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Landgericht Rottweil kehrt nächste Woche zum Normalbetrieb zurück

von Martin Himmelheber (him)
20. April 2020 - Aktualisiert 21. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Landgericht Rottweil. Archiv-Foto: him

Landgericht Rottweil. Archiv-Foto: him

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„Das Landgericht Rottweil kehrt ab dem 27. April schrittweise unter strengen Auflagen zum Normalbetrieb zurück“, so Pressesprecher Dr. Thilo Rebmann in einer Pressemitteilung am Montag.

Auf Bitten des Justizministeriums, die auf Beschlüsse des Ministerrates vom 13. März 2020 zurückgehen, hatte das Landgericht Rottweil den Dienstbetrieb in den letzten Wochen erheblich reduziert. „Sinn dieser Maßnahme war es, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie effektiv einzudämmen“, schreibt der Vizepräsident des Landgerichts weiter.

Gleichzeitig sei auch in der Krisenzeit gewährleistet, dass die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates sichergestellt war. So seienn besonders eilbedürftige Verfahren unter Sicherheitsmaßnahmen weiterbetrieben worden. Dies seien insbesondere Strafsachen mit Angeklagten gewesen, die sich in Untersuchungshaft befinden, Anträge auf einstweilige Verfügungen in Zivilsachen und Beschwerdesachen betreffend die freiheitsbeschränkende Unterbringung und Fixierungen in psychiatrischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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Andere Verfahrenstermine seien dagegen verlegt worden. Den Richterinnen und Richtern habe man die Möglichkeit eingeräumt, über VPN-Zugänge und Mitnahme von Akten wesentliche Tätigkeiten der Vorbereitung und Urteilsabfassung in Heimarbeit zu erledigen. Viele Aufgaben der Justiz hätten so auch außerhalb des Dienstgebäudes erbracht werden können. „Bei anderen Tätigkeiten, die nur in den Diensträumen möglich sind, wurde durch organisatorische Vorkehrungen eine ausreichende räumliche Trennung gewährleistet (Einzelbesetzungen in den Räumen, Schichtbetrieb)“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Schrittweise Rückkehr

„Dennoch bedarf es im gerichtlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere fast allen Zivilverfahren, und in allen Strafverfahren regelmäßig der mündlichen Verhandlung“, betont Rebmann. In Abstimmung des Justizministeriums mit den Oberlandesgerichten werde nun das Landgericht Rottweil ab dem 27. April unter strengen Auflagen schrittweise in den Normalbetrieb wieder einsteigen. Sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern würde ein Nasen-Mund-Schutz zur Verfügung gestellt.

Für die Sitzungssäle habe das Gericht Plexiglasscheiben als Spuckschutz geordert. Die Gebote des Robert-Koch-Institutes seien von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von den Verfahrensbeteiligen und der Öffentlichkeit einzuhalten. Dies umfasse zum einen eine ausreichende Handdesinfektion, für die gesorgt ist. Zum anderen sei auch das Abstandsgebot von den Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit einzuhalten. „Die Wachtmeister und die Richterinnen und Richter werden die Einhaltung der Vorgaben überwachen“, kündigt Rebmann an. Hierdurch will das Gericht weiterhin die Eindämmung des COVID-19-Pandemie unterstützen.

Zugleich sollten aber auch die Verfahren der Rechtssuchenden in den mündlichen Verhandlungen weiter vorangebracht werden. Denn für die Verfahrensbeteiligten, für die häufig wichtige wirtschaftliche, teilweise auch existenzielle Fragen mit dem Verfahrensausgang verbunden sind, sei wichtig, dass im Rechtsstaat unter Mitwirkung des Gerichts einvernehmliche Lösungen gefunden oder, wenn dies nicht möglich ist, Entscheidungen zeitnah getroffen werden.

„Das Coronavirus wird uns und unseren Arbeitsalltag weiter begleiten.“ Eine Rückkehr in die aus den Zeiten vor der Coronavirus-Pandemie bekannten Normalität werde es voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht geben. „Auch zukünftig wird uns die Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaates unter gleichzeitiger Beachtung des Gesundheitsschutzes daher einiges abverlangen“, schreibt Rebmann abschließend.

Auch das Amtsgericht arbeitet bald wieder mehr öffentlich

Wie das Landgericht hatte auch das im gleichen Haus ansässige Amtsgericht Rottweil ab dem 17. März im Zuge der gemeinsamen Anstrengung, die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie einzudämmen, zahlreiche Verhandlungstermine  in Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen abgesagt, so die Direktorin Petra Wagner in einer weiteren Pressemitteilung.

Dagegen seien die Termine in Bereichen, in denen das Gericht eine Eilzuständigkeit hat, insbesondere beim Ermittlungsrichter,  in Insolvenz- und in Unterbringungs- und Betreuungssachen, im normalen Umfang weiter gelaufen. Die Richterinnen, Bezirksnotare und Rechtspflegerinnen arbeiteten teils im Homeoffice.

„Die Mitarbeiterinnen auf den Geschäftsstellen gewährleisteten im Schichtbetrieb, auch bei Arbeit abends oder am Wochenende, dass Anträge weiter zeitnah der notwendigen Bearbeitung zugeführt werden konnten und Rückstände vermieden wurden“, so Wagner.

Die Arbeitsstrukturen seien umgestellt worden. Unter neu geschaffenen Sicherheitsvorkehrungen wie unter anderem Besetzung der Geschäftszimmer mit je nur einer Person, Statuierung von Abstandsregeln, Nasen-Mundschutz-Ausrüstung der Mitarbeiter und  Ertüchtigung der Infothek und der Sitzungssäle mit Plexiglasscheiben solle nun ab Montag, 27. April wieder verstärkt verhandelt werden.

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