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Startseite Schramberg

Schramberger Schulcampus: Bebauungsplan soll kommen

von Martin Himmelheber (him)
18. November 2019
Lesezeit: 4 Minuten
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So könnte der Schulcampus bei der Graf-von-Bissingen-Straße einmal aussehen. Abbildung: Stadt Schramberg

So könnte der Schulcampus bei der Graf-von-Bissingen-Straße einmal aussehen. Abbildung: Stadt Schramberg

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SCHRAMBERG –  Die Pläne für den Schulcampus an der  Graf-von-Bissingen-Straße kommen einen Schritt weiter: Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat bei nur einer Enthaltung (Volker Liebermann) und einer Gegenstimme (Johannes Grimm) dem Gemeinderat empfohlen, einen Bebauungsplan für das Gebiet des Schulcampus aufzustellen. In einem zweiten Beschluss empfiehlt der Ausschuss eine Veränderungssperre für dieses Gebiet zu erlassen, ebenfalls mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen von Liebermann und Grimm.

Fachbereichsleiter Rudolf Mager hatte an die Grundsatzbeschlüsse des vergangenen Jahres erinnert. Der bestehende Bebauungsplan sehe neben Wohnen und Schule auch ein Mischgebiet vor. Im neuen Plan soll das gesamte Gebiet als „Gemeinbedarfsfläche“  für Schulen und Kindergarten ausgewiesen werden.

Es geht auch nur auf städtischem Grund

Die ersten Schritte für den Campus, so Mager ließen sich auch mit dem bestehenden Bebauungsplan umsetzen. Der Neubau des Don-Bosco-Kindergartens und der Erhard-Junghans-Schule erfolgt auf bereits als Gemeinbedarf ausgewiesenen Grundstücken. „Dennoch haben wir immer vom gesamten Bereich gesprochen“, betonte Mager. Ziel sei es, eines Tages das Lichtspielhaus am Entree in den Campus für die Schulen zu nutzen – und auch die Berneckschule soll schließlich auf dem Campusgelände neu errichtet werden. „Der Bebauungsplan entwickelt sich stringend aus dem Campusbeschluss“, so Mager abschließend.

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In der Diskussion fragte Liebermann (ÖDP) ob die Stadt nicht sämtliche Grundstücke in dem Areal  erwerben wolle und fügte an, das sei wohl bei den gebotenen Preisen „nicht so leicht“. Mager entgegnete, das Programm sei deshalb modular aufgebaut. Langfristiges Ziel sei aber tatsächlich alle Grundstücke zu besitzen. Man könnte aber auch alles Vorhaben auf städtischem Grund verwirklichen. „Wir wollen uns aber langfristig alle Möglichkeiten offen halten.“

Auf Nachfrage, wie denn der Zeitplan für den Don-Bosco-Kindergarten aussehe, berichtete Mager, dass der Wettbewerb im kommenden Frühjahr abgeschlossen werde. Dann folgten die Objektplanung, die Baugenehmigungund der Zuschussantrag: “2021 könnten wir starten.“

Veränderungssperre, um Planung zu sichern

Um den Bebauungsplan und die Campuspläne der Stadt nicht zu gefährden, hatte die Verwaltung auch gleich eine Veränderungssperre beantragt. Es liege nämlich ein Bauantrag für ein Drei-Familien-Haus vor, so Mager. Die Veränderungssperre sei zeitlich befristet auf zwei Jahre und könne um ein weiteres Jahr verlängert werden. In dieser Zeit muss der Bebauungsplan vorangetrieben werden, der Satzungsbeschluss müsse aber noch nicht erfolgen.

Am Ratstisch (von links): Fachbereichsleiter Uwe Weisser, Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr und Fachbereichsleiter Rudolf Mager Foto: him

Der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß erläuterte, dass Baugesuche, die die Ziele des Vorhabens innerhalb des Plangebiets gefährden würden, während der Veränderungssperre nicht umgesetzt werden können. Schafft die Stadt es nicht, den Bebauungsplan in der Sperrzeit aufzustellen, gilt wieder der alte Bebauungsplan.

„Enteignende Wirkung?“

Johannes Grimm („aktive Bürger“) holte zu einer langen Erklärung aus. Die Stadt wolle den Schulcampus errichten, aber nicht alle Hauseigentümer seien zum Verkauf bereit. Weil Grimm in diesem Zusammenhang einen angeblichen Grundstückspreis nannte und diesen mit Preisen in Sulgen verglich, fing er sich eine Ermahnung durch OB Eisenlohr ein, das sei nichtöffentlich.

Die Veränderungssperre habe „eine enteignende Wirkung“ für die Eigentümer: „Der Wert ihrer Grundstücke geht auf Null“, so Grimm. „Aus meiner Sicht wird das Instrument der Veränderungssperre missbraucht.“ Er warnte, so würden „alteingesessene Bürger vergrault“. Er sprach vom „äußersten Zwangsmittel“  der Veränderungssperre und mahnte Eisenlohr: „Sie tragen die politische Verantwortung. Denken Sie an die Signale für die Zukunft, die Sie mit dieser Maßnahme aussenden.“ Er könne deshalb „aus tiefster innerer Überzeugung“ dem Verfahren nicht zustimmen.

Planung für 100 Jahre nicht gefährden

Edgar Reuter (SPD-Buntspecht) erinnerte daran, dass der Rat „mit Ach und Krach“ die Schulcampuslösung als guten Kompromiss gefunden habe. „Jetzt müssen wir durch und dazu gehört auch die Veränderungssperre.“ Es dürfe nicht die Gesamtentwicklung in Frage gestellt werden.

Fachbereichsleiter Rehfuß ergänzte, dass die Hausbesitzer ihre bestehenden Gebäude selbstverständlich sanieren können. Veränderungssperren würden auch in vielen anderen Kommunen angewandt. Es gehe darum, zu verhindern, dass eine Planung für die nächsten 70 bis 100 Jahre gefährdet werde. So sah es auch die große Mehrheit im Ausschuss und empfahl dem Rat die Veränderungssperre zu beschließen.

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