der Angeklagte befindet sich seit 21. März in Untersuchungshaft, seit 25. Juni im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Rathaus in Schramberg einen dort tätigen Mitarbeiter mit einem Butterfly-Messer angegriffen und lebensbedrohlich verletzt zu haben, wobei er den Tod des Bediensteten in Kauf genommen habe. Weil Butterfly-Messer verboten sind, muss er sich auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Der schwer verletzte Kämmerer überlebte die Attacke dank des besonnenen Einsatzes von Ersthelfern und einer Notoperation.

Für den Prozess hat das Gericht drei Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Fortsetzungstermine sind am 25. November, am 6., 12. und 16. Dezember.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.