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Verstoß gegen Maskenpflicht kann 35 Euro kosten

von Wolf-Dieter Bojus
7. September 2020
in NRWZ.de+, Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Verstoß gegen Maskenpflicht kann 35 Euro kosten

Noch sind Ferien, aber in der kommenden Woche ist wieder Leben in den und um die Schulen. Archiv-Foto: wede

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Maske auf, sonst kostet’s. Das gilt auch für die weiterführenden Schulen: Wer auf Gängen, Klos oder im Pausenhof ohne Mund- und Nasenschutz erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro zahlen. Regelsatz ist dabei 35 Euro.

Eine neue Einnahmequelle für die Stadt? Mitarbeiter des Ordnungsamts überwachen jetzt weniger die Parkverbote als die Schulhöfe und kassieren ab? Nein, natürlich nicht, sagt Bernd Pfaff, Leiter des städtischen Ordnungsamts. Zwar sind dessen Mitarbeiter für diese Geldbußen auch in den Schulen zuständig, aber Pfaff wird sich dabei mit den Schulleitungen abstimmen.

Das Gebot zum Maskentragen wird eingehalten, da ist sich Rüdiger Gulde, geschäftsführender Schulleiter der Rottweiler Gymnasien, sicher. Ganz überwiegend jedenfalls. Und wenn nicht, dann liegt das meist daran, dass die Schüler ihre Maske vergessen oder unterwegs verloren haben. Da hat er im Leibniz-Gymnasium vorgesorgt: Wenn ein Kind ohne Mund-Nasen-Schutz erscheine, könne es eine Einmal-Maske (gratis) erhalten. Es seien genügend vorhanden, wie auch mehrfach verwendbare, die dort verkauft werden.

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In den Klassenzimmern selbst ist weder für Schüler noch für Lehrer ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Die Lehrer sind gehalten, den Sicherheitsabstand einzuhalten – und mit dem Tuch vorm Mund wären sie ja auch schlecht verständlich. Die Schülerinnen und Schüler sind ab Schulanfang in der kommenden Woche wieder vollzählig in ihren Klassen und müssen daher, schon weil der Platz dafür fehlt, keinen Abstand untereinander einhalten. Und auch keine Maske tragen – das unterscheidet Baden-Württemberg von Bayern.

Das Bußgeld kann übrigens nur an strafmündige Jugendliche und Erwachsene (beispielsweise Lehrer) verhängt werden, also nicht an unter 14-Jährige. Die haben es besser: Auch eine Schulstrafe ist nicht vorgesehen. Möglich ist allerdings ein Gespräch mit den Eltern.

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