Unterricht an Musik- und Jugendkunstschulen wieder möglich

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(Anzeige). Die Musik- und Jugendkunstschulen im Land haben ihren Betrieb unter Auflagen und wieder aufnehmen dürfen. Ab dem kommenden Montag wird eine neue Verordnung gelten.

Nicht nur die öffentlichen und privaten Schulen mussten zunächst geschlossen bleiben, sondern auch die 213 öffentlichen Musikschulen und knapp 40 Jugendkunstschulen im Land. Das berichtet das Kultusministerium. Mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen startet von Mittwoch, 6. Mai 2020, an auch der eingeschränkte Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen in einem ersten Schritt.

Musik- und Jugendkunstschulen sind bereits schrittweise wieder gestartet

„Die Musik- und Jugendkunstschulen haben durch den unermüdlichen Einsatz zahlreicher Künstlerinnen und Künstler viel geleistet, um die Schülerinnen und Schüler trotz der drastischen Einschränkungen über Online-Unterricht zu fördern und zu unterstützen. Doch auch das beste Video-Tutorial ist kein Ersatz für einen Musik- oder Kunstunterricht von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir nun wieder echte Begegnungen zwischen Lehrkräften und Schülern ermöglichen können“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen ist in einer gemeinsamen Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums geregelt worden.

In einem ersten Schritt konnten Musikschulen mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Zunächst ausgeschlossen war der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang, da hier aufgrund der erhöhten Abgabe verbrauchter Atemluft von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion und Aerosole auszugehen ist. Dieser wurde in Kleingruppen oder als Einzelunterricht später wieder freigegeben.

Jugendkunstschulen öffneten ebenso zunächst wieder für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst wie unter anderem Zeichnen, Malen, Grafik, Druck, Plastik, Modellieren, Bau, Fotografie sowie im Bereich der Medienkunst, im Bereich Theater und Darstellendes Spiel und im Tanz.

Ab dem 14. September soll eine neue Verordnung noch mehr Unterricht ermöglichen. Sie setzt vor allem auf ein Hygienekonzept nach Maßgabe der Corona-Verordnung und eine Datenerhebung.

Hygieneschutz steht im Vordergrund

Voraussetzung für die Öffnung der Musik- und Jugendkunstschulen war und bleibt, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie Abstandsgebote gewahrt werden.

Die kommende Woche, 14. September, in Kraft tretende Verordnung fordert etwa, dass von den Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkraft verwendete Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen vor der Weitergabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert werden. Dazu müsse ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.

Für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten wird zu gewährleisten sein, dass während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen zu Personen, die nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind, eingehalten wird. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dürfen nicht im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen. Beim Unterricht an Blasinstrumenten ist zusätzlich zu gewährleisten, dass kein Durchblasen oder Durchpusten stattfindet, häufiges Kondensatablassen in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß erfolgt, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird, und Kondensatreste am Boden durch Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden.

Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern wird die Installation einer durchsichtigen Schutzwand (mindestens 1,8 Meter mal 0,9 Meter) empfohlen.

„Wir vertrauen darauf, dass die Einrichtungen diese Vorgaben umsichtig und verantwortungsvoll umsetzen, zum Schutz der Mitarbeiter, der Kinder und Jugendlichen sowie den Familien zu Hause“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt hinzu: „Gesundheitsschutz ist wichtig, deshalb werden wir gemeinsam mit den Trägern für einen sicheren Unterricht sorgen. Doch genauso wichtig ist, es den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Kontinuität bei ihrer musikalischen und künstlerischen Bildung zu ermöglichen.“

Das interessiert diese Woche



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Nicht nur die öffentlichen und privaten Schulen mussten zunächst geschlossen bleiben, sondern auch die 213 öffentlichen Musikschulen und knapp 40 Jugendkunstschulen im Land. Das berichtet das Kultusministerium. Mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen startet von Mittwoch, 6. Mai 2020, an auch der eingeschränkte Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen in einem ersten Schritt.

Musik- und Jugendkunstschulen sind bereits schrittweise wieder gestartet

„Die Musik- und Jugendkunstschulen haben durch den unermüdlichen Einsatz zahlreicher Künstlerinnen und Künstler viel geleistet, um die Schülerinnen und Schüler trotz der drastischen Einschränkungen über Online-Unterricht zu fördern und zu unterstützen. Doch auch das beste Video-Tutorial ist kein Ersatz für einen Musik- oder Kunstunterricht von Angesicht zu Angesicht. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir nun wieder echte Begegnungen zwischen Lehrkräften und Schülern ermöglichen können“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen ist in einer gemeinsamen Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums geregelt worden.

In einem ersten Schritt konnten Musikschulen mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Zunächst ausgeschlossen war der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang, da hier aufgrund der erhöhten Abgabe verbrauchter Atemluft von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion und Aerosole auszugehen ist. Dieser wurde in Kleingruppen oder als Einzelunterricht später wieder freigegeben.

Jugendkunstschulen öffneten ebenso zunächst wieder für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst wie unter anderem Zeichnen, Malen, Grafik, Druck, Plastik, Modellieren, Bau, Fotografie sowie im Bereich der Medienkunst, im Bereich Theater und Darstellendes Spiel und im Tanz.

Ab dem 14. September soll eine neue Verordnung noch mehr Unterricht ermöglichen. Sie setzt vor allem auf ein Hygienekonzept nach Maßgabe der Corona-Verordnung und eine Datenerhebung.

Hygieneschutz steht im Vordergrund

Voraussetzung für die Öffnung der Musik- und Jugendkunstschulen war und bleibt, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie Abstandsgebote gewahrt werden.

Die kommende Woche, 14. September, in Kraft tretende Verordnung fordert etwa, dass von den Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkraft verwendete Instrumente und Schlägel, Mundstücke, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen vor der Weitergabe an eine andere Person mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert werden. Dazu müsse ausreichend Pausenzeit eingeplant werden.

Für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten wird zu gewährleisten sein, dass während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen zu Personen, die nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind, eingehalten wird. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dürfen nicht im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen. Beim Unterricht an Blasinstrumenten ist zusätzlich zu gewährleisten, dass kein Durchblasen oder Durchpusten stattfindet, häufiges Kondensatablassen in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß erfolgt, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird, und Kondensatreste am Boden durch Einmaltücher aufgenommen werden, die direkt entsorgt werden.

Zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern wird die Installation einer durchsichtigen Schutzwand (mindestens 1,8 Meter mal 0,9 Meter) empfohlen.

„Wir vertrauen darauf, dass die Einrichtungen diese Vorgaben umsichtig und verantwortungsvoll umsetzen, zum Schutz der Mitarbeiter, der Kinder und Jugendlichen sowie den Familien zu Hause“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt hinzu: „Gesundheitsschutz ist wichtig, deshalb werden wir gemeinsam mit den Trägern für einen sicheren Unterricht sorgen. Doch genauso wichtig ist, es den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Kontinuität bei ihrer musikalischen und künstlerischen Bildung zu ermöglichen.“

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