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    NRWZ.deSchrambergUrteil rechtskräftig: Sieben Jahre Haft wegen Totschlags in Sulgen

    Bundesgerichtshof verwirft Revisionsbegehren einer zur Tatzeit 53-Jährigen

    Urteil rechtskräftig: Sieben Jahre Haft wegen Totschlags in Sulgen

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    Eine zur Tatzeit 53-jährige Frau muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Sie hatte am 12. Februar 2023 in einem Mehrfamilienhaus in Schramberg Sulgen ihren Ehemann mit sechs Messerstichen getötet. Beide waren zum Tatzeitpunkt erheblich betrunken. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. September die Revision der Angeklagten verworfen.

    Schramberg/Rottweil/Karlsruhe. Nach der Tat hatte die Frau die Polizei selbst angerufen und erklärt, ihr Mann habe sich selbst getötet. Die Obduktion des Opfers und mehrere andere Indizien hatten aber auf die Frau als mutmaßliche Täterin hingewiesen. Deshalb hatte die Polizei sie Anfang Februar 2023 festgenommen, und ein Haftrichter Haftbefehl erlassen.

    Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet

    Am 11. Dezember 2023 hatte das Landgericht Rottweil die Frau zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt. Dazu teilt das Landgericht Rottweil mit: „Der Bundesgerichtshof verwarf mit Beschluss vom 18. September 2024 (Az.: 1 StR 146/24) die Revision einer im Jahr 1969 geborenen Angeklagten russischer Staatsangehörigkeit gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil vom 11. Dezember 2023 (Az.: 1 Ks 17 Js 7880/23) als unbegründet und erlegte der Angeklagten die Kosten ihres Rechtsmittels sowie die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahrenen entstanden notwendigen Auslagen auf.“

    Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil hatte die Angeklagte unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Karlheinz Münzer des Totschlags schuldig gesprochen und sie deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 12. Februar 2023 im Streit ihren Ehemann mit sechs Stichen in den Brust- und Schulterbereich tötete. Die Schuldfähigkeit der Angeklagten sei „aufgrund einer höhergradigen Alkoholisierung nicht ausschließbar rechtserheblich vermindert“ gewesen. Auch ihr Ehemann war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

    Angeklagte bleibt in Haft

    Nach dem Urteil vom 12. Dezember war die Angeklagte weiter in Untersuchungshaft geblieben. „Seit Rechtskraft befindet sich die Verurteilte nun in Strafhaft“, bestätig die Pressesprecherin des Landgerichts auf Nachfrage der NRWZ.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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