Sie gesteht Betrug und Geldwäsche / Urteil am 14. Februar / Viele Verfahren noch offen / Hamilton bleibt in UK

OneCoin: Ignatovas Rechtsberaterin Dilkinska bekennt sich schuldig

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Die rechte Hand von „Kryptoqueen“ Ruja Ignatova, die Bulgarin Irina Dilkinska, hat sich gestern vor einem New Yorker Gericht in zwei Anklagepunkten schuldig bekannt. Wie Gerichtsreporter Matthew Russel Lee berichtet, gestand sie Betrug und Geldwäsche ein. Dilkinska war bei OneCoin in Bulgarien für Firmengründungen zuständig. Sie galt als wichtigste Beraterin der Kryptoqueen im Hauptquartier in Sofia. Sie fungierte als Chefin der Abteilung „Legal and Compliance“, also Recht und gesetzestreues Verhalten.

New York. Im März hatten die bulgarischen Behörden die 42-Jährige an die USA ausgeliefert. Dort sitzt sie seither in Haft. Ursprünglich hatte sie erklärt, sie sei nicht schuldig. Gestern hat sie in einem New Yorker Gerichtssaal ihre Meinung geändert.

„Ich wußte Bescheid“

Auf die Frage des Richters Edgardo Ramos, ob ihr klar gewesen sei, dass die Transaktionen, die sie für OneCoin vorgenommen hatte, dazu dienten, die Herkunft der Gelder zu verschleiern, antwortete sie knapp: „Yes.“ Und wofür sie plädiere? Dilkinska: „Schuldig.“

Richter Ramos setzte daraufhin den Termin für die Verkündung des Strafmaßes fest. Am 14. Februar wird sie die Höhe des Urteils erfahren.

Wie Sebastian Greenwood, der mit Ignatova den OneCoin-Schwindel aufgezogen hatte, kommt Dilkinska so ohne Gerichtsverfahren zu ihrer Strafe. Über die Höhe des Strafmaßes werden nun die Staatsanwälte und ihre Verteidiger mit dem Richter verhandeln.

Irina Dilkinskas bulgarischer Pass. Archiv: him

Staatsanwalt: Höchststrafe  je fünf Jahre

In der Anklage gegen Dilkinska nennt die Staatsanwaltschaft als Beispiel für die Geldwäsche eine Überweisung von 110 Millionen Dollar auf die Cayman Island „mit dem Ziel, die Herkunft dieser Gelder zu verschleiern“. US-Anwalt Damian Williams erklärte, als Chefin von Legal and Compliance bei OneCoin habe Dilkinska aber das genaue Gegenteil davon getan. „Wie sie nun gestanden hat, ermöglichte sie das Waschen von Millionen von Dollar der illegalen Gewinne von OneCoin, die diese durch ihr Multi-Level Marketing erlangt hatten.“

Laut Staatsanwalt Williams drohen Dilkinska als Höchststrafe für die beiden Anklagepunkte je fünf Jahre Haft.

Laut Wall Street Journal  hat ihr Anwalt John Buza erklärt, Dilkinska schaue nach vorn und hoffe, „dieses traurige Kapitel hinter sich zu lassen und zu ihrer Familie zurückzukehren.“

Stand der anderen Verfahren

Gilbert Armenta und Sebastian Greenwood, beide Ex-Geliebte der Kryptoqueen, sitzen inzwischen ihre Strafen in US-Gefängnissen ab. Armenta seine drei Jahre wohl eher angenehm in Florida, Greenwood hat es wohl weniger angenehm. Er muss 20 Jahre absitzen.

Für Konstantin Ignatov, Ignatovas Bruder und wie sie in Schramberg aufgewachsen, heißt es weiter warten: Ende Oktober hatten die Staatsanwälte bei Richter Ramos beantragt, das „sentencing control date“ um weitere 60 Tage zu verschieben, weil die Zusammenarbeit des Beschuldigten noch nicht vollständig abgeschlossen sei.

Eine Formulierung die die Staatsanwälte nun schon x-mal gewählt hatte. Völlig unbekannt ist weiterhin, wo sich Ignatov aufhält. Ob er sich im Gefängnis befindet unter Hausarrest oder in einer besonderen Einrichtung für wichtige Zeugen – die Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen. Update: Es gibt nun doch eine neue Entwicklung: siehe hier.)

Für Mark Scott wird es am 12. Dezember ernst. Richter Edgardo Ramos hat für 15.30 Ortszeit die Verkündung des Strafmaßes für einen der wichtigsten Geldwäscher Ruja Ignatovas festgesetzt. Im November 2019 schon hatte ein Jury Scott für schuldig der Geldwäsche und des Betrugs befunden.

In seinem Verfahren hatte Konstantin Ignatov ausführlich über OneCoin ausgesagt. Weil Ignatov in diesem Verfahren zwei Mal nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte, hatten Scotts Verteidiger ein neues Verfahren gefordert. Das allerdings hat Richter Ramos abgelehnt. Nun also das Strafmaß. Scott drohen bis zu 50 Jahre Haft.

Mark Scott nach seiner Verhaftung im September 2018 auf einem Polizeifoto. Quelle: Inner City Press

 

In Großbritannien rückt die Auslieferung eines OneCoin-Anwalts näher. Laut BehindMLM wurde Christopher Hamiltons Widerspruch gegen ein Auslieferungsbegehren vor einem Londoner Gericht Anfang November verhandelt.

Großbritannien: Hamilton wird nicht an die USA ausgeliefert

Update 19.11.23. Die Nachrichtenagentur Reuters meldet am 16. November, das Londons „High Court entschieden habe, dass der 64-Jährige nicht an die USA ausgeliefert werden soll und sich stattdessen in Großbritannien vor Gericht verantworten soll.

Der heute 64-Jährige sei 2019 bereits von eine Grand Jury in New York wegen seiner Rolle im OneCoin-Schwindel angeklagt worden. Letztes Jahr hatten die britischen Behörden seine Auslieferung an die USA gebilligt, dagegen hatte Hamilton geklagt und nun Recht bekommen.

Richterin Victoria Sharp erklärte, die meisten der Taten, die Hamilton vorgeworfen würden, habe er in Großbritannien begangen. Deshalb sollte Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn auch hier ermitteln. Bisher hatte die britische Staatsanwaltschaft argumentiert, die US-Behörden seien für Hamilton zuständig.

LinkedIn-Seite von Christopher Hamilton. Screenshot: him

„Die britischen Behörden sind  untätig“

Die Londoner Polizei hatte 2019 de Ermittlungen gegen Hamilton eingestellt, Später seien in den USA aber weitere beweise aufgetaucht. Richterin Sharp erklärte Hamilton soll nicht davon ausgehen, dass sein erfolgreiche Einspruch bedeute, dass er nun straffrei ausgehe. Er soll sich vielmehr vor britischen und nicht vor US-Gerichten verantworten.

Beobachter der OneCoin-Szene sehen das anders: Die britischen Behörden seien in der Vergangenheit untätig gewesen, eine Gefängnisstrafe für Hamilton sehr unwahrscheinlich.

Frank Schneider bleibt verschwunden

In Frankreich ist es verdächtig still geworden. Seit Mai befindet sich Frank Schneider, der ehemalige Luxemburger Geheimdienstmann auf der Flucht. Schneider, der als Ignatovas Mann fürs Grobe galt, saß im Hausarrest in seinem Haus in Nordfrankreich und wartete auf seine Auslieferung.

Trotz elektronischer Fußfessel gelang es ihm, irgendwann im Mai unterzutauchen. Seitdem ist es verdächtig still um ihn. Kenner der Szene können sich vorstellen, dass sich ein Geheimdienst des Ex-Kollegen angenommen hat. Vielleicht befindet er sich aber auch in einen US-Zeugenschutzprogramm. Er weiß viel über OneCoin und die Geldverstecke weltweit. Nun plant Desirée Nosbusch einen Dokumentarfilm über Schneider.

aus Businessdoku.

Und in Deutschland? In Münster wird verhandelt

Vor dem Landgericht Münster zieht sich das Verfahren gegen Frank R., Manon H. und den Münchner Rechtsanwalt Martin B. weiter hin. Seit nunmehr bald anderthalb Jahren verhandelt das Landgericht dort im zweiten Anlauf gegen R. und H., weil sie über hre Firma IMS in Greven 320 Millionen Euro für OneCoin gewaschen haben sollen. Dem Münchner Rechtsanwalt wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls Geldwäsche vor.

Hier ist immer noch die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen. Erst dann lässt sich abschätzen, wann es zu Plädoyers und Urteil kommen wird. Wie das Landgericht am 13. November der NRWZ mitteilt, haben die Verteidiger vergangene Woche sieben weitere Beweisanträge angekündigt, aber noch nicht gestellt. Vielleicht wisse man nach dem nächsten Termin am 16. November mehr.

Verfahren  gegen Björn S. noch offen

Noch wesentlich weniger weit ist das Verfahren, das das Landgericht Darmstadt bearbeitet. Da geht es um einen „Rechtsanwalt aus Neu-Isenburg“. Bei diesem handelt es sich mutmaßlich um Ruja Ignatovas früheren Ehemann Björn S.. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls Geldwäsche vor.

Björn S. (Mitte) mit seiner damaligen Ehefrau Ruja Ignatova, als sie in Sofia zur Geschäftsfrau des Jahres ernannt wurde. Screenshot aus einem OneCoin-Video: him

Seit Mai prüft nun das Landgericht Darmstadt, ob es die Anklage zu lässt. Auf Nachfrage der NRWZ berichtet der Sprecher des Landgerichts Dr. Jan Helmrich: „Derzeit laufen weiter Stellungnahmefristen“. Er gehe derzeit nicht davon aus, „dass noch in diesem Jahr das Zwischenverfahren abgeschlossen werden wird“.

Das interessiert diese Woche



Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Die rechte Hand von „Kryptoqueen“ Ruja Ignatova, die Bulgarin Irina Dilkinska, hat sich gestern vor einem New Yorker Gericht in zwei Anklagepunkten schuldig bekannt. Wie Gerichtsreporter Matthew Russel Lee berichtet, gestand sie Betrug und Geldwäsche ein. Dilkinska war bei OneCoin in Bulgarien für Firmengründungen zuständig. Sie galt als wichtigste Beraterin der Kryptoqueen im Hauptquartier in Sofia. Sie fungierte als Chefin der Abteilung „Legal and Compliance“, also Recht und gesetzestreues Verhalten.

New York. Im März hatten die bulgarischen Behörden die 42-Jährige an die USA ausgeliefert. Dort sitzt sie seither in Haft. Ursprünglich hatte sie erklärt, sie sei nicht schuldig. Gestern hat sie in einem New Yorker Gerichtssaal ihre Meinung geändert.

„Ich wußte Bescheid“

Auf die Frage des Richters Edgardo Ramos, ob ihr klar gewesen sei, dass die Transaktionen, die sie für OneCoin vorgenommen hatte, dazu dienten, die Herkunft der Gelder zu verschleiern, antwortete sie knapp: „Yes.“ Und wofür sie plädiere? Dilkinska: „Schuldig.“

Richter Ramos setzte daraufhin den Termin für die Verkündung des Strafmaßes fest. Am 14. Februar wird sie die Höhe des Urteils erfahren.

Wie Sebastian Greenwood, der mit Ignatova den OneCoin-Schwindel aufgezogen hatte, kommt Dilkinska so ohne Gerichtsverfahren zu ihrer Strafe. Über die Höhe des Strafmaßes werden nun die Staatsanwälte und ihre Verteidiger mit dem Richter verhandeln.

Irina Dilkinskas bulgarischer Pass. Archiv: him

Staatsanwalt: Höchststrafe  je fünf Jahre

In der Anklage gegen Dilkinska nennt die Staatsanwaltschaft als Beispiel für die Geldwäsche eine Überweisung von 110 Millionen Dollar auf die Cayman Island „mit dem Ziel, die Herkunft dieser Gelder zu verschleiern“. US-Anwalt Damian Williams erklärte, als Chefin von Legal and Compliance bei OneCoin habe Dilkinska aber das genaue Gegenteil davon getan. „Wie sie nun gestanden hat, ermöglichte sie das Waschen von Millionen von Dollar der illegalen Gewinne von OneCoin, die diese durch ihr Multi-Level Marketing erlangt hatten.“

Laut Staatsanwalt Williams drohen Dilkinska als Höchststrafe für die beiden Anklagepunkte je fünf Jahre Haft.

Laut Wall Street Journal  hat ihr Anwalt John Buza erklärt, Dilkinska schaue nach vorn und hoffe, „dieses traurige Kapitel hinter sich zu lassen und zu ihrer Familie zurückzukehren.“

Stand der anderen Verfahren

Gilbert Armenta und Sebastian Greenwood, beide Ex-Geliebte der Kryptoqueen, sitzen inzwischen ihre Strafen in US-Gefängnissen ab. Armenta seine drei Jahre wohl eher angenehm in Florida, Greenwood hat es wohl weniger angenehm. Er muss 20 Jahre absitzen.

Für Konstantin Ignatov, Ignatovas Bruder und wie sie in Schramberg aufgewachsen, heißt es weiter warten: Ende Oktober hatten die Staatsanwälte bei Richter Ramos beantragt, das „sentencing control date“ um weitere 60 Tage zu verschieben, weil die Zusammenarbeit des Beschuldigten noch nicht vollständig abgeschlossen sei.

Eine Formulierung die die Staatsanwälte nun schon x-mal gewählt hatte. Völlig unbekannt ist weiterhin, wo sich Ignatov aufhält. Ob er sich im Gefängnis befindet unter Hausarrest oder in einer besonderen Einrichtung für wichtige Zeugen – die Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen. Update: Es gibt nun doch eine neue Entwicklung: siehe hier.)

Für Mark Scott wird es am 12. Dezember ernst. Richter Edgardo Ramos hat für 15.30 Ortszeit die Verkündung des Strafmaßes für einen der wichtigsten Geldwäscher Ruja Ignatovas festgesetzt. Im November 2019 schon hatte ein Jury Scott für schuldig der Geldwäsche und des Betrugs befunden.

In seinem Verfahren hatte Konstantin Ignatov ausführlich über OneCoin ausgesagt. Weil Ignatov in diesem Verfahren zwei Mal nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte, hatten Scotts Verteidiger ein neues Verfahren gefordert. Das allerdings hat Richter Ramos abgelehnt. Nun also das Strafmaß. Scott drohen bis zu 50 Jahre Haft.

Mark Scott nach seiner Verhaftung im September 2018 auf einem Polizeifoto. Quelle: Inner City Press

 

In Großbritannien rückt die Auslieferung eines OneCoin-Anwalts näher. Laut BehindMLM wurde Christopher Hamiltons Widerspruch gegen ein Auslieferungsbegehren vor einem Londoner Gericht Anfang November verhandelt.

Großbritannien: Hamilton wird nicht an die USA ausgeliefert

Update 19.11.23. Die Nachrichtenagentur Reuters meldet am 16. November, das Londons „High Court entschieden habe, dass der 64-Jährige nicht an die USA ausgeliefert werden soll und sich stattdessen in Großbritannien vor Gericht verantworten soll.

Der heute 64-Jährige sei 2019 bereits von eine Grand Jury in New York wegen seiner Rolle im OneCoin-Schwindel angeklagt worden. Letztes Jahr hatten die britischen Behörden seine Auslieferung an die USA gebilligt, dagegen hatte Hamilton geklagt und nun Recht bekommen.

Richterin Victoria Sharp erklärte, die meisten der Taten, die Hamilton vorgeworfen würden, habe er in Großbritannien begangen. Deshalb sollte Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn auch hier ermitteln. Bisher hatte die britische Staatsanwaltschaft argumentiert, die US-Behörden seien für Hamilton zuständig.

LinkedIn-Seite von Christopher Hamilton. Screenshot: him

„Die britischen Behörden sind  untätig“

Die Londoner Polizei hatte 2019 de Ermittlungen gegen Hamilton eingestellt, Später seien in den USA aber weitere beweise aufgetaucht. Richterin Sharp erklärte Hamilton soll nicht davon ausgehen, dass sein erfolgreiche Einspruch bedeute, dass er nun straffrei ausgehe. Er soll sich vielmehr vor britischen und nicht vor US-Gerichten verantworten.

Beobachter der OneCoin-Szene sehen das anders: Die britischen Behörden seien in der Vergangenheit untätig gewesen, eine Gefängnisstrafe für Hamilton sehr unwahrscheinlich.

Frank Schneider bleibt verschwunden

In Frankreich ist es verdächtig still geworden. Seit Mai befindet sich Frank Schneider, der ehemalige Luxemburger Geheimdienstmann auf der Flucht. Schneider, der als Ignatovas Mann fürs Grobe galt, saß im Hausarrest in seinem Haus in Nordfrankreich und wartete auf seine Auslieferung.

Trotz elektronischer Fußfessel gelang es ihm, irgendwann im Mai unterzutauchen. Seitdem ist es verdächtig still um ihn. Kenner der Szene können sich vorstellen, dass sich ein Geheimdienst des Ex-Kollegen angenommen hat. Vielleicht befindet er sich aber auch in einen US-Zeugenschutzprogramm. Er weiß viel über OneCoin und die Geldverstecke weltweit. Nun plant Desirée Nosbusch einen Dokumentarfilm über Schneider.

aus Businessdoku.

Und in Deutschland? In Münster wird verhandelt

Vor dem Landgericht Münster zieht sich das Verfahren gegen Frank R., Manon H. und den Münchner Rechtsanwalt Martin B. weiter hin. Seit nunmehr bald anderthalb Jahren verhandelt das Landgericht dort im zweiten Anlauf gegen R. und H., weil sie über hre Firma IMS in Greven 320 Millionen Euro für OneCoin gewaschen haben sollen. Dem Münchner Rechtsanwalt wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls Geldwäsche vor.

Hier ist immer noch die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen. Erst dann lässt sich abschätzen, wann es zu Plädoyers und Urteil kommen wird. Wie das Landgericht am 13. November der NRWZ mitteilt, haben die Verteidiger vergangene Woche sieben weitere Beweisanträge angekündigt, aber noch nicht gestellt. Vielleicht wisse man nach dem nächsten Termin am 16. November mehr.

Verfahren  gegen Björn S. noch offen

Noch wesentlich weniger weit ist das Verfahren, das das Landgericht Darmstadt bearbeitet. Da geht es um einen „Rechtsanwalt aus Neu-Isenburg“. Bei diesem handelt es sich mutmaßlich um Ruja Ignatovas früheren Ehemann Björn S.. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls Geldwäsche vor.

Björn S. (Mitte) mit seiner damaligen Ehefrau Ruja Ignatova, als sie in Sofia zur Geschäftsfrau des Jahres ernannt wurde. Screenshot aus einem OneCoin-Video: him

Seit Mai prüft nun das Landgericht Darmstadt, ob es die Anklage zu lässt. Auf Nachfrage der NRWZ berichtet der Sprecher des Landgerichts Dr. Jan Helmrich: „Derzeit laufen weiter Stellungnahmefristen“. Er gehe derzeit nicht davon aus, „dass noch in diesem Jahr das Zwischenverfahren abgeschlossen werden wird“.

Das interessiert diese Woche

Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.