Böller, Raketen, Brandschäden: Wer zahlt, wenn’s an Silvester kracht?

Wenn um Mitternacht der Himmel explodiert, ist der Schaden oft nicht weit. Welche Versicherung bei Silvester-Pannen einspringt – und wann Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

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Autor / Quelle: Redaktion/pm
Lesezeit 4 Min.

Die Silvesternacht: Champagner fließt, Raketen zischen gen Himmel, und irgendwo fliegt garantiert ein Böller in die falsche Richtung. Was nach Spaß aussieht, endet regelmäßig im Chaos. Kaputte Autoscheiben, verbrannte Balkone, verletzte Partygäste – die Feuerwehr und Versicherungen haben in dieser Nacht Hochkonjunktur. Aber wer zahlt eigentlich, wenn’s schiefgeht?

Wer zündelt, der zahlt – theoretisch

Die Regel ist eigentlich simpel: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Feuert jemand eine Rakete ab, die im Nachbargarten einen Brand auslöst, ist die Sache klar. Sein Problem: Er haftet persönlich für alle Sach- und Personenschäden. Richtig teuer wird’s, wenn Menschen verletzt werden – da können die Summen schnell sechsstellig werden.

Doch die Realität sieht anders aus. Wenn Hunderte Menschen gleichzeitig Feuerwerk zünden und überall Raketen herumfliegen, ist der Verursacher meist nicht mehr zu ermitteln. Im Gewimmel der Silvesternacht verschwindet die Verantwortung in Rauchschwaden.

Vorsicht, Gastgeber haften mit!

Wer zu einer Silvesterparty einlädt, sollte sich warm anziehen. Denn Gastgeber tragen eine besondere Verantwortung. Verletzt sich ein Gast, weil die Treppe zum Balkon mangelhaft beleuchtet war, haftet der Hausherr. Auch wenn betrunkene Partygäste mit Böllern hantieren und der Gastgeber nichts unternimmt, kann er zur Kasse gebeten werden.

Deshalb gilt: Klare Regeln aufstellen, wo gezündet werden darf. Und nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung verwenden – bei illegalen Polen-Böllern zahlt keine Versicherung.

Die private Haftpflicht: Ihr Rettungsanker

Eine private Haftpflichtversicherung ist an Silvester Gold wert. Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen oder jemanden verletzen. Einzige Ausnahme: vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Wer betrunken mit Raketen auf Autos schießt, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Wenn’s das eigene Auto erwischt

Ihr geparktes Auto hat einen Treffer abbekommen? Jetzt kommt’s auf die Versicherung an:

Teilkasko zahlt bei Brandschäden durch Feuerwerk – wenn also eine Rakete das Auto in Flammen setzt. Auch Explosionsschäden sind abgedeckt.

Vollkasko brauchen Sie, wenn Vandalen am Werk waren: zerkratzter Lack, eingeworfene Scheiben oder Böllerschäden ohne Brand fallen nur unter die Vollkasko.

Aber Achtung: Lässt sich kein Verursacher finden, zahlt Ihre eigene Versicherung – und das kann die Schadenfreiheitsklasse verhageln.

Haus und Wohnung: Wer zahlt den Feuerschaden?

Schlägt eine Rakete ins Haus ein, wird’s kompliziert:

Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernimmt Schäden am Bauwerk selbst – also verbrannte Fassaden, beschädigte Dächer oder durchgebrannte Fenster.

Die Hausratversicherung springt ein, wenn Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte durch Feuer oder Löschwasser zu Schaden kommen.

Wenn Menschen verletzt werden

Bei Verletzungen greift zunächst die Krankenversicherung für die Behandlungskosten. Bleiben dauerhafte Schäden zurück – etwa ein beschädigtes Auge oder verbrannte Hände –, zahlt eine private Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung als finanziellen Ausgleich.

So schützen Sie sich vor dem Silvester-Chaos

Die Experten raten zu simplen Vorsichtsmaßnahmen:

  • Fenster, Balkontüren und Dachluken schließen
  • Brennbare Gegenstände von Balkonen räumen
  • Auto in der Garage oder ruhigen Seitenstraße parken
  • Auf Partys klare Feuerwerk-Regeln aufstellen
  • Nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung verwenden

Das Fazit: Versicherung checken, Hirn einschalten

Silvester muss nicht im Desaster enden. Mit dem richtigen Versicherungsschutz und etwas Umsicht lässt sich entspannt ins neue Jahr rutschen. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Haftpflicht aktuell ist und welche Kaskostufe Ihr Auto hat. Und beim Feuerwerk gilt: Erst denken, dann zünden.


Stand: Dezember 2025

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