Blitzer einfach zugeparkt

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Das wird einige Autofahrerinnen und Autofahrer heute gefreut haben: Der an der Heerstraße in Rottweil abgestellte Blitzer der Stadt wurde zugeparkt. Und zwar so, dass er keinen Schnellfahrer mehr erwischen kann. Hinter der Aktion steckt offenbar in stadtbekannter Mann.

(Rottweil). Mit einem Wohnanhänger ist der mobile Blitzer der Stadt Rottweil in der Heerstraße in der Nacht auf Dienstag zugeparkt worden. Der Anhänger wurde so vor den Blitzer rangiert, dass dieser bei zu schnell vorbeifahrenden Wagen nicht mehr auslöst. Darum vor dem Blitzer. Anders als von Hand kann man seinen Anhänger so nicht parken.

Update 2: Die Stadtverwaltung nimmt die Geschichte locker. Man habe den Blitzanhänger „ohnehin umstellen wollen“, erklärt ein Sprecher. “Daher war es für uns jetzt auch kein größeres Problem.”

Update: Der Verursacher – es handelt sich um Dieter E. Albrecht – erklärt, „mehr zufällig“ so geparkt zu haben, „da ich nichts besseres gefunden hatte“. Es habe schließlich „schon ein anderer Hänger“ dort gestanden. Die Polizei sei bereits bei ihm gewesen, die Beamten hätten ihn aufgefordert, umzuparken. „Selbst, wenn ich es wollte“ habe er aber das Fahrzeug zu jenem Zeitpunkt aber nicht wegstellen können, „da ich bereits zu viel griechischen Wein und Ouzo getrunken habe.“ Dafür, dass sein Hänger so knapp „vor dem anderen Hänger“ steht, dafür gebe es einen Grund: „Ich hatte mein Fahrzeug ein wenig vorrollen lassen und fast zu spät die Bremse angezogen.“

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Ist das ein Straftatbestand? Nein, ein Blitzer darf zugeparkt werden. Man darf ihn nicht beschädigen oder zukleben, aber zuparken. Allerdings muss sich der Parkende natürlich an die Straßenverkehrsordnung halten. Er muss also dort parken dürfen, wo er sein Gefährt vor einem Blitzer abstellt. In der Heerstraße scheint das aktuell der Fall zu sein. Wenn dort ein Blitzeranhänger geparkt werden darf, wird ja wohl auch ein Wohnanhänger dort geparkt werden können, oder?

Bei dem Wohnanhänger handelt es sich um den eines stadtbekannten Unternehmers und früheren Stadtrats – eindeutig erkennbar und beschriftet. Dieser stellt eigenen Angaben zufolge den Anhänger immer dort ab, wo Betrieb herrscht. Um ihn Vandalismus zu schützen.

Der Mann ist schon „nach Jahren gebeten, die obere Heerstraße möglichst nicht mehr zu nutzen, da mein Fahrzeug im Stadtrat wohl zum Synonym für die Parkplatznot an den Schulen wurde“, wie er einmal der NRWZ erzählt hat. Er habe also für einen Stellplatzmangel gesorgt. „Das ist natürlich ein Witz, denn das eine Fahrzeug macht diese Not nicht“, antwortete der Ex-Stadtrat.

Die Parkplätze für seinen Wohnanhänger sucht sich Albrecht nach eigenen Angaben danach aus, „wo viel Verkehr ist, damit eine hohe ’soziale‘ Kontrolle stattfindet.“ Er suche „bevorzugt Parkmöglichkeiten“, bei welchen „möglichst wenig Behinderung und in der Regel Begegnungsverkehr gegeben ist“, erklärt Albrecht. Und „soziale Kontrolle“ meint demnach, dass der Wohnwagen de facto fast immer unter Kontrolle oder Beobachtung steht, entweder durch Anwohner und/oder durch rund um die Uhr vorbeifahrende Fahrzeuge. „Damit minimiert sich die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls oder Einbruchs“, so Albrecht seinerzeit.

Ein aktueller Nebeneffekt: Der Blitzer wird durch Vorbeifahrende nicht mehr ausgelöst.

Das interessiert diese Woche



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Das wird einige Autofahrerinnen und Autofahrer heute gefreut haben: Der an der Heerstraße in Rottweil abgestellte Blitzer der Stadt wurde zugeparkt. Und zwar so, dass er keinen Schnellfahrer mehr erwischen kann. Hinter der Aktion steckt offenbar in stadtbekannter Mann.

(Rottweil). Mit einem Wohnanhänger ist der mobile Blitzer der Stadt Rottweil in der Heerstraße in der Nacht auf Dienstag zugeparkt worden. Der Anhänger wurde so vor den Blitzer rangiert, dass dieser bei zu schnell vorbeifahrenden Wagen nicht mehr auslöst. Darum vor dem Blitzer. Anders als von Hand kann man seinen Anhänger so nicht parken.

Update 2: Die Stadtverwaltung nimmt die Geschichte locker. Man habe den Blitzanhänger „ohnehin umstellen wollen“, erklärt ein Sprecher. “Daher war es für uns jetzt auch kein größeres Problem.”

Update: Der Verursacher – es handelt sich um Dieter E. Albrecht – erklärt, „mehr zufällig“ so geparkt zu haben, „da ich nichts besseres gefunden hatte“. Es habe schließlich „schon ein anderer Hänger“ dort gestanden. Die Polizei sei bereits bei ihm gewesen, die Beamten hätten ihn aufgefordert, umzuparken. „Selbst, wenn ich es wollte“ habe er aber das Fahrzeug zu jenem Zeitpunkt aber nicht wegstellen können, „da ich bereits zu viel griechischen Wein und Ouzo getrunken habe.“ Dafür, dass sein Hänger so knapp „vor dem anderen Hänger“ steht, dafür gebe es einen Grund: „Ich hatte mein Fahrzeug ein wenig vorrollen lassen und fast zu spät die Bremse angezogen.“

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Ist das ein Straftatbestand? Nein, ein Blitzer darf zugeparkt werden. Man darf ihn nicht beschädigen oder zukleben, aber zuparken. Allerdings muss sich der Parkende natürlich an die Straßenverkehrsordnung halten. Er muss also dort parken dürfen, wo er sein Gefährt vor einem Blitzer abstellt. In der Heerstraße scheint das aktuell der Fall zu sein. Wenn dort ein Blitzeranhänger geparkt werden darf, wird ja wohl auch ein Wohnanhänger dort geparkt werden können, oder?

Bei dem Wohnanhänger handelt es sich um den eines stadtbekannten Unternehmers und früheren Stadtrats – eindeutig erkennbar und beschriftet. Dieser stellt eigenen Angaben zufolge den Anhänger immer dort ab, wo Betrieb herrscht. Um ihn Vandalismus zu schützen.

Der Mann ist schon „nach Jahren gebeten, die obere Heerstraße möglichst nicht mehr zu nutzen, da mein Fahrzeug im Stadtrat wohl zum Synonym für die Parkplatznot an den Schulen wurde“, wie er einmal der NRWZ erzählt hat. Er habe also für einen Stellplatzmangel gesorgt. „Das ist natürlich ein Witz, denn das eine Fahrzeug macht diese Not nicht“, antwortete der Ex-Stadtrat.

Die Parkplätze für seinen Wohnanhänger sucht sich Albrecht nach eigenen Angaben danach aus, „wo viel Verkehr ist, damit eine hohe ’soziale‘ Kontrolle stattfindet.“ Er suche „bevorzugt Parkmöglichkeiten“, bei welchen „möglichst wenig Behinderung und in der Regel Begegnungsverkehr gegeben ist“, erklärt Albrecht. Und „soziale Kontrolle“ meint demnach, dass der Wohnwagen de facto fast immer unter Kontrolle oder Beobachtung steht, entweder durch Anwohner und/oder durch rund um die Uhr vorbeifahrende Fahrzeuge. „Damit minimiert sich die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls oder Einbruchs“, so Albrecht seinerzeit.

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