Unglaublich: Betrüger wollen Corona-Krise nutzen, um Leute auszunehmen

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Tuttlingen – Am Freitagabend meldete sich ein Tuttlinger bei der Polizei und berichtete, gegen 19 Uhr habe ihn ein unbekannter Mann angerufen und behauptet, er sei Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Der Unbekannte habe ihn nach seinem Gesundheitszustand gefragt.

Der Unbekannte kündigte laut Polizeibericht an, das Gesundheitsamt werde vorbei kommen und einen Corona-Test durchführen. Die Kosten für einen Test würden sich auf etwa 5000 bis 7000 Euro belaufen.

Der Tuttlinger ließ sich von dem Anrufer nicht täuschen und verständigte das Polizeirevier Tuttlingen telefonisch über die Kontaktaufnahmen des falschen Gesundheitsamts-Mitarbeiters. Es sei davon auszugehen, dass dieser in betrügerischer Absicht handelte, so die Polizei.

Dem Angerufenen ist kein Schaden entstanden. Das Polizeirevier Tuttlingen hat eine Strafanzeige wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs aufgenommen.

Polizei: Keine Auskunft zu Vermögensdingen geben

Polizeisprecher Dieter Popp weist darauf hin, dass in unserem Gesundheitssystem die Kosten für Coronatests  durch die Krankenkassen abgedeckt sind. Man sollte bei solchen Anrufen am besten nicht reagieren und keinesfalls Informationen zu Vermögensdingen preisgeben.

Wer sollte getestet werden? Und wer entscheidet?

Frank Wehinger von der AOK Schwarzwald-Baar-Heuberg bestätigt auf Nachfrage der NRWZ: „Immer wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Test angeordnet hat, dann bezahlen die Krankenkassen das selbstverständlich.“ Wichtig sei, dass sich die Menschen in Verdachtsfälle telefonisch beim Arzt melden statt in der Praxis aufzutauchen.

Verdachtsfälle sind: Man hat grippeähnliche Symptome und hat sich in den letzten 14 Tagen in einer Region mit Coronavirus-Fällen aufgehalten oder hatte in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall. „Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, einen Test durchzuführen, obliegt Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt“, so Wehinger.

Regeln für Tests

Auch das Robert Koch-Institut hat Regeln aufgestellt, wer getestet werden soll. Dort heißt es unter anderem:“ Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. Zudem würden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet.“

Polizeisprecher Popp rät, sich im Telefonbuch oder im Internet die Telefonnummer des angeblichen Gesundheitsamtes herauszusuchen und dort nachzufragen, ob man tatsächlich von dort angerufen worden ist. „Die Nummer im Display nicht einfach wählen, sonst landet man ja wieder beim mutmaßlichen Betrüger.“

Das interessiert diese Woche



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Tuttlingen – Am Freitagabend meldete sich ein Tuttlinger bei der Polizei und berichtete, gegen 19 Uhr habe ihn ein unbekannter Mann angerufen und behauptet, er sei Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Der Unbekannte habe ihn nach seinem Gesundheitszustand gefragt.

Der Unbekannte kündigte laut Polizeibericht an, das Gesundheitsamt werde vorbei kommen und einen Corona-Test durchführen. Die Kosten für einen Test würden sich auf etwa 5000 bis 7000 Euro belaufen.

Der Tuttlinger ließ sich von dem Anrufer nicht täuschen und verständigte das Polizeirevier Tuttlingen telefonisch über die Kontaktaufnahmen des falschen Gesundheitsamts-Mitarbeiters. Es sei davon auszugehen, dass dieser in betrügerischer Absicht handelte, so die Polizei.

Dem Angerufenen ist kein Schaden entstanden. Das Polizeirevier Tuttlingen hat eine Strafanzeige wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs aufgenommen.

Polizei: Keine Auskunft zu Vermögensdingen geben

Polizeisprecher Dieter Popp weist darauf hin, dass in unserem Gesundheitssystem die Kosten für Coronatests  durch die Krankenkassen abgedeckt sind. Man sollte bei solchen Anrufen am besten nicht reagieren und keinesfalls Informationen zu Vermögensdingen preisgeben.

Wer sollte getestet werden? Und wer entscheidet?

Frank Wehinger von der AOK Schwarzwald-Baar-Heuberg bestätigt auf Nachfrage der NRWZ: „Immer wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Test angeordnet hat, dann bezahlen die Krankenkassen das selbstverständlich.“ Wichtig sei, dass sich die Menschen in Verdachtsfälle telefonisch beim Arzt melden statt in der Praxis aufzutauchen.

Verdachtsfälle sind: Man hat grippeähnliche Symptome und hat sich in den letzten 14 Tagen in einer Region mit Coronavirus-Fällen aufgehalten oder hatte in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall. „Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, einen Test durchzuführen, obliegt Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt“, so Wehinger.

Regeln für Tests

Auch das Robert Koch-Institut hat Regeln aufgestellt, wer getestet werden soll. Dort heißt es unter anderem:“ Eine Labordiagnose sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden zur Klärung der Ursache. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man nicht doch noch krank werden kann. Zudem würden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet.“

Polizeisprecher Popp rät, sich im Telefonbuch oder im Internet die Telefonnummer des angeblichen Gesundheitsamtes herauszusuchen und dort nachzufragen, ob man tatsächlich von dort angerufen worden ist. „Die Nummer im Display nicht einfach wählen, sonst landet man ja wieder beim mutmaßlichen Betrüger.“

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.