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Schramberg: Letzter Gang wird neu geregelt

von Martin Himmelheber (him)
28. Juni 2020
in NRWZ.de+, Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Schramberg: Ausschuss billigt Friedhofskonzeption

Der Talstadtfriedhof in Schramberg. Archivfoto: him

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Mit einer neuen Friedhofskonzeption und einer neu gefassten Friedhofssatzung möchte die Stadtverwaltung das Friedhofswesen an die aktuellen Verhältnisse anpassen und im gesamten Stadtgebiet vereinheitlichen. Im Ausschuss für Umwelt und Technik haben sich die Rätinnen und Räte einstimmig für die vorgelegte Satzung ausgesprochen. Verabschieden wird sie der Gemeinderat am 2. Juli.

Der für das Friedhofswesen zuständige Karl Pröbstle erläuterte dem Gremium die Zielsetzung: Man wolle, dass „vergleichbare Leistungen mit vergleichbaren Gebühren“ belegt werden könnten. Dafür müssten die unterschiedlichen Bedingungen auf den Friedhöfen in Schramberg-Tal, Sulgen, Schönbronn, Waldmössingen und Tennenbronn angeglichen werden. Das betrifft etwa die Grabgrößen, die Gestaltung der Gräber und die Ruhezeiten. Nun fehle noch eine einheitliche Gebührenordnung, so Pröbstle. Diese erarbeite die Verwaltung gerade.

Nach zehn Jahren Anpassung erforderlich

Sibylle Kunz hatte einen Großteil der verwaltungsrechtlichen Dinge der neuen Satzung erarbeitet. Sie berichtete, dass seit der letzten Änderung der Friedhofsatzung im Jahr 2010 ein neues Bestattungsgesetz mit einigen Änderungen in Kraft getreten sei. Der Gemeindetag habe eine neue Mustersatzung mit allen Änderungen herausgegeben, an der sich Schramberg nun orientiere. „Wir haben auch die neue Friedhofskonzeption übernommen.“

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Auch die neuen Bestattungsformen wie Baum- oder Rasengräber seien in der neuen Satzung genauer festgelegt. Auch eine Bestattung ohne Sarg sei nun möglich, ohne dass dazu nach der Religionszugehörigkeit der Verstorbenen gefragt werde. Die Mindestruhezeit sei bei Urnenbestattungen auf 15 Jahre festgeschrieben. Bei Sargbestattungen bleibe es bei 20 Jahren. Wegen der ungünstigen Bodenverhältnisse seien 15 Jahre in unserer Gegend nicht möglich, so Kunz.

Waldmössinger Besonderheiten werden berücksichtigt

Eine Waldmössinger Besonderheit werde berücksichtigt: Da dort in seltenen Fällen auch am Samstag Bestattungen stattfänden, soll es nun heißen: an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gebe es „grundsätzlich“ keine Bestattungen.

Bei den Grababdeckungen werde es eine einheitliche Regel geben. In Waldmössingen war das wegen der schlechten Bodenverhältnisse bisher strikter als sonst im Stadtgebiet. Es werde funktionieren, wenn leichteres, wasser- und luftdurchlässigeres Material  über dem Sarg eingebracht werde, so Kunz. Die oberen etwa 40 Zentimeter seine lehmig, ergänzte Pröbstle.

Aus den Fraktionen kam Zustimmung zu den Änderungen. Spannend werde es bei der Angleichung der Gebühren, war aus der SPD/Buntspechtfraktion zu hören. Ob man eigentlich auch ein Familiengrab kündigen könne, wollte Jürgen Kaupp (CDU) wissen. Nach Ablauf der Ruhezeit sei es möglich, auf das Nutzungsrecht zu verzichten“, wusste Kunz: „Geld zurück gibt es aber nicht.“

Materialaustausch

Ob man nicht besser die in Waldmössingen problematischen 40 Zentimeter mit einer großen Maschine wegräumen könnte, fragte Jürgen Reuter („Aktive Bürger“), statt bei jeder Bestattung neues Material  zu verwenden.

Pröbstle entgegnete, einen solchen großflächigen Bodenaustausch habe man einst auf dem Friedhof Hintersulgen gemacht. “Wir haben damals etwa 1100 Kubikmeter Material abgefahren und anderes geholt.“ Das gehe aber in den in Waldmössingen bestehenden Familiengräbern nicht. „Das wäre absoluter Nonsens.“ Das funktioniere nur bei Reihengräbern, wenn diese eines Tages alle abgeräumt würden.

Mit einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss endete die Diskussion. Auch die Ortschaftsräte in Tennenbronn und Waldmössingen empfehlen, die neue Satzung zu beschließen.

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Martin Himmelheber (him)

Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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