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„Stadt hält sich an geltendes Recht“

Stellungnahme der Stadt zu "Streuobstwiese blockiert Haldenhofpläne"

Unter Anfragen hat sich am 24. Juli Thomas Brantner zu Wort gemeldet und nach dem Stand der Dinge beim Bebauungsplan Haldenhof gefragt. Auf den Bericht in der NRWZ vom 31. Juli hat sich am 6. August der Sprecher der Stadt gemeldet und um Richtigstellungen gebeten. Wir veröffentlichen den Text im Wortlaut:

„Wir haben klar betont, dass bislang noch keine ablehnende Stellungnahme des Landratsamtes auf den Antrag zur Umwandlung des Streuobstbestandes erfolgte. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) schloss sich zwar der negativen Stellungnahme des BUND vorläufig an, eröffnete der Stadt allerdings nochmals die Möglichkeit, über die Darlegung der vom BUND aufgeführten Punkte, das öffentliche Interesse an der Umwandlung des Streuobstbestandes herauszuarbeiten.

Das daraufhin von der Verwaltung ausgearbeitete Ergänzungsscheiben liegt auch nicht bereits seit einem halben Jahr bei der UNB, wie im Artikel geschrieben, sondern erst seit Anfang Juli. Zudem ist das LRA ebenfalls wiederum auf eine Rückmeldung der Naturschutzverbände, u.a. des BUND angewiesen.

Womöglich wurden hier die Zeiten durcheinandergeworfen. In der Sitzung wurde darüber gesprochen, dass das Verfahren durch den Antrag in Verzug sei und der Satzungsbeschluss (damals geplant Dezember 24) bereits vor einem halben Jahr hätte gefasst werden können, nicht jedoch, dass unser Ergänzungsschreiben bereits so lange bei der UNB verweilt. (Wir haben den Text in diesem Punkt inzwischen korrigiert. Anmerkung der Redaktion.)

Ein Investor, von dem im Artikel die Rede ist, existiert ebenfalls nicht. Vermutlich wurde der beauftragte Erschließungsträger für das Gebiet gemeint. (Auch dies haben wir korrigiert, der Begriff Investor war in der Sitzung gefallen, ist aber falsch. Anmerkung der Redaktion.)

Auch ist die Stadt Schramberg natürlich gewillt, sich an geltendes Recht zu halten und ihre Bebauungspläne auf Grundlage geltender Gesetze aufzustellen. Bis zur Antragsstellung wurde die Streuobstwiese zu keinem Zeitpunkt als das Verfahren behindernd betrachtet, wenngleich sie natürlich entsprechend auszugleichen ist. Wie bereits im damaligen Termin zugesagt, könnten wir auch einem höheren Ausgleich zustimmen, wenn wir so „die Kuh vom Eis bekommen“.

Eine Verschiebung des Plangebietes nach Süden oder eine Verkleinerung des Gebiets wie von Frau Baudis (BUND) vorgeschlagen, sind allerdings nicht möglich. Dies haben die Kollegen im damaligen Termin auch klar dargestellt. Eine Verkleinerung des Gebiets würde wirtschaftliche Folgen haben, welche die Wirtschaftlichkeit des Projekts zerstören würde.

Die Verschiebung nach Süden funktioniert nicht. Wir rücken in diesem Falle zu nahe an die bestehende Bundesstraße B 462 heran (Thema Lärmschutz) und befänden uns zudem auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs (Baugrund nicht zur Bebauung geeignet). Auch topographisch ist eine Wohnbebauung in diesem Bereich problematisch (steile Böschung).




NRWZ-Redaktion Schramberg

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