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Wolf im Eschachtal?

Schäfer findet am Sonntagmorgen totes Tier beim Pferch

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Schäfer Matthias Meerwarth. Foto: Moni Marcel

Ein gerissenes Schaf, unklare Spuren und die Frage: Streift ein Wolf durch das Eschachtal? Ein Vorfall am Eckhof bei Deißlingen sorgt für Unruhe unter Tierhaltern – und ruft erneut die Experten auf den Plan.

Rottweil / Deißlingen – Ein Wolf im Eschachtal? Schäfer Matthias Meerwarth geht davon aus, dass eines seiner Schafe in der Nacht zum Sonntag von einem Wolf gerissen wurde. Er fand es morgens tot und halb gefressen am Pferch vor, den er am Abend zuvor bei Einbruch der Dunkelheit verlassen hatte. „Wir haben die Herde am Samstag gebadet, und deshalb auch den Zaun zur Bachseite hin offengelassen“, erzählt der Schäfer. „Das machen wir normalerweise nicht.“ Der Zaun könne allerdings einen Wolf nur bedingt abhalten. „Ein hungriges Tier kann auch über einen zwei Meter hohen Zaun springen.“

Raubtier gestört?

Meerwarth vermutet auch, dass das Raubtier, das sein Schaf gerissen hat, irgendwie gestört wurde, denn sonst wäre nicht mehr viel davon übrig geblieben. Doch so fehlten nur Hals und Brust des Schafs.

Dass hier unten am Eckhof gelegentlich ein Wolf vorbeizieht, vermutet der Schäfer schon länger. Anfang 2025 wurden mehrere Tiere aus dem Damwildgehege gerissen. Allerdings ging die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), die für solche Fälle zuständig ist und Bissproben untersucht, damals von Folgendem aus: Es waren keine Wölfe, sondern streunende Hunde oder Füchse, die die Tiere töteten.

Man unterstellte Meerwarth damals, er habe seine Tiere nicht genug gefüttert, weshalb sie geschwächt gewesen seien – dagegen verwehrte sich der Schäfer vehement. Auch am Sonntag nahmen die Vertreter der FVA Proben des toten Schafs. Bis zur Auswertung könne es mehrere Tage dauern. Für Meerwarth und seine Partnerin Bianca Pfitzenmeier bleibt nun die Hoffnung, dass das Raubtier das Eschachtal schnell wieder verlässt.

Unruhe unter Tierhaltern

Unter Tierhaltern in der Region sorgt der Vorfall bereits für Unruhe. Mehrere Schäfer berichten, dass sie ihre Herden in den vergangenen Monaten verstärkt kontrollieren und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen prüfen. Dazu zählen stromführende Netzzäune, Nachtpferche und – wo möglich – der Einsatz von Herdenschutzhunden. „Der Aufwand ist enorm“, sagt Meerwarth. „Und eine hundertprozentige Sicherheit gibt es trotzdem nicht.“

Auch aus der Bevölkerung kommen zunehmend Hinweise auf mögliche Wolfsbeobachtungen im Bereich Eschachtal, Deißlingen und den angrenzenden Waldgebieten. Offizielle Bestätigungen dafür gibt es bislang jedoch nicht. Die FVA weist darauf hin, dass Sichtungen ohne eindeutige Belege schwer einzuordnen seien. Verwechslungen mit großen Hunden kämen immer wieder vor.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre es kein Einzelfall: In Baden-Württemberg breiten sich Wölfe seit einigen Jahren wieder aus, einzelne Tiere durchstreifen regelmäßig auch den Schwarzwald und angrenzende Regionen. Die Behörden raten Tierhaltern daher grundsätzlich zu präventiven Schutzmaßnahmen und bieten entsprechende Förderprogramme an.

Für den Schäfer am Eckhof steht der Verlust dennoch im Vordergrund. „Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden“, sagt Meerwarth. „Man hängt an den Tieren.“ Ob tatsächlich ein Wolf verantwortlich ist, wird nun das Ergebnis der Untersuchung zeigen. Bis dahin bleibt die Lage im Eschachtal angespannt.

Schafe am Eckhof zwischen Rottweil und Deißlingen. Foto: Moni Marcel

Der Wolf in Baden-Württemberg

  • In Baden-Württemberg leben derzeit mehrere territoriale Wölfe, vor allem im Nord- und Südschwarzwald.
  • Der Wolf gilt als streng geschützte Art; zuständig für Monitoring und Rissbegutachtung ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).
  • Wolfsnachweise erfolgen über Fotofallen, Kotproben, Risse und Sichtungen, die im landesweiten Wolfsmonitoring erfasst werden.
  • Territoriale Wölfe kommen bislang nur in begrenzten Gebieten vor; ein flächendeckendes Vorkommen im Land gibt es noch nicht.
  • Die Zahl der bestätigten Wolfsrisse an Nutztieren ist in den vergangenen Jahren gestiegen, betroffen sind vor allem Schafe und Ziegen.
  • Das Land fördert Herdenschutzmaßnahmen wie wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde und entschädigt nachweislich durch Wölfe verursachte Nutztier-Schäden.

Landwirte vs. Naturschützer: Ein tiefer Graben

Der Konflikt um den Wolf in Baden-Württemberg ist kein bloßer Meinungsstreit – er spiegelt grundlegend unterschiedliche Weltbilder und Interessenlagen wider.

Warum Landwirte und Schäfer alarmiert sind

Für Weidetierhalter ist der Wolf vor allem ein wirtschaftliches und emotionales Problem. Bundesweit wurden 2024 bei rund 1.100 Übergriffen etwa 4.300 Nutztiere gerissen oder verletzt – laut Gesetzentwurf der Bundesregierung eine kaum noch beherrschbare Entwicklung. Der Badisch-Württembergische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) stellt klar: „Eine Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem dicht besiedelten Land nicht möglich.“ Die Kernkritik:

  • Herdenschutz funktioniert nicht überall: Steile Lagen im Schwarzwald, weitläufige Wacholderheiden auf der Alb und Flusstäler wie das Eschachtal lassen wolfssichere Einzäunung kaum zu.
  • Haftungsrisiko: Bricht eine durch einen Wolfsangriff aufgescheuchte Herde aus und verursacht Schäden, haften rechtlich oft die Tierhalter.
  • Emotionale Belastung: Morgens zerfleischte Tiere zu finden, greift tief in das Verhältnis der Halter zu ihren Tieren ein – „die Halter lieben ihre Tiere“, betont der Deutsche Bauernverband.
  • Misstrauen gegenüber Behörden: Wie im Fall am Eckhof bei Rottweil zeigt sich, dass Schäfer die Einschätzungen der FVA teils als voreilig oder abweisend empfinden – insbesondere wenn ihnen unzureichende Tierpflege unterstellt wird.

Warum Naturschützer widersprechen

NABU und BUND sehen die Rückkehr des Wolfes als „großen Erfolg für den Natur- und Artenschutz und eine Bereicherung für die biologische Vielfalt“. Derzeit gelten fünf Wölfe in Baden-Württemberg als sesshaft – drei männliche Tiere und ein bestätigtes Paar (Stand: April 2026). Die Gegenargumente:

  • Rückgang der Schäden: Die Zahl der durch Wolfsangriffe geschädigten Nutztiere sei 2024 bundesweit um 25 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Übergriffe um 13 Prozent; die meisten Wölfe hätten sich „absolut unauffällig“ verhalten.
  • Herdenschutz wirkt: Gemeinsam mit dem Landesschafzuchtverband hat der NABU Herdenschutzprojekte erprobt und betont, dass elektrifizierte Zäune und Herdenschutzhunde nachweislich schützen – auch in schwierigem Gelände.
  • Jagd keine Lösung: Eine Bejagung des Wolfes sei zur Konfliktlösung unnötig; stattdessen brauche es konsequente Prävention.

Welche Kompromisse diskutiert und umgesetzt werden

1. Wolf ins Jagdrecht – die größte Kehrtwende

Am 5. März 2026 stimmte der Bundestag, am 28. März der Bundesrat zu: Der Wolf wurde als jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, das neue Recht trat am 2. April 2026 in Kraft. Möglich wurde dies, nachdem der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft worden war. Kern des Kompromisses:

  • Eine reguläre Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober ist grundsätzlich möglich, wenn der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand ist.
  • Die Länder entscheiden eigenständig über Abschusszahlen und regionale Umsetzung.
  • Weidegebiete in nicht einzäunbarem Gelände (Almen, Deiche) können auch bei ungünstigem Erhaltungszustand zur Bejagung freigegeben werden.

Grüne und Linke stimmten im Bundestag dagegen – ein Zeichen, wie tief der politische Graben bleibt.

2. Herdenschutz-Förderung in Baden-Württemberg

Im Wolfspräventionsgebiet Schwarzwald übernimmt das Land 100 % der Kosten für wolfsabweisende Zäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement-Mehraufwand. Bis zu 450 Euro je Jahr und Hektar umzäunter Weidefläche werden gefördert. Im Eschachtal und Umland (außerhalb des Kernfördergebiets) greift die Entschädigung bisher erst nach einem nachgewiesenen Riss – ein Streitpunkt.

3. Entschädigungsfonds und Beratung

Bei nachgewiesenem Wolfsriss erstattet das Land 90 Prozent des Schadens, die restlichen 10 Prozent tragen Naturschutzverbände (NABU, BUND u. a.) aus einem gemeinsamen Ausgleichsfonds. Die FVA bietet außerdem kostenlose Herdenschutzberatung an.

4. Vergrämung statt sofortige Entnahme

Der Managementplan Wolf Baden-Württemberg, der gemeinsam mit Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft erarbeitet wurde, sieht eine mehrstufige Eskalation vor: erst Monitoring, dann Besenderung, dann Vergrämung – und erst als letzten Schritt die Entnahme (Abschuss). Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m im Nordschwarzwald, der an Menschen auf wenige Meter herangekommen war, erhielt Ende Januar 2026 eine Abschussgenehmigung. Nach einem zwischenzeitlichen Stopp durch das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Mitte Februar die Rechtmäßigkeit. Innerhalb der Frist bis zum 10. März konnte das Tier jedoch nicht erlegt werden; das Umweltministerium verlängerte die Genehmigung nicht und setzte stattdessen auf Vergrämungskonzepte.

Was bleibt ungeklärt?

Trotz des neuen Jagdrechts bleiben zentrale Fragen offen: Wie setzt Baden-Württemberg das neue Bundesrecht konkret um? Gilt eine Jagdzeit auch im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Eschachtal? Für Schäfer wie Matthias Meerwarth, die keine gesicherten Fördergebiete vor der Haustür haben, sind das keine abstrakten Debatten – sondern die Frage, ob ihre Betriebe langfristig überlebensfähig bleiben.

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