Am Sonntag, 8. März 2026, wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich kurz vor dem Wahltermin noch einmal: Wie funktioniert die Stimmabgabe genau? Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme? Und worauf muss ich achten, damit meine Stimme gültig bleibt? Hier die entscheidenden Informationen auf einen Blick.
Zwei Stimmen – beide zählen
Bei der Landtagswahl haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen:
- Erststimme (linke Stimmzettelhälfte):
Mit ihr wird ein Bewerber oder eine Bewerberin im jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Wer die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht unmittelbar in den Landtag ein. - Zweitstimme (rechte Stimmzettelhälfte):
Sie entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt. Gewählt wird die Landesliste einer Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei im ganzen Land sammelt, desto mehr der mindestens 120 Sitze kann sie für sich beanspruchen. Voraussetzung: Die Partei muss mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen.
Kommt es zu sogenannten Überhangmandaten, wird das Verhältnis durch Ausgleichsmandate angepasst, damit das Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt.
Wichtig: Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden. Es ist also möglich, unterschiedliche Parteien zu wählen. Wer nur eine Stimme abgibt, lässt die andere automatisch verfallen – sie zählt dann als ungültig.
Richtig ankreuzen – so bleibt die Stimme gültig
Damit es keine Zweifel gibt, sollte jeweils ein deutliches Kreuz (X) gesetzt werden:
- bei der Erststimme im Kreis hinter dem gewünschten Direktkandidaten
- bei der Zweitstimme im Kreis vor der gewünschten Landesliste
Auch andere eindeutige Kennzeichnungen sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind jedoch:
- Änderungen an den Wahlvorschlägen
- Streichungen von Namen
- Zusätze, Kommentare oder persönliche Hinweise
- beleidigende Vermerke
Solche Veränderungen führen dazu, dass die betreffende Stimme ungültig wird.
Unterschiedliche Stimmzettel je nach Wahlkreis
Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Deshalb unterscheiden sich die linken Stimmzettelhälften (Direktkandidaten) regional.
Die rechte Seite mit den Landeslisten der Parteien ist landesweit identisch.
Wahlzeit: 8 bis 18 Uhr
Die Wahllokale sind am Sonntag, 8. März 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann per Briefwahl abstimmen.
Barrierefrei wählen – Unterstützung möglich
Die Gemeinden informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Hinweise dazu finden sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.
Ist das zugewiesene Wahllokal nicht barrierefrei, kann bei der Gemeindeverwaltung ein Wahlschein beantragt werden. Damit ist die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl möglich.
Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht selbst wählen kann, darf sich von einer Person des Vertrauens helfen lassen. Auch Mitglieder des Wahlvorstands dürfen unterstützen.
Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können eine Stimmzettelschablone verwenden. Diese wird von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden bereitgestellt und kann unter Telefon 0761/36122 kostenlos bestellt werden.
Darüber hinaus steht eine Audio-CD zur Verfügung, die den amtlichen Stimmzettel lebendig und verständlich aufspricht. Die Schablone darf ins Wahllokal mitgebracht werden.
Fazit
Wer am 8. März zur Wahl geht, entscheidet mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des neuen Landtags. Wichtig ist vor allem eines: klar kennzeichnen, nichts verändern – und rechtzeitig wählen gehen.


