Schramberg. Der Unfall in der Fußgängerzone, bei dem eine 83-jährige Frau leicht verletzt wurde, wird Konsequenzen haben. Das hat Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats angekündigt. Wie berichtet, war ein 15-Jähriger mit seinem Kinderfahrrad durch die Fußgängerzone gerast und hatte die alte Dame von hinten angefahren.
„Die Sicherheit von Fußgängern in der Fußgängerzone beschäftigt mich schon länger“, erklärte Eisenlohr unter Bekanntgaben. In die Bürgersprechstunde kämen immer wieder Bürgerinnen und Bürger und berichteten von Beinah-Unfällen, bei denen zum Beispiel Kleinkinder fast von Fahrradfahrern gerammt worden seien.
„Wir haben bisher keine Maßnahmen ergriffen, weil noch nie etwas Gravierenderes vorgefallen war“, erläuterte sie. Das sei aber Voraussetzung, um einschreiten zu können. Der Gemeinderat habe 2012 das Radfahren in der Fußgängerzone per Ratsbeschluss erlaubt, allerdings mit der Einschränkung Schrittgeschwindigkeit.
Neuer Ratsbeschluss?
„Den gestrigen Unfall möchte ich nun zum Anlass nehmen, um dem Gemeinderat die Frage einer Sperrung der Fußgängerzone fürs Fahrradfahren erneut zur Beschlussfassung vorzulegen“, kündigte sie an. Im Vergleich zu früher seien heute auch mehr E-Bikes und Pedelecs in der Stadt, die wesentlich schneller unterwegs seien.
Als Sofortmaßnahme habe die Stadt mit Unterstützung des ehrenamtlichen Radbeauftragten Gunnar Link, der ja auch Grafikdesigner sei, ein Schild entwickelt, das ab Freitag in der Fußgängerzone aufgehängt werde.

In der Fragerunde wollte Hilmar Bühler („Aktive Bürger“) wissen, ob denn der Gemeindevollzugsdienst (GVD) das Einhalten der Geschwindigkeit in der Fußgängerzone kontrolliere. „Die Fahrradfahrer machen, was sie wollen“, beklagte Bühler. Immer wieder würde auch Erwachsene auf den Gehwegen radeln und Passanten gefährden.
Eisenlohr berichtet, der GVD sei täglich auch in der Fußgängerzone auf Streife und halte Radfahrer an, die sich nicht an die Regeln hielten.

In diesem Zusammenhang teilte Eisenlohr auch mit, dass es eigentlich nur von abends 19 Uhr bis vormittags 10.30 Uhr gestattet sei, mit dem Auto oder Lieferwagen in die Fußgängerzone einzufahren. Um den Einzelhandel und die Lieferdienste nicht allzu sehr zu plagen, sei der GVD da „nicht so restriktiv unterwegs“, so Eisenlohr.
Da gebe es Zugeständnisse an die Bedingungen der Lieferwagenfahrer, die die vorgegebenen Zeiten nicht immer einhalten könnten. Dafür gab‘s stillschweigende Zustimmung im Rat.

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