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Startseite Rottweil

Neue Förderrichtlinien: So kommen Rottweiler Vereine künftig an städtisches Geld

von Peter Arnegger (gg)
17. September 2019
Lesezeit: 4 Minuten
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Das Alte Rathaus in Rottweil. Archivfoto: pm

Das Alte Rathaus in Rottweil. Archivfoto: pm

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Die Stadt Rottweil hat ihre Förderrichtlinien für Vereine überarbeitet. Bisher ist es alljährliche Tradition, dass Vereine ihre Förderanträge auf die Haushaltsberatungen des Gemeinderats hin stellen. Doch nun soll ein allgemein gültiger Katalog greifen. Denn der soll vor allen Dingen der Verwaltung die Arbeit erleichtern, wie es aus der städtischen Kämmerei heißt. Der Gemeinderat muss das beschließen, die erste Beratung findet dazu am kommenden Mittwoch statt.

Bislang gebe es die „Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Rottweil“ mit den Förderungsarten Jugendförderung, Benutzung städtische Sportstätten, Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung und Sportbegegnung mit den Partnerstädten sowie einen Gemeinderatsbeschluss zur Jubiläumsgabe an Rottweiler Vereine. Ansonsten würden im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen die Vereinsanträge durch Einzelbeschluss bewilligt, erklärt der städtische Kämmerer, Herbert Walter.

Mit Stichtag 30. September sollen die Vereine künftig gemäß den neuen Richtlinien – die der Gemeinderat im Oktober nach einer Ausschuss-Vorberatung am Mittwoch erlassen soll – ihre Förderanträge stellen. Mit dieser Antragsfrist sei gewährleistet, dass die jeweiligen Fördermittel in den Haushalt des Folgejahrs eingepreist werden könnten, erklärt Walter dazu. Am 1. November sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten.

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Fast eine halbe Million Fördermittel

Kultur bekommt den größten Batzen: Knapp eine halbe Million Euro gibt die Stadt nämlich laut einer Aufstellung des Finanzressorts aus Steuermitteln derzeit jährlich für die Rottweiler Kultur-Vereine aus. Das meiste Geld fließt in die vielen Kultur- und Sportvereine der Kernstadt, und zwar genau 348.780 Euro. Darunter ist das Zimmertheater mit mehr als 144.00 Euro – das aber wiederum Miete an die Stadt bezahlen muss. Darunter sind der Kapuziner mit gut 60.000 Euro, der MuM-Verein, der den Ferienzauber organisiert, mit knapp 36.000 Euro und der Jazzfestverein mit knapp 33.000 Euro. Das Forum Kunst erhält ebenfalls an die 29.000 Euro.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz dagegen, er veranstaltet natürlich auch keine Konzerte, muss sich mit 135 Euro begnügen. Die Bürgerinitive für eine Welt ohne atomare Bedrohung steckt 2000 Euro ein, der Förderverein Salinemuseum 2750, der Kanaria- und Vogelschutzverein eben mal 50.

Interessant ist: Die meisten Chöre der Stadt erhalten denselben Betrag, nämlich 505 Euro – außer dem Kirchenchor Bühlingen und Katholischen Münsterchor, die weniger bekommen. Die Musikvereine, die Instrumente beschaffen müssen, etwas mehr, nämlich 763.

Vereine erhalten unterschiedliche Summen

11.175 Euro gehen an kulturtreibende Vereine in den Teilorten Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan. Die Beträge gehen in die Kinderfasnet ebenso wie an Musik- und Gesangsvereine. Eine gewisse Ungleichbehandlung scheint gegeben: So gibt sich der Hausener Kirchenchor mit 140 Euro zufrieden, der Zepfenhaner erhält 91 mehr, der Neukircher liegt genau dazwischen. In Neufra sind sie besonders bescheiden: Kirchenchor und Liederkranz erhalten je nur 110 Euro. Die Musikkapelle Neukirch wiederum bekommt sogar eine vierstellige Summe, 1008 Euro. Die in Zepfenhan 847. Beide bekommen mehr als die Altstädter und Bühlinger Musiker.

Warum das so ist, wollte die NRWZ wissen. Der städtische Pressesprecher, Tobias Hermann verweist auf die bereits bestehenden Richtlinien: „Die Ortschaften haben ein eigenes Haushaltsbudget und entscheiden daher selbstständig über die Förderung der jeweiligen Vereine in den Ortschaften.”

54.000 Euro für den Tierschutz

Zwei weitere Bereiche weist der Förderbericht der Stadt aus: Soziales und Sport. Unter Soziales fallen etwa das Deutsche Rote Kreuz, die Aktion Fine Welt und Frauen helfen Frauen. Knapp 83.000 Euro bekommen diese Vereine – mit dem Hauptempfänger Tierschutzverein, an den 54.000 Euro gezahlt werden.

52.134 Euro gehen jährlich an den Sport. Der größte Batzen geht dabei an einen Eigenbetrieb, das Aquasol und das Freibad. Für die Benutzung zahlt die Stadt 23.295 Euro. Dahinter verbirgt sich die Kostenübernahme der Stadt für Eintritte von Schwimmvereinen, erklärt Medienreferent Hermann. In den Richtlinien heißt es dazu: „Die städtischen Schwimmhallen, Freibäder und Lehrschwimmbecken werden den schwimmsporttreibenden Vereinen für Übungszwecke überlassen, wobei die Stadt Rottweil von den Kosten einer Jahreskarte derzeit 45 Prozent als Zuschuss übernimmt.”

Der Rest der Sportförderung verteilt sich auf Fußball- und Tennisvereine, auf Schützen, Angler, Wanderer und Modellautofreunde.

Die neuen Richtlinien

Nach den nun vom Gemeinderat zu erlassenden „Richtlinien der Stadt Rottweil über die Förderung der Vereine“ sollen künftig nur Vereine gefördert werden …

  • die ihren Sitz im Stadtgebiet Rottweil haben,
  • deren Haupttätigkeitsfeld im Stadtgebiet Rottweil liegt,
  • die im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind,
  • die die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen, sofern eine Dachorganisation vorhanden ist,
  • in denen grundsätzlich alle Einwohner der Stadt Rottweil Mitglied werden können,
  • die angemessene bzw. vergleichbare Mitgliedsbeiträge erheben,
  • die Eigenleistungen erbringen, welche in angemessenem Verhältnis zu ihrer
    Finanzkraft und ihren anderen Möglichkeiten stehen,
  • die andere Zuschussquellen ausgeschöpft haben,
  • die eine tragbare Gesamtfinanzierung nachweisen,
  • die kontinuierlichen Vereinsaktivitäten entsprechend ihrer satzungsgemäßen Vereinsziele nachweisen.

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Und „die Stadt Rottweil kann die ordnungsgemäße Verwendung von bereitgestellten Mitteln nachprüfen. Bei nicht satzungsgemäßer Verwendung besteht für die Stadt ein Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung von gewährten Förderbeträgen der letzten zehn Jahre“, heißt es in der künftigen Fördersatzung.

Das ist förderfähig: 

  • Längerfristige Überlassung von städtischen Räumen
  • Leistungen des städtischen Baubetriebshofes an Vereine
  • Jubiläumsgaben
  • Regionale oder überregionale Veranstaltungen
  • Anschaffung bewegliches Vereinsvermögen
  • Baumaßnahmen
  • Grundförderung

Die Richtlinien der Stadt Rottweil über die Vereine soll am  1. November in Kraft treten. Gleichzeitig treten die Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Rottweil vom 13.06.2012, zuletzt geändert am 25.11.2015, außer Kraft.

 

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