Chinarestaurant „King’s Palace“: AOK stellt Insolvenzantrag

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Das Rottweiler Chinarestaurant „King’s Palace“ steckt in Schwierigkeiten. Laut dem Amtsgericht Rottweil ist Insolvenzantrag über das Vermögen der Gaststätte und seines Betreibers gestellt worden. Der Beschluss über den Antrag steht noch aus, das Gericht aber sicherte mögliche Vermögenswerte.

Das Insolvenzgericht will zunächst das vorhandene Vermögen für ein mögliches geordnetes Insolvenzverfahren sichern. „Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin“ ist laut einer öffentlichen Mitteilung des Rottweiler Amtsgerichts am Montag angeordnet worden, dass „Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin … untersagt (seien), soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.“ Zudem müssen „bereits begonnene Maßnahmen … einstweilen eingestellt (werden)“.

„Den Antrag gegen die King’s Palace Rottweil GmbH stellte die AOK Baden-Württemberg wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge.“ Das teilte die Kanzlei Hirt und Teufel am Nachmittag mit, zu der der bestellte Insolvenzverwalter gehört. „Die Insolvenzsituation resultiert nach den derzeitigen Erkenntnissen aus den erheblichen Umsatzeinbrüchen als Auswirkung der Corona-Pandemie. Die derzeitige Beschlusslage konserviert dabei den aktuellen Status und verhindert, dass sich möglich Gläubiger eigenmächtig bedienen“, heißt es in der Mitteilung der Kanzlei weiter.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Rottweiler Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler bestimmt worden. Laut Gerichtsbeschluss hat der Anwalt nun die Aufgabe, „durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. Andernfalls droht eine sogenannte Abweisung mangels Masse mit anschließender Liquidation der Firma.

„Aktuell verschaffe ich mir einen ersten Überblick und spreche mit den Beteiligten“, so Rechtsanwalt Dr. Hattler. Der Geschäftsbetrieb werde im Rahmen der durch die Corona-Verordnungen eröffneten Möglichkeiten fortgeführt, das heißt, mittags und abends können Gerichte bestellt und vor Ort abgeholt werden. „Sobald rechtlich zulässig, soll auch das Restaurant wieder geöffnet werden und die derzeit nicht aktiv tätigen Mitarbeiter werden wieder zur Arbeit kommen“, so Hattler weiter. Bislang sei ein Großteil der Mitarbeiter im Kurzarbeitergeldbezug.

„Die größtmögliche Unterstützung können die Gäste dadurch erbringen, dass die Leistungen des King’s Palace auch weiterhin in Anspruch genommen werden. Denn gerade für China-Restaurants ist die derzeitige Corona-Situation besonders schwierig. Wir können nur dann erfolgreich fortführen und sanieren, wenn die Gäste uns ebenfalls unterstützen“, so Hattler.  

Die Gründe für die offenkundigen finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich das Restaurant mit Sitz in der Königstraße befindet, waren zunächst noch unklar. Wie jede andere Gaststätte war es von den coronabedingten Schließungen betroffen. Restaurantgäste haben Service und Essensangebot dagegen durchweg mit gut bis sehr gut bewertet. Das Chinarestaurant gehört zu den beliebtesten in Rottweil.

Nach Presseveröffentlichungen über einen Ekelfund eines Kontrolleurs in einem der chinesischen Restaurants in Rottweil hatte sich die Geschäftsführung des „King’s Palace“ im Sommer vergangenen Jahres genötigt gesehen, sich öffentlich gegen Gerüchte zur Wehr zu setzen. Es handelte sich bei dem beanstandeten Betrieb nämlich um einen anderen.

Das interessiert diese Woche



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Das Rottweiler Chinarestaurant „King’s Palace“ steckt in Schwierigkeiten. Laut dem Amtsgericht Rottweil ist Insolvenzantrag über das Vermögen der Gaststätte und seines Betreibers gestellt worden. Der Beschluss über den Antrag steht noch aus, das Gericht aber sicherte mögliche Vermögenswerte.

Das Insolvenzgericht will zunächst das vorhandene Vermögen für ein mögliches geordnetes Insolvenzverfahren sichern. „Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin“ ist laut einer öffentlichen Mitteilung des Rottweiler Amtsgerichts am Montag angeordnet worden, dass „Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin … untersagt (seien), soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.“ Zudem müssen „bereits begonnene Maßnahmen … einstweilen eingestellt (werden)“.

„Den Antrag gegen die King’s Palace Rottweil GmbH stellte die AOK Baden-Württemberg wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge.“ Das teilte die Kanzlei Hirt und Teufel am Nachmittag mit, zu der der bestellte Insolvenzverwalter gehört. „Die Insolvenzsituation resultiert nach den derzeitigen Erkenntnissen aus den erheblichen Umsatzeinbrüchen als Auswirkung der Corona-Pandemie. Die derzeitige Beschlusslage konserviert dabei den aktuellen Status und verhindert, dass sich möglich Gläubiger eigenmächtig bedienen“, heißt es in der Mitteilung der Kanzlei weiter.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Rottweiler Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler bestimmt worden. Laut Gerichtsbeschluss hat der Anwalt nun die Aufgabe, „durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. Andernfalls droht eine sogenannte Abweisung mangels Masse mit anschließender Liquidation der Firma.

„Aktuell verschaffe ich mir einen ersten Überblick und spreche mit den Beteiligten“, so Rechtsanwalt Dr. Hattler. Der Geschäftsbetrieb werde im Rahmen der durch die Corona-Verordnungen eröffneten Möglichkeiten fortgeführt, das heißt, mittags und abends können Gerichte bestellt und vor Ort abgeholt werden. „Sobald rechtlich zulässig, soll auch das Restaurant wieder geöffnet werden und die derzeit nicht aktiv tätigen Mitarbeiter werden wieder zur Arbeit kommen“, so Hattler weiter. Bislang sei ein Großteil der Mitarbeiter im Kurzarbeitergeldbezug.

„Die größtmögliche Unterstützung können die Gäste dadurch erbringen, dass die Leistungen des King’s Palace auch weiterhin in Anspruch genommen werden. Denn gerade für China-Restaurants ist die derzeitige Corona-Situation besonders schwierig. Wir können nur dann erfolgreich fortführen und sanieren, wenn die Gäste uns ebenfalls unterstützen“, so Hattler.  

Die Gründe für die offenkundigen finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich das Restaurant mit Sitz in der Königstraße befindet, waren zunächst noch unklar. Wie jede andere Gaststätte war es von den coronabedingten Schließungen betroffen. Restaurantgäste haben Service und Essensangebot dagegen durchweg mit gut bis sehr gut bewertet. Das Chinarestaurant gehört zu den beliebtesten in Rottweil.

Nach Presseveröffentlichungen über einen Ekelfund eines Kontrolleurs in einem der chinesischen Restaurants in Rottweil hatte sich die Geschäftsführung des „King’s Palace“ im Sommer vergangenen Jahres genötigt gesehen, sich öffentlich gegen Gerüchte zur Wehr zu setzen. Es handelte sich bei dem beanstandeten Betrieb nämlich um einen anderen.

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