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Berufungsprozess nach tödlichem Flugunglück am Klippeneck beginnt – zwei Menschen starben bei Kollision in der Luft

Fast vier Jahre nach dem tödlichen Flugunglück am Klippeneck startet in Rottweil der Berufungsprozess gegen den überlebenden Piloten.

Symbol-Bild von Hans-Martin Tange
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Lesezeit 3 Min.

Fast vier Jahre nach dem tödlichen Flugunglück am Klippeneck beschäftigt der Fall erneut die Justiz: Vor dem Landgericht Rottweil beginnt am Dienstag der Berufungsprozess gegen den Piloten jenes Motorflugzeugs, das im August 2022 mit einem Segelflugzeug kollidierte. Zwei Menschen kamen ums Leben.

Der tödliche Zusammenstoß zweier Flugzeuge über dem Segelfluggelände Klippeneck bei Denkingen gehört zu den schwersten Flugunglücken der Region in den vergangenen Jahren. Nun wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Rottweil mitteilt, handelt es sich um das Berufungsverfahren gegen den überlebenden Piloten des damals beteiligten Motorflugzeugs. Das Amtsgericht Spaichingen hatte den Angeklagten im August 2024 wegen des Unglücks zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein.

Die Berufungsverhandlung beginnt am Dienstagmorgen vor der 11. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil; mehrere Fortsetzungstermine sind bereits angesetzt.

Der Unfall am 12. August 2022

Das Unglück ereignete sich am Nachmittag des 12. August 2022 gegen 14 Uhr im Bereich des Flugplatzes Klippeneck im Landkreis Tuttlingen. Nach den damaligen Erkenntnissen kollidierten ein motorisiertes Schlepp- beziehungsweise Ultraleichtflugzeug und ein doppelsitziger Segelflieger in der Luft.

Der Pilot des Motorflugzeugs konnte sich mit dem Rettungsfallschirm seines Fluggeräts retten und wurde nur leicht verletzt. Für die beiden Insassen des Segelflugzeugs kam hingegen jede Hilfe zu spät.

Bei den Todesopfern handelte es sich um einen 56-jährigen Fluglehrer, ein erfahrenes Mitglied des Aero-Clubs Klippeneck, sowie einen 14-jährigen Flugschüler aus der Region Villingen-Schwenningen. Der Jugendliche gehörte der Schwenninger Segelflug-Gruppe an. Der Ausbildungsflug fand nach Angaben des Vereins im Rahmen einer Schulgemeinschaft der am Klippeneck ansässigen Fliegervereine statt.

Ermittler sahen Sorgfaltspflicht verletzt

Nach dem erstinstanzlichen Urteil soll der Pilot des Motorflugzeugs beim Landeanflug beziehungsweise im Flugplatzbereich seine Sorgfaltspflichten verletzt haben. Das Amtsgericht Spaichingen wertete dies als fahrlässige Tötung in zwei Fällen. Über die Berufung wird nun das Landgericht Rottweil entscheiden.

Flugplatz mit besonderem Betrieb

Das Klippeneck gilt als eines der bekanntesten Segelflugzentren Süddeutschlands. Anders als an kontrollierten Verkehrsflughäfen koordinieren dort keine Lotsen den Flugverkehr; die Piloten stimmen sich über Funk und nach Sichtflugregeln selbst ab. Gerade an stark frequentierten Tagen kann das die Abläufe komplex machen.

Die genaue juristische Bewertung der Verantwortlichkeiten wird nun erneut das Gericht beschäftigen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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