Kräftemessen um Kosten für Schulsanierung: Stadt Rottweil bezeichnet Geldfforderung an Gemeinden als „konsequent“

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Gegenwind für die Stadt Rottweil: Erste Nachbarstädte und -gemeinden wehren sich dagegen, für Schulsanierungen zur Kasse gebeten zu werden, nur weil aus ihrer Kommune Schülerinnen und Schüler nach Rottweil gehen. Die Stadt Rottweil dagegen hält die Forderung für konsequent. Und stößt nach eigenen Angaben nicht nur auf Unwillen.

40.000 Euro für zwei Schüler

(Rottweil). Einen klaren Standpunkt vertritt die Stadt Villingen-Schwenningen, den Gemeinderat im Rücken: Für Rottweiler Schulsanierungen zahlen? Niemals! Die Forderung sei ein Affront. Punkt. Auch die im Landkreis Tuttlingen gelegene Gemeinde Denkingen hat sich positioniert – und „lehnt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Rottweil hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG) ab“, wie in der dort erscheinenden „Schwäbischen Zeitung“ zu lesen ist. Die Forderung aus Rottweil an die Heuberggemeinde: knapp 40.000 Euro einmalig, weil zwei Schüler aus Denkingen das DHG in Rottweil besuchen. Das lehnte der Gemeinderat einstimmig ab. Es kommt damit zu einem Kräftemessen zwischen den Kommunen um die die Kostenbeteiligung. Mutmaßlich einem juristischen Kräftemessen.

Zum Hintergrund: Rottweil saniert für viel Geld seine Schulen. Beim anstehenden Umbau des Albertus-Magnus-Gymnasiums (AMG) etwa, für die 6,4 Millionen städtische Mittel (ohne die Zuschüsse berechnet) eingeplant sind, hat die Stadt 21 benachbarte Städte und Gemeinden zu einer Zahlung aufgefordert. Bei der bereits abgeschlossenen, aber bisher nicht abgerechneten Sanierung der Achertschule sind es sieben. Und bei der laufenden Sanierung des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG), bei der 14,5 Millionen städtische Mittel ausgegeben werden, sind es gar 24 Nachbarn. Insgesamt etwas über zehn Millionen sollen so Richtung Rottweil fließen – die Stadt bittet zur Kasse für die Schüler von auswärts. Das tut sie mit juristischer Rückendeckung: In einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) heißt es, eine Schulgemeinde dürfe zu Zahlungen auffordern.

„Beteiligung ist nur konsequent“

Und sie unterstreicht auf Nachfrage ihre Forderungen. „Wir können gut nachvollziehen, dass sich Nachbargemeinden schwertun“, sagt ein Sprecher der Stadtverwaltung Rottweil auf Nachfrage der NRWZ. Gleichzeitig aber nehme Rottweil einen sehr hohen Anteil auswärtiger Schüler auf, „sodass eine Beteiligung der umliegenden Kommunen an den Sanierungskosten der Schulgebäude nur konsequent ist“, heißt es seitens der Verwaltung weiter. „Die Schulgebäude dienen eben nicht nur Rottweiler Kindern und Jugendlichen, sondern auch vielen Schülerinnen und Schülern aus der Nachbarschaft.“

Der Verwaltung wäre es nach deren Darstellung „natürlich auch lieber, wir würden vom Land selbst auskömmlich bei der Schulbausanierung unterstützt. Dies ist aber nicht der Fall, wir haben einen hohen Eigenanteil zu leisten, der den Haushalt der Stadt Rottweil entsprechend belastet.“ Zudem wäre es auch besser, wenn das Land den Schullastenausgleich zwischen den Standortkommunen und den umliegenden Gemeinden klar regeln würde. „Das Land nimmt sich hier leider aus der Verantwortung“, argumentiert der Sprecher der Rottweiler Stadtverwaltung.

„Wir können nicht einfach auf Gelder verzichten“

Er verweist darauf: Das Verfahren ist durch das Schulgesetz und die jüngste Rechtsprechung dazu klar vorgeben. „Zunächst sind die Kommunen angehalten, auf freiwilliger Basis eine Beteiligung an den Kosten zu vereinbaren. Wenn dies nicht gelingt, so werden wir beim Kultusministerium auf der Grundlage des Schulgesetzes die Feststellung des ‚dringenden öffentlichen Bedürfnisses‘ zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Schulsanierung beantragen“, kündigt der Pressesprecher an. Die aktuelle Rechtslage lasse keine andere Wahl. „Wir sind in der Pflicht, darauf zu achten, dass der Stadt Rottweil kein Vermögensschaden entsteht und können daher nicht einfach auf mögliche Gelder verzichten.“

Das Thema beschäftigt derweil derzeit viele Kommunen im Land. Entweder als Schulträger – wie Rottweil –  oder eben als Gemeinde, die Schülerinnen und Schüler entsendet – wie Denkingen und Villingen-Schwenningen. Daher laufen Gespräche auf der Ebene des Gemeindetags und des Städtetags, um hier mit dem Gesetzgeber eine landesweit vernünftige Lösung zu finden. „Dies wird aber wohl eher Schulbauvorhaben in der Zukunft betreffen und hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter“, so die Einschätzung aus Rottweil.

Doch da ist nicht nur Gegenwehr: „Ja, es gibt auch schon von Kommunen die Signale, sich zu beteiligen“, erklärt der Rottweiler Pressesprecher auf Nachfrage weiter. „Wir warten daher derzeit noch ab, welche Kommunen in die sogenannte Freiwilligkeitsphase eintreten möchten.“ Es sei zudem nachvollziehbar, wenn sich die betroffenen Kommunen zunächst rechtlich beraten lassen wollten, „denn schließlich geht es um hohe Summen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.“

Info: Mehr zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

 

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Gegenwind für die Stadt Rottweil: Erste Nachbarstädte und -gemeinden wehren sich dagegen, für Schulsanierungen zur Kasse gebeten zu werden, nur weil aus ihrer Kommune Schülerinnen und Schüler nach Rottweil gehen. Die Stadt Rottweil dagegen hält die Forderung für konsequent. Und stößt nach eigenen Angaben nicht nur auf Unwillen.

40.000 Euro für zwei Schüler

(Rottweil). Einen klaren Standpunkt vertritt die Stadt Villingen-Schwenningen, den Gemeinderat im Rücken: Für Rottweiler Schulsanierungen zahlen? Niemals! Die Forderung sei ein Affront. Punkt. Auch die im Landkreis Tuttlingen gelegene Gemeinde Denkingen hat sich positioniert – und „lehnt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Rottweil hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG) ab“, wie in der dort erscheinenden „Schwäbischen Zeitung“ zu lesen ist. Die Forderung aus Rottweil an die Heuberggemeinde: knapp 40.000 Euro einmalig, weil zwei Schüler aus Denkingen das DHG in Rottweil besuchen. Das lehnte der Gemeinderat einstimmig ab. Es kommt damit zu einem Kräftemessen zwischen den Kommunen um die die Kostenbeteiligung. Mutmaßlich einem juristischen Kräftemessen.

Zum Hintergrund: Rottweil saniert für viel Geld seine Schulen. Beim anstehenden Umbau des Albertus-Magnus-Gymnasiums (AMG) etwa, für die 6,4 Millionen städtische Mittel (ohne die Zuschüsse berechnet) eingeplant sind, hat die Stadt 21 benachbarte Städte und Gemeinden zu einer Zahlung aufgefordert. Bei der bereits abgeschlossenen, aber bisher nicht abgerechneten Sanierung der Achertschule sind es sieben. Und bei der laufenden Sanierung des Droste-Hülshoff-Gymnasiums (DHG), bei der 14,5 Millionen städtische Mittel ausgegeben werden, sind es gar 24 Nachbarn. Insgesamt etwas über zehn Millionen sollen so Richtung Rottweil fließen – die Stadt bittet zur Kasse für die Schüler von auswärts. Das tut sie mit juristischer Rückendeckung: In einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) heißt es, eine Schulgemeinde dürfe zu Zahlungen auffordern.

„Beteiligung ist nur konsequent“

Und sie unterstreicht auf Nachfrage ihre Forderungen. „Wir können gut nachvollziehen, dass sich Nachbargemeinden schwertun“, sagt ein Sprecher der Stadtverwaltung Rottweil auf Nachfrage der NRWZ. Gleichzeitig aber nehme Rottweil einen sehr hohen Anteil auswärtiger Schüler auf, „sodass eine Beteiligung der umliegenden Kommunen an den Sanierungskosten der Schulgebäude nur konsequent ist“, heißt es seitens der Verwaltung weiter. „Die Schulgebäude dienen eben nicht nur Rottweiler Kindern und Jugendlichen, sondern auch vielen Schülerinnen und Schülern aus der Nachbarschaft.“

Der Verwaltung wäre es nach deren Darstellung „natürlich auch lieber, wir würden vom Land selbst auskömmlich bei der Schulbausanierung unterstützt. Dies ist aber nicht der Fall, wir haben einen hohen Eigenanteil zu leisten, der den Haushalt der Stadt Rottweil entsprechend belastet.“ Zudem wäre es auch besser, wenn das Land den Schullastenausgleich zwischen den Standortkommunen und den umliegenden Gemeinden klar regeln würde. „Das Land nimmt sich hier leider aus der Verantwortung“, argumentiert der Sprecher der Rottweiler Stadtverwaltung.

„Wir können nicht einfach auf Gelder verzichten“

Er verweist darauf: Das Verfahren ist durch das Schulgesetz und die jüngste Rechtsprechung dazu klar vorgeben. „Zunächst sind die Kommunen angehalten, auf freiwilliger Basis eine Beteiligung an den Kosten zu vereinbaren. Wenn dies nicht gelingt, so werden wir beim Kultusministerium auf der Grundlage des Schulgesetzes die Feststellung des ‚dringenden öffentlichen Bedürfnisses‘ zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Schulsanierung beantragen“, kündigt der Pressesprecher an. Die aktuelle Rechtslage lasse keine andere Wahl. „Wir sind in der Pflicht, darauf zu achten, dass der Stadt Rottweil kein Vermögensschaden entsteht und können daher nicht einfach auf mögliche Gelder verzichten.“

Das Thema beschäftigt derweil derzeit viele Kommunen im Land. Entweder als Schulträger – wie Rottweil –  oder eben als Gemeinde, die Schülerinnen und Schüler entsendet – wie Denkingen und Villingen-Schwenningen. Daher laufen Gespräche auf der Ebene des Gemeindetags und des Städtetags, um hier mit dem Gesetzgeber eine landesweit vernünftige Lösung zu finden. „Dies wird aber wohl eher Schulbauvorhaben in der Zukunft betreffen und hilft uns in der aktuellen Situation nicht weiter“, so die Einschätzung aus Rottweil.

Doch da ist nicht nur Gegenwehr: „Ja, es gibt auch schon von Kommunen die Signale, sich zu beteiligen“, erklärt der Rottweiler Pressesprecher auf Nachfrage weiter. „Wir warten daher derzeit noch ab, welche Kommunen in die sogenannte Freiwilligkeitsphase eintreten möchten.“ Es sei zudem nachvollziehbar, wenn sich die betroffenen Kommunen zunächst rechtlich beraten lassen wollten, „denn schließlich geht es um hohe Summen und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.“

Info: Mehr zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

 

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