Neue Hoffnung für die Opfer des OneCoin-Betrugs: Ein Gericht in Guernsey hat entschieden, dass 8,59 Millionen britische Pfund oder fast zehn Millionen Euro sichergestellt und den deutschen Behörden übergeben werden. Das Geld stammt aus dem Verkauf eines Luxuspenthouses und einer Wohnung im Londoner Stadtteil Kensington. Die beiden Immobilien hatte die in Schramberg aufgewachsene Ruja Ignatova 2016 für zusammen 20 Millionen Euro gekauft.
Guernsey/Bielefeld. Am 16. Januar hatte der „Royal Court of Guernsey“ entschieden, dass das Geld, das bei einer Filiale der Royal Bank of Scotland auf Guernsey deponiert ist, beschlagnahmt wird.

Penthouse-Versteigerung
Das Geld gehört zwei in Guernsey registrierten Firmen Abbots House Penthouse Limited (‚AHPL‘) and Abbots Property Limited (‚APL‘). Diese hatte Ruja Ignatova beauftragt, das Penthouse und die Wohnung für ihre Leibwächter in Kensington zu kaufen.
Ignatovas Münchner Rechtsanwalt Martin B. hatte den Kaufpreis von 20 Millionen Euro, damals 13,6 Millionen Pfund in London bei Locke Lord, einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei, bezahlt. Den Kaufvertrag hatte Ignatova am 23. März 2016 geschlossen.
Geldwäscher Scott immer noch nicht in Haft
Für Locke Lord arbeitete damals in Florida Mark Scott. Er trat in Ignatovas Dienste, erfand die Fenero-Funds, in die etwa 400 Millionen Dollar aus OneCoin-Verkäufen flossen und kassierte dafür 50 Millionen Dollar.
Ein New Yorker Gericht hat ihn wegen Geldwäsche rechtskräftig zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, die er bis heute aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten musste. Dieser Tage hat Richter Edgardo Ramos einmal mehr den Haftantritt um einen Monat verschoben und auf den 10. März bestimmt.
Münster-Urteil Revision beim BGH
Rechtsanwalt Martin B. hat das Landgericht Münster im bisher einzigen großen OneCoin-Verfahren im Januar 2024 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen „leichtfertiger Geldwäsche“ verurteilt. Gegen das Urteil hatten er und sie Staatsanwaltschaft Revision beantragt. Bis heute ist darüber nicht entschieden.

Immerhin liegt das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 8. Januar 2024 dem Bundesgerichtshof inzwischen unter dem Aktenzeichen 4 StR 359/24 vor, wie der Sprecher des BGH auf Anfrage mitteilt. Er empfiehlt, in drei Monaten mal wieder zu fragen…..
Penthouse nur kurz genutzt
Das Penthouse in Kensington brachte Ignatova wenig Glück. Sie sei zwar über Weihnachten 2016 zwei Wochen dort gewesen, berichte Jamie Bartlett in „The Missing Cryptoqueen“. Die Zeit habe sie mit Shopping verbracht. Ein Hauswart erzählte Bartlett, sie sei abends mit zwei vollbepackten Leibwächtern aus der City zurückgekommen. Taschen voller Designer-Kleider und Schmuck hätten die hereingetragen.
Eigentlich wollte sie nach London ziehen. Doch dann bekam sie eine Vorladung der Polizei in London und zog es fortan vor. Großbritannien zu meiden. Das teure Apartment stand daraufhin meistens leer.

Konstantin Ignatov schaute mal dort vorbei, aber ansonsten stand es leer. Im Juni dann wurde das Penthouse versteigert. Weil es inzwischen ziemlich sanierungsbedürftig war, war der Erlös mit knapp 10 Millionen Euro deutlich niedriger als damals der Kaufpreis.
Antrag aus Bielefeld
Der Beschluss zur Beschlagnahme der Kensington-Penthouse Millionen geht laut Pressemitteilung des Gerichts auf Guernsey auf den Antrag des Landgerichts Bielefeld zurück. Das Verfahren sei auch das Ergebnis der Zusammenarbeit und Bitten um gegenseitige Unterstützung mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Diese hatte die Behörden auf Guernsey gebeten das Geld sicherzustellen und schließlich nach dem Recht auf der Insel Guernsey zu beschlagnahmen.

Dann führt die Presseerklärung aus, dass das Geld aus Erlösen der OneCoin-Verkäufe stammen einer betrügerischen Kryptowährung, die auf dem Bitcoin-Modell basiere. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei hätten nicht abgeschlossen werden können, weil „Ignatovas Aufenthaltsort unbekannt“ sei. Die Behörden auf Guernsey hatten, wie berichtet, Ignatova aufgefordert, sich zu melden.
His Majesty’s Comptroller, eine hochrangige Juristin für die Kanalinsel, dankt den deutschen Justizbehörden für die „professionelle Zusammenarbeit“. Der Fall zeige die gute Zusammenarbeit der Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und bei der Zurückgewinnung von gesetzwidrig angeeignetem Vermögen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld bedankt sich ebenfalls für die „langjährige Zusammenarbeit in diesem umfangreichen Fall“.

30 Millionen Euro im Topf
Auf Nachfrage der NRWZ teilt Staatsanwalt Carsten Nowak aus Bielefeld mit, dass der Verwaltungsrat für beschlagnahmte Vermögenswerte auf Guernsey inzwischen „die Überweisung der beschlagnahmten Gelder nach Deutschland zum Zwecke der Entschädigung der Verbrechensopfer genehmigt habe“. Als nächster Schritt werde auf Guernsey „nunmehr eine Vereinbarung zur Rückführung der Vermögenswerte ausgearbeitet“, so Nowak.
Mit den knapp zehn Millionen Euro aus Guernsey wächst nun der Fonds auf etwa 30 Millionen Euro an, die die Staatsanwaltschaft an OneCoin-Opfer ausschütten kann.
Es sind zehn, nicht 30 Millionen Euro im Fonds
Klarstellung: Die ursprüngliche Darstellung, das bereits 30 Millionen im Fonds seien, ist so nicht richtig, wie Staatsanwalt Nowak informiert. Vielmehr habe das Landgericht Bielefeld, der Staatsanwaltschaft erlaubt, aus dem persönlichen Vermögen von Dr. Ignatova „im selbständigen Einziehungsverfahren“ insgesamt 20 Millionen Euro einzuziehen. „Mit den knapp 10 Millionen Euro aus dem Verkauf der beiden Wohnungen hätten wir daher den Betrag circa zur Hälfe ausgeschöpft.“
Sollten irgendwo noch weitere greifbare Vermögenswerte festgestellt werden, die eindeutig Dr. Ignatova persönlich zuzuordnen sind – und nicht OneCoin–Firmen oder irgendwelchen sonstigen Dritten -, könnten diese aufgrund der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld ebenfalls eingezogen werden, so Nowak. Solange bis eben insgesamt ein Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro erreicht ist. „Solche greifbaren Vermögenswerte sind aber derzeit nicht ersichtlich.“
Unabhängig daneben stünden die Einziehungsentscheidungen des LG Münster in dem dortigen, nicht rechtskräftigen Urteil, da diese Entscheidung andere Personen beziehungsweise Gesellschaften betrifft, nämlich die IMS GmbH von Frank R. und Manon H. aus Greven.
41 Millionen Euro von IMS?
Hier könnte es noch um richtig viel Geld gehen: Würde das Münsteraner Urteil rechtskräftig, könnte der Staat bei Manon H. 43.500 Euro, bei Frank R. knapp 1,2 Millionen, bei Martin B. 627.000 Euro einziehen. Bei der IMS gar 41 Millionen Euro. Aber noch ist es nicht so weit. Und ob die drei und die IMS überhaupt noch über finanzielle Mittel verfügen, ist ebenfalls fraglich.
Im Vergleich zu den Milliarden, die Ignatova und ihre Helfershelfer ihren Opfern weltweit abgenommen haben, ist das natürlich ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Was kaum zu glauben ist, der Betrug geht unvermindert weiter. Gerade ist wieder ein Newsletter erschienen, in dem mit etwas anderer Bezeichnung weiterhin OneCoin-Bildungspakete angeboten werden.
Slowenien warnt vor OneCoin
Dass OneCoin weiter auf Kundenfang ist, zeigt auch dies: Im Januar hat Slowenien als erstes EU-Land eine MiCA-Warnung vor OneEcoSystems, OES, und OneCoin herausgegeben:
Die Securities Marked Agency des Landes warnt Investoren vor OES und OneCoin, diese seien nicht befugt, Crypto-Geschäfte anzubieten. Sie besäßen nicht die erforderlichen MiCA-Lizenzen für derartige Geschäfte. Die Behörde rät Investoren zu „extremer Vorsicht“ bei Geschäften mit OneEcoSystems oder Onecoin.



Die neuesten Kommentare