Benachrichtigung

Lebensmittelkontrolle in Zimmern: Speisenabgabe vorübergehend untersagt

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Zimmern ob Rottweil. Wegen erheblicher Hygienemängel und verdorbener Lebensmittel hat die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Rottweil einem gastronomischen Betrieb in Zimmern ob Rottweil vorübergehend die Abgabe von Speisen untersagt. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Landratsamts hervor.

Bei einer Kontrolle am 21. April stellten die Kontrolleure nach Angaben der Behörde zahlreiche Beanstandungen fest. Demnach lagerten in einem Kühlschrank unter anderem ein Lachsfilet mit seit Anfang Januar abgelaufenem Verbrauchsdatum sowie mehrere verdorbene Lebensmittel, die für die Zubereitung von Speisen vorgesehen gewesen sein sollen.

Die Liste der beanstandeten Produkte ist umfangreich: Laut Landratsamt fanden die Kontrolleure verschimmelte Champignons, säuerlich riechende Putenbrust und Spätzle, mehrere schleimige Doraden, teils mit Verwesungsgeruch, stark riechende Pulpoarme, Tintenfische in übel riechender Flüssigkeit sowie verdorbene Meeresfrüchte und verschimmelte Oliven.

Zusätzlich seien während der laufenden Produktion zahlreiche Küchenutensilien und Geräte erheblich verschmutzt gewesen. Betroffen gewesen seien unter anderem eine Teigknetmaschine, Schneidebretter, eine Aufschnittmaschine, ein Grill, Behälter und weitere Küchenwerkzeuge.

Die Behörde untersagte daraufhin die Abgabe von Speisen. Bereits einen Tag später, am 22. April, seien nach Angaben des Landratsamts sämtliche beanstandeten Lebensmittel entsorgt und der Betrieb grundgereinigt worden. Anschließend sei die Speisenabgabe wieder erlaubt worden.

Der Name des Betriebs wird in dieser Berichterstattung nicht genannt. Grundlage sind die Veröffentlichungen der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Rottweil im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht.

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