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Landgerichts-Präsident registriert eine „unglaubliche Häufung von Haftsachen“

Jahresgespräch: „Der Rechtsstaat funktioniert, auch in unsicheren Zeiten"

Beim Pressegespräch im Sitzungssaal des Landgerichts: Rechtspflegerin Tanja Hermann, LG-Präsident Florian Diekmann und Richterin Corinne Schweizer (von links). Foto: wede
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Das Geschäftsjahr 2025 hat das Landgericht Rottweil besonders gefordert. Vor allem war es eine „unglaubliche Häufung von Haftsachen“, die dem Gericht zu schaffen machten. Dies berichteten Landgerichtspräsident Florian Diekmann und seine Kollegin Corinne Schweizer beim Jahres-Pressegespräch.

Rottweil – Es waren vor allem die großen Strafkammern, die unter starker Belastung zu leiden hatten. Um zehn Prozent, von 41 auf 45 Verfahren, steigerten sich die Fall-Eingänge dort. Das sind jetzt über 50 Prozent mehr als 2023. Zehn Fälle davon waren Tötungsdelikte, versuchte und vollendete (Vorjahr: fünf). Und die Verfahren dort sind ganz überwiegend umfangreich.

Richterin Corinne Schweizer, die Pressesprecherin des Gerichts, berichtete von dem Anruf eines Rechtsanwalts, der das Geständnis eines Mandanten ankündigte. Auf die Frage, welche der am Gericht anhängigen Tötungsdelikte er meine, sei zur Antwort gekommen: „Von dem wissen Sie noch gar nichts.“

„Im Jahr 2025 waren in kurzer Zeit besonders viele Haftsachen zu bewältigen, die und bis an die Belastungsgrenze gebracht haben“, berichtete Diekmann. Aber alle hätten mi angepackt, Urlaube verschoben, die Kolleginnen und Kollegen aus den Zivilkammern hätten ausgeholfen. Doch trotz der großen Belastung vor allem der Strafkammern sei es gelungen, so berichtete Diekmann, dass die Verfahren „verlässlich geführt, Haftfristen eingehalten und die gerichtlichen Abläufe stabil gehalten wurden“. Eine positive Folge: Kein Verdächtiger musste wegen zu langer Haftdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. „Das erfüllt mich mit Stolz und Dankbarkeit.“

Die Berufungskammer in Strafsachen hatte 40 Prozent mehr Eingänge als im Vorjahr (86 nach 62). Dennoch erledigte sie 102 Verfahren und konnte so den Bestand abbauen.

Strafrechtliche Fälle

Diekmann informierte auch über Fälle, die im besonderen öffentlichen Interesse standen. Das war neben dem Schuss auf einen Zwölfjährigen in Irslingen und dem Totschlag eines Mannes an seiner Mutter in Schramberg (wir berichteten) auch der Angriff auf die Mutter und die Brandlegung in Sulz und die Tötung eines Bauarbeiters in Aldingen (wir berichteten hier.) Rechtskräftig ist auch das Urteil des LG, das einen 38-Jährigen aus Oberndorf wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu acht Jahren und drei Monaten Knast verurteilt hatte (wir berichteten). Das Gericht behielt sich auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung vor. Das Urteil ist rechtskräftig, weil die Revision des Angeklagten vom Bundesgerichtshof verworfen wurde.

Zivilkammern

Die Zivilkammern hatten ebenfalls mehr Neueingänge als im Vorjahr, konnten aber fast so viele auch erledigen. Hier erwartet Diekmann eine Entlastung: Anfang des Jahres hat der Gesetzgeber die Streitwertgrenze verdoppelt. Waren bisher die Landgerichte für Zivilverfahren zuständig, bei denen es um mehr als 5000 Euro ging (Streitwert), so kommen nun Zivilverfahren mit Streitwert bis 10.000 Euro nicht mehr ans Land-, sondern ans Amtsgericht.

Auch hier gab es, fernab vom Fokus der Öffentlichkeit, Prozesse mit erheblicher Bedeutung. „Die zunehmende Regelungsdichte, der steigende Umfang und die wachsende Komplexität der Rechtsstreitigkeit führt zu einer spürbaren Verdichtung der richterlichen Arbeit“. Als Beispiel nannte er den Rechtsstreit um ein Solarthermie-Projekt in Horb, wo es um eineinhalb Millionen Euro ging.

Diekmann erwähnte auch eine Entscheidung der zivilrechtlichen Berufungskammer, die erst vor einer Woche im „Anwaltsblatt“ veröffentlicht wurde. Unter Vorsitz des Präsidenten hat die Kammer beschlossen, dass in Masseverfahren (hier ein „Diesel“-Prozess“) die Rechtanwälte eine umfassende Aufklärungspflicht darüber haben, ob und in welcher Höhe die Kosten des Verfahrens von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Das Gericht hat laut Diekmann die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. „Dem Verfahren kommt damit auch bundesweite Bedeutung zu“, ließ der Präsident wissen.

Ausbildung

Beim Landgericht werden seit vielen Jahren Juristen im Referendariat ausgebildet. Im Berichtsjahr waren 24 Referendare und –innen im Bezirk. Ein Rottweiler Referendar belegte im zweiten Juristischen Staatsexamen den dritten Platz landesweit. „Wir konnten zuletzt aus jedem Referendarsjahrgang Nachwuchsjuristen für einen Einstieg in die Justiz gewinnen“. Am „Girls’ and Boys’ Day“ gab es Einblicke in den Gerichtsalltag. 2025 waren noch fünf Jugendliche interessiert, in diesem Jahr bereits 39. Und auch am BOGY-Praktikum besteht Interesse. Hier werde die Justiz für junge Menschen „unmittelbar erfahrbar“.

Über ihren Beruf informierte Rechtspflegerin Hermann vom Amtsgericht Freudenstadt. Verantwortungsvoll und abwechslungsreich, auch bei der Vielfalt der möglichen Stellen. Teilzeitbeschäftigung und Heimarbeit seien möglich – da sind wir flexibel“.

Insgesamt kam der Präsident zu dem Schluss: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf uns verlassen, der Rechtsstaat funktioniert, auch in unsicheren Zeiten.“

Autor / Quelle:Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.
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