Vor dem Vereinsheim sind zum Gedenken an das verstorbene Kind Kerzen, Stofftiere, Engelsfiguren und Blumen abgelegt worden. (Foto: Klaus Irion)

Tragischer Unfall im Narrenheim Sulz-Bergfelden: Ermittlungen abgeschlossen – kein Fremdverschulden

Staatsanwaltschaft Rottweil sieht keine strafrechtliche Verantwortung nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens bei einem Selbstverteidigungskurs.

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Sulz am Neckar/Bergfelden – Nach dem tödlichen Unfall im Narrenheim Sulz-Bergfelden hat die Staatsanwaltschaft Rottweil die Ermittlungen abgeschlossen. Wie Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Konstanz in einer gemeinsamen Mitteilung berichten, konnte ein Fremdverschulden nicht festgestellt werden.

Der Unfall ereignete sich am 28. Januar 2026 während eines Selbstverteidigungskurses im Dachgeschoss des Narrenheims. An dem Kurs nahmen acht Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren teil. In dem Raum stand seit vielen Jahren eine hölzerne, selbstgebaute Theke, die bei Veranstaltungen regelmäßig als Bar genutzt wurde und ansonsten als Raumteiler diente.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand kam es während einer Trinkpause zu dem Unglück: Das später tödlich verletzte Kind sprang an die Theke und hängte sich an die überstehende Deckplatte. Dadurch kippte die Theke und stürzte auf das Mädchen.

Die Ermittlungen umfassten auch eine sachverständige Untersuchung der Theke. Demnach sei die Theke für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht grundsätzlich ungeeignet gewesen. Hinweise auf Probleme mit der Standfestigkeit seien in den Jahren zuvor nicht bekannt geworden – zumal die Konstruktion für Außenstehende einen massiven Eindruck gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der folgenschwere Unfall nicht vorhersehbar gewesen sei. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit potenziell verantwortlicher Personen ergebe sich daraus nicht.

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