Von der Inzidenz hängt’s ab

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Die Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers in Schramberg und der Region hoffen auf baldige Öffnungsschritte. Doch bei alle den neuen Vorschriften, Bundesnotbremsen und Landesregelungen blickt kaum noch jemand durch. Die Stadtverwaltung Schramberg hat einen Überblick erstellt, welche Regeln ab welcher Inzidenz-Schwelle gelten:

Liegt die Inzidenz seit fünf Tagen unter 150, dann dürfen Einzelhändler das Modell Click & Meet anbieten. Die dafür geltenden Regeln sind:

–        Die Kunden müssen vorab einen Termin im jeweiligen Geschäft vereinbaren. Viele Läden bieten aber auch eine spontane Terminvereinbarung vor Ort an, wenn die Kunden mögliche Wartezeiten in Kauf nehmen.

–        Nötig ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, ein anerkannter Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Selbsttest, den die Kunden unter Aufsicht gemacht haben. Keinen Test brauchen Menschen, die seit mindestens 14 Tagen den vollen Impfschutz haben oder die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate von Corona genesen sind.

Im Kreis Rottweil pendelt die Inzidenz in den letzten Tagen immer so um 150, am Pfingstsonntag lag sie bei 152 – wir müssen also neu zu zählen beginnen, leider.

Mehrmals pro Woche und in allen Stadtteilen unterwegs: das Schramberger Testmobil. Foto: him

Unter 100 wird vieles möglich

Befindet sich die Tagesinzidenz seit fünf Tagen unter 100, ist das Einkaufen ohne Termin möglich. Hierfür gilt:

–        Wer einen negativen Test vorlegen kann, geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen ist, kann ohne Termin einkaufen.

–        Wer nicht geimpft oder genesen ist, aber keinen Test machen möchte, muss einen Einkaufstermin vorab vereinbaren.

Außerdem darf die Gastronomie bei einer Inzidenz unter 100 im Innen- und Außenbereich öffnen. Gäste müssen entweder seit 14 Tagen den vollen Impfschutz oder eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweisen oder einen aktuellen Negativtest vorweisen können. Die Kontaktdaten werden schriftlich oder per Luca-App aufgenommen.

Selbsttests können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitgebern, Dienstleistern, Beherbergungsbetrieben und Schulen sowie Kindergärten bestätigt werden. Ob die Betriebe ein solches Angebot tatsächlich vorhalten, müssen die Kunden individuell abfragen. „Einfacher ist es daher, wenn der Test in einer Apotheke, beim Testmobil oder in den Testzentren Berneckstraße oder Tennenbronn gemacht wird“, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Eine Liste über deren Öffnungszeiten befinde sich auf der Stadthomepage, www.schramberg.de, unter dem Punkt Coronavirus-Info.

Das interessiert diese Woche



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Die Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers in Schramberg und der Region hoffen auf baldige Öffnungsschritte. Doch bei alle den neuen Vorschriften, Bundesnotbremsen und Landesregelungen blickt kaum noch jemand durch. Die Stadtverwaltung Schramberg hat einen Überblick erstellt, welche Regeln ab welcher Inzidenz-Schwelle gelten:

Liegt die Inzidenz seit fünf Tagen unter 150, dann dürfen Einzelhändler das Modell Click & Meet anbieten. Die dafür geltenden Regeln sind:

–        Die Kunden müssen vorab einen Termin im jeweiligen Geschäft vereinbaren. Viele Läden bieten aber auch eine spontane Terminvereinbarung vor Ort an, wenn die Kunden mögliche Wartezeiten in Kauf nehmen.

–        Nötig ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, ein anerkannter Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein Selbsttest, den die Kunden unter Aufsicht gemacht haben. Keinen Test brauchen Menschen, die seit mindestens 14 Tagen den vollen Impfschutz haben oder die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate von Corona genesen sind.

Im Kreis Rottweil pendelt die Inzidenz in den letzten Tagen immer so um 150, am Pfingstsonntag lag sie bei 152 – wir müssen also neu zu zählen beginnen, leider.

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Unter 100 wird vieles möglich

Befindet sich die Tagesinzidenz seit fünf Tagen unter 100, ist das Einkaufen ohne Termin möglich. Hierfür gilt:

–        Wer einen negativen Test vorlegen kann, geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen ist, kann ohne Termin einkaufen.

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Außerdem darf die Gastronomie bei einer Inzidenz unter 100 im Innen- und Außenbereich öffnen. Gäste müssen entweder seit 14 Tagen den vollen Impfschutz oder eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweisen oder einen aktuellen Negativtest vorweisen können. Die Kontaktdaten werden schriftlich oder per Luca-App aufgenommen.

Selbsttests können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitgebern, Dienstleistern, Beherbergungsbetrieben und Schulen sowie Kindergärten bestätigt werden. Ob die Betriebe ein solches Angebot tatsächlich vorhalten, müssen die Kunden individuell abfragen. „Einfacher ist es daher, wenn der Test in einer Apotheke, beim Testmobil oder in den Testzentren Berneckstraße oder Tennenbronn gemacht wird“, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Eine Liste über deren Öffnungszeiten befinde sich auf der Stadthomepage, www.schramberg.de, unter dem Punkt Coronavirus-Info.

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NRWZ-Redaktion Schramberg
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de