„Indirekte Pflicht“: Das ist die Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege

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Nach den Osterferien, also ab der kommenden Woche, soll die Teststrategie des Landes für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege deutlich erweitert werden. Das gab das Kultusministerium am Mittwoch bekannt. Zusätzlich zu den bislang etablierten Strukturen stehen demnach ab dem 12. April anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Eigenanwendung für Beschäftigte an den genannten Einrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ab dem 19. April gilt eine indirekte Testpflicht.

Bei der Teststrategie der Landesregierung soll es ab dem 12. April zunächst eine einwöchige Startphase geben. Das verkündete das Ministerium auf seiner Wesbsite. Alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen können das Testangebot in Anspruch nehmen – zunächst auf freiwilliger Basis, darauf legt die Behörde Wert.

In Präsenz beziehungsweise in der Notbetreuung befinden sich in der Woche ab dem 12. April die Schülerinnen und Schüler und die entsprechenden Lehrkräfte der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind. Außerdem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die weiterhin im Wechselbetrieb mit einer Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet werden sollen. Die Schulen entscheiden dabei über den Anteil des Präsenzunterrichts. Wegen ihrer besonderen Situation können die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen fortsetzen, so das Kultusministerium.

Indirekte Testpflicht

Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht gelten. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist, ist dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.

„Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück“, teilt das Kultusministerium mit. Diese Eckpunkte seien in zwei großen Gesprächsrunden unter der Federführung des Staatsministeriums mit zahlreichen am Bildungsleben in Baden-Württemberg Beteiligten ausgiebig erörtert worden.

„Mehr Tests = mehr Sicherheit“

„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, um Schulen offenzuhalten und auch wieder mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurückholen zu können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Klassen können nun gemeinsam unter Anleitung der Lehrkräfte Selbsttests durchführen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Vorgehensweisen und Strukturen, die bereits in den Schulen etabliert sind, sollen diese dabei ausdrücklich in die fortentwickelte Teststrategie einbeziehen.“

Testkapazitäten und Wechselunterricht

Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt laut Ministerium nach den bereits bekannten Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung. Das schulische Präsenzangebot muss dabei allerdings den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen.

Ein täglicher Wechsel der Gruppen sei vor diesem Hintergrund nicht möglich. Beim Wochenmodell, bei dem auch eine Durchmischung der Kohorten noch besser ausgeschlossen werden kann, wäre beispielsweise eine zweimal wöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerinnen und Schüler angezeigt.

Ausnahmen und Folgen der Testpflicht

Die indirekte Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist: Voraussetzung ist also, dass das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von 100 oder mehr je 100 000 Einwohner feststellt. Wenn die örtlichen Behörden dies bekanntgeben, soll ab dem zweiten folgenden Werktag das Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen greifen, die keinen negativen Testnachweis erbringen. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für die Teilnahme an Prüfungen. Weitere Ausnahmen gelten für schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – mit Ausnahme des Faches Sport – und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.

Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten – und es können dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte folgen.

Finanzielle Förderung durch das Land

„Um die Schulträger bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets“, heißt es in einer am Donnerstag versandten Pressemitteilung des Ministeriums. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher sei eine Antragsstellung nicht notwendig. Alle Schulen bekommen dabei laut der Behörde einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 550 Euro. Damit fördert das Land beispielsweise notwendige Beratungsleistungen und Schutzausrüstungen sowie Schulungen von Lehrkräften.

Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren trotz Anleitung die Tests selbstständig durchführen können, stellt das Land weitere Mittel für Personal zur Verfügung, das bei der Durchführung der Tests unterstützt. Diese richten sich nach der Schülerzahl und betragen je Schülerin und Schüler etwa acht Euro für elf Testungen. Die Details zur genauen Förderhöhe und zur Abwicklung wird das Kultusministerium zeitnah mit einer Förderrichtlinie festlegen.

Bereitstellung der Testkits

Das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Sozialministerium wird etwa drei Millionen weitere Testkits beschaffen. In Summe werden sich die Kosten für die genannten Maßnahmen (Personal, Schulungen, Testkits, etc.) im Förderzeitraum bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro belaufen. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das Sozialministerium vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich.

„Es ist gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung zügig gelingen wird“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Es muss aber klar sein: Bei allem Engagement, dass die Schulen in der Pandemie an den Tag legen, so wird es dennoch eine Weile dauern, bis die Selbsttestungen reibungslos verlaufen. Hier bitte ich auch um Verständnis von Eltern und Schülerinnen sowie Schülern.“

So funktioniert ein Antigen-Selbstest

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Nach den Osterferien, also ab der kommenden Woche, soll die Teststrategie des Landes für Schulen, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege deutlich erweitert werden. Das gab das Kultusministerium am Mittwoch bekannt. Zusätzlich zu den bislang etablierten Strukturen stehen demnach ab dem 12. April anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Eigenanwendung für Beschäftigte an den genannten Einrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ab dem 19. April gilt eine indirekte Testpflicht.

Bei der Teststrategie der Landesregierung soll es ab dem 12. April zunächst eine einwöchige Startphase geben. Das verkündete das Ministerium auf seiner Wesbsite. Alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen können das Testangebot in Anspruch nehmen – zunächst auf freiwilliger Basis, darauf legt die Behörde Wert.

In Präsenz beziehungsweise in der Notbetreuung befinden sich in der Woche ab dem 12. April die Schülerinnen und Schüler und die entsprechenden Lehrkräfte der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind. Außerdem die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die weiterhin im Wechselbetrieb mit einer Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet werden sollen. Die Schulen entscheiden dabei über den Anteil des Präsenzunterrichts. Wegen ihrer besonderen Situation können die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen fortsetzen, so das Kultusministerium.

Indirekte Testpflicht

Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht gelten. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist, ist dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.

„Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück“, teilt das Kultusministerium mit. Diese Eckpunkte seien in zwei großen Gesprächsrunden unter der Federführung des Staatsministeriums mit zahlreichen am Bildungsleben in Baden-Württemberg Beteiligten ausgiebig erörtert worden.

„Mehr Tests = mehr Sicherheit“

„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, um Schulen offenzuhalten und auch wieder mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurückholen zu können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Klassen können nun gemeinsam unter Anleitung der Lehrkräfte Selbsttests durchführen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Vorgehensweisen und Strukturen, die bereits in den Schulen etabliert sind, sollen diese dabei ausdrücklich in die fortentwickelte Teststrategie einbeziehen.“

Testkapazitäten und Wechselunterricht

Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt laut Ministerium nach den bereits bekannten Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung. Das schulische Präsenzangebot muss dabei allerdings den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen.

Ein täglicher Wechsel der Gruppen sei vor diesem Hintergrund nicht möglich. Beim Wochenmodell, bei dem auch eine Durchmischung der Kohorten noch besser ausgeschlossen werden kann, wäre beispielsweise eine zweimal wöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerinnen und Schüler angezeigt.

Ausnahmen und Folgen der Testpflicht

Die indirekte Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist: Voraussetzung ist also, dass das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von 100 oder mehr je 100 000 Einwohner feststellt. Wenn die örtlichen Behörden dies bekanntgeben, soll ab dem zweiten folgenden Werktag das Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen greifen, die keinen negativen Testnachweis erbringen. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für die Teilnahme an Prüfungen. Weitere Ausnahmen gelten für schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – mit Ausnahme des Faches Sport – und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot.

Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten – und es können dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte folgen.

Finanzielle Förderung durch das Land

„Um die Schulträger bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets“, heißt es in einer am Donnerstag versandten Pressemitteilung des Ministeriums. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher sei eine Antragsstellung nicht notwendig. Alle Schulen bekommen dabei laut der Behörde einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 550 Euro. Damit fördert das Land beispielsweise notwendige Beratungsleistungen und Schutzausrüstungen sowie Schulungen von Lehrkräften.

Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren trotz Anleitung die Tests selbstständig durchführen können, stellt das Land weitere Mittel für Personal zur Verfügung, das bei der Durchführung der Tests unterstützt. Diese richten sich nach der Schülerzahl und betragen je Schülerin und Schüler etwa acht Euro für elf Testungen. Die Details zur genauen Förderhöhe und zur Abwicklung wird das Kultusministerium zeitnah mit einer Förderrichtlinie festlegen.

Bereitstellung der Testkits

Das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Sozialministerium wird etwa drei Millionen weitere Testkits beschaffen. In Summe werden sich die Kosten für die genannten Maßnahmen (Personal, Schulungen, Testkits, etc.) im Förderzeitraum bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro belaufen. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das Sozialministerium vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich.

„Es ist gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung zügig gelingen wird“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Es muss aber klar sein: Bei allem Engagement, dass die Schulen in der Pandemie an den Tag legen, so wird es dennoch eine Weile dauern, bis die Selbsttestungen reibungslos verlaufen. Hier bitte ich auch um Verständnis von Eltern und Schülerinnen sowie Schülern.“

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