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Bandendiebstahl: Bewährungsstrafe für Rumänen

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Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft hat das Landgericht Rottweil einen heute 45 jährigen Mann wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Der Prozess hatte am 11. August vor dem Landgericht Rottweil mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen. Am 1. September war dann eigentlich die Beweisaufnahme geplant, am 8. September sollte ein Urteil fallen. Nun ging es viel schneller.

Der Pressesprecher des Landgerichts meldet, es habe vor der Hauptverhandlung der 1. Großen Strafkammer gegen den rumänischen Angeklagten eine Verständigung gegeben. Von den neun Fällen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und einem Fall wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung seien nach der Beweisaufnahme vier Fälle übrig geblieben.

Diese hatten sich in Nussloch und Willstätt-Sand in den Nächten vom 22. auf 23. Oktober 2013 und vom 1. auf 2. November 2013 ereignet.

Geständnis und Hausarrest in Großbritannien wirkten strafmildernd

Die recht milde Strafe von zwei Jahren mit Bewährung begründet das Gericht damit, dass der Angeklagte geständig war, die Taten neun Jahre zurückliegen, der Angeklagte nur über einen kurzen Zeitraum Mitglied einer bestehenden Bande war und nur wenig erlangt hat.

„Zudem stand der nicht vorbestrafte Angeklagte über einen Zeitraum von nahezu anderthalb Jahren im Ausland im Auslieferungsverfahren unter ‚Hausarrest‘ mit elektronischer Fußfessel“, so der Gerichtssprecher. Er habe sich seit 2014 eine neue Existenz in Großbritannien aufgebaut und sei dort nicht mehr straffällig geworden.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

1 Kommentar

  1. Mehrfacher schwerer Bandendiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung und dann Bewährungsstrafe ?
    Ich bin begeistert über dieses Strafmaß und bin mir sicher, dass sich in den entsprechenden Banden herumspricht, dass hier mit der ganzen Härte des Strafrechts zu rechnen ist. Sicherlich sorgt dieses Urteil für Abschreckung.

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