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Windhundprinzip für ganz Schramberg

von Martin Himmelheber (him)
4. Mai 2020
Lesezeit: 2 Minuten
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Wer darf bauen? Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Archiv-Foto: him

Wer darf bauen? Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Archiv-Foto: him

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Bei der Bauplatzvergabe wird künftig in ganz Schramberg das „Windhundprinzip“ gelten. Wer bei der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete schnell ist und sich auf eine Liste setzen lässt, hat die besten Chancen auch einen Bauplatz kaufen zu können. Das hat der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit beschlossen

Vorangegangen war eine engagierte Diskussion über die Frage, ob nicht auch soziale und gesellschaftliche Kriterien bei der Bauplatzzuteilung eine wichtige Rolle spielen sollten („Ulmer Modell“). Rainer Bernhardt von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft hatte noch ein drittes Modell, das „Einheimischen Modell“, vorgestellt, das aber keine Befürworter befand.

Das „Ulmer Modell“ sei sehr aufwändig und nicht rechtssicher. Gerichte hätten es schon gekippt, und die betroffenen Kommunen große Mühe gehabt, bereits erfolgte Verträge rückabzuwickeln. Für Bernhard ist das Windhundmodell, weil einfach, transparent und ohne großen Aufwand umsetzbar am vorteilhaftesten. So hatten es auch die Ortschafträte von Waldmössingen und Tennenbronn gesehen und  für ihre Ortsteile festgelegt.

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Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Für die Fraktion SPD-Buntspecht stellte Tanja Witkowski fest, alle drei verfahren hätten ihre Vor- und Nachteile. „Keines ist ganz gerecht.“ Für die bereits ausgewiesenen baugebiete, so schlug sie vor, solle man es beim Windhundverfahren belassen. Wenn neue Baugebiete ausgewiesen würde ihre Fraktion auf das Ulmer Modell mit wenigen Kriterien wie Anzahl der Kinder, Arbeitsplatz am Wohnort, schwerbehinderte oder pflegebedürftige Personen in der Familie aber auch Wartezeit bevorzugen.  Für die ÖDP schloss sich Thomas Koch diesem Vorschlag an.

Udo Neudeck(Freie Liste) lehnte daas Ulmer Modell prinzipiell ab, weil es einer „verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten wird“. Er fürchtet lange Prozesse, falls jemand klagen sollte. Jürgen Winter (CDU) dagegen sorgte sich um die Gerechtigkeit beim Windhundprinzip, denn eine totale Gleichheit gebe es beim Zeitfaktor nicht. Man müsse in der Frühphase bei der Planung eines neuen Baugebietes überlegen wie man verfahren soll.

Reinhard Günter (SPD/Buntspecht) war wichtig, dass bei neuen Verfahren nicht nur nach dem Zeitfaktor entschieden wird. seine Fraktionskollegin Lara Kiolbassa fand, wenn eine Familie ein schwer behindertes Kind habe, sei es sehr schwierig für sie ein passendes Haus oder Wohnung zu finden. Für diese Familie ist die Dringlichkeit höher als bei einem kinderlosen Paar.“

Privatsphäre in Gefahr

Johannes Grimm („Aktive Bürger“)  fand, das Windhundprinzip sei das einzig gerechte. „Die Gesellschaft ist nicht für alle Schicksalsschläge verantwortlich.“ Familiäre Verhältnisse könnten sich ändern. „Wir müssen berechenbar bleiben.“ OB Eisenlohr outete sich als Verfechterin des Windhundprinzips, weil es rechtssicher sei und der Verwaltungsaufwand gering. Beim Ulmer Modell erhielte die Verwaltung einen „tiefen Einblick in die Privatsphäre“.

Jürgen Moosmann (Freie Liste) wollte wissen, ob Bewerberlisten nur für ein Baugebiet oder für weitere gelten, wenn man bei einem nicht zum Zuge kommt. Bernhardt erläuterte, dass sich viele immer wieder auf Listen eintragen lassen: „Es kostet ja nichts.“

Bei der Abstimmung votierten schließlich 16 Gemeinderätinnen und -räte für den Vorschlag der Verwaltung, das Windhundprinzip generell in Schramberg anzuwenden, zehn stimmten dagegen.

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